Erste Amplificator GmbH: Veröffentlichung über die Erteilung einer Befreiung von der Verpflichtung zur Abgabe eines Pflichtangebots für Aktien der GARANT Schuh + Mode AG i.I.
Düsseldorf (euro adhoc) -
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Aktien
Mit Bescheid vom 18. Oktober 2007 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") die Erste Amplificator GmbH, Düsseldorf, und den Insolvenzverwalter der GARANT Schuh + Mode AG i.I. ("Zielgesellschaft"), Rechtsanwalt Dipl.-Kfm. Friedrich Wilhelm Metzeler, Düsseldorf ("Insolvenzverwalter", nachfolgend zusammen mit der Erste Amplificator GmbH "die Antragssteller") gemäß § 37 Abs. 1, Abs. 2 WpÜG i.V.m. § 9 S. 1 Nr. 3 WpÜG-AngebotsVO von der Verpflichtung nach § 35 Abs. 1 S. 1 WpÜG, die Kontrollerlangung an der Zielgesellschaft zu veröffentlichen, sowie von der Pflicht gemäß § 35 Abs. 2 S. 1 WpÜG, wegen des Erwerbs der Kontrolle an der Zielgesellschaft der BaFin eine Angebotsunterlage zu übermitteln, und von der Verpflichtung nach § 35 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 14 Abs. 2 S. 1 WpÜG, ein Angebot zu veröffentlichen, befreit.
Die Befreiung beruht im Wesentlichen auf folgenden Gründen:
Zugunsten der Antragssteller liegt ein Befreiungsgrund in Form des Sanierungsprivilegs i.S.d. § 9 S. 1 Nr. 3 WpÜG-AngebotsVO vor, und es überwiegen die Interessen der Antragssteller an einer Befreiung die Interessen der anderen Aktionäre an einem Pflichtangebot. Zwar halten die Antragssteller derzeit noch keine Aktien der Zielgesellschaft, jedoch ist absehbar, dass sie durch die für die nächste Zeit vorgesehene Umsetzung der in der Hauptversammlung vom 8. März 2007 beschlossenen Kapitalmaßnahmen die Kontrolle an der Zielgesellschaft erlangen werden. Die Zielgesellschaft, über die am 1. Dezember 2004 ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, ist sanierungsbedürftig und auf Basis des geplanten und in der Hauptversammlung vom 8. März 2007 vorgestellten Sanierungskonzepts auch mit hinreichender Wahrscheinlichkeit sanierungs¬fähig. Da die Antragssteller durch ihre Sanierungsbeiträge zum Fortbestand der Zielgesellschaft beitragen, soll ihnen nicht zugemutet werden, den Aktionären der Zielgesellschaft ein Pflichtangebot zum Erwerb ihrer Aktien machen zu müssen.
Der Befreiungsbescheid erging unter dem Vorbehalt des Widerrufs für den Fall, dass das Grundkapital der Zielgesellschaft nicht bis zum 30. Juni 2008 gemäß dem Beschluss der Hauptversammlung vom 8. März 2007 auf EUR 3.618.925,11 herabgesetzt und zugleich auf EUR 15.095.516,13 wieder erhöht wird. Desweiteren wurde die Befreiung unter den Vorbehalt des Widerrufs für den Fall gestellt, dass die nach Durchführung der am 8. März 2007 beschlossenen Kapitalerhöhung von der Erste Amplificator GmbH gehaltenen 1.191.754 Aktien der Zielgesellschaft nicht wie geplant bis zum 30. Juni 2008 an einen strategischen Investor weiterveräußert werden.
Ferner wurde die Befreiung mit der Auflage erteilt, dass die Antragssteller gegenüber der BaFin jeweils unverzüglich die Durchführung der Kapitalherabsetzung, die Durchführung der Kapitalerhöhung bei der Zielgesellschaft sowie die Veräußerung der 1.191.754 Aktien der Zielgesellschaft durch Vorlage geeigneter Unterlagen nachzuweisen haben.
Auf der Grundlage dieser Befreiung werden die Antragssteller weder die Kontrollerlangung an der GARANT Schuh + Mode AG i.I. veröffentlichen noch der BaFin eine Angebotsunterlage übermitteln noch den Aktionären der GARANT Schuh + Mode AG i.I. ein Pflichtangebot nach dem WpÜG durch Veröffentlichung einer Angebotsunterlage unterbreiten.
Erste Amplificator GmbH
Rückfragehinweis:
Jenny Bleilefens
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Telefon: +49(0)211-3386-311
jbleilefens@garantschuh.com
Branche: Konsumgüter
ISIN: DE0005853030
WKN: 585303
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