Discours Suisse - Religionsfrieden in der Schweiz: Von der Nachbarschaftsopposition zum politischen Wahlkampf
Bern (sda/ots) -
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Der geplante Bau eines Minaretts in Wangen bei Olten hat juristische Auseinandersetzungen provoziert. Auch das Bundesgericht wird sich nicht einem Entscheid über den Minarettbau entziehen können.
Die Gemeinde Wangen bei Olten gab auf, nachdem das Solothurner Verwaltungsgericht beschlossen hatte, auf ihre Beschwerde gegen den Minarettbau nicht einzutreten. Doch die Bewohner der Gemeinde wollen ihre Anliegen bis zum obersten Gericht weiterziehen, auch wenn die Erfolgschancen gering sind.
Mathias Kuhn, Assistent am Institut für Öffentlichkeitsrecht der Universität Bern, ist der Ansicht, dass man zwischen Nachbarschaftsopposition und politischen Einwänden unterscheiden muss.
Was mögliche Störfaktoren betrifft, seien die Besorgnisse beim Bau einer Kirche oder eines Minaretts identisch. Auch wenn es bei den gegenwärtigen Projekten um symbolische Minarette geht, also ohne Gebetsrufe.
Gewisse Parteien hätten ein gutes Wahlkampfthema für 2007 gefunden, meint der Verfassungsrechtsspezialist. Minarette eignen sich gut für polemische Diskussionen - wie auch Religionssymbole und -unterricht oder konfessionell getrennte Friedhöfe.
Es sei offensichtlich, dass mit der Angst vor Ausländern Stimmen gewonnen würden, fügt Kuhn hinzu. Die mit den eingereichten Beschwerden und den politischen Diskussionen bewirkte Aufmerksamkeit sorge natürlich auch für die entsprechende Medienpräsenz.
Bis heute sind in einigen Kantonen denn auch schon Entscheide zur Sache gefallen. Das Zürcher Parlament beschloss mit einer knappen Mehrheit, die Möglichkeit zu prüfen, Minarettbauten dem obligatorischen Referendum zu unterstellen.
Der Kanton St. Gallen schloss dies aus. Solothurn lehnte ein Allgemeinverbot für religiöse Bauten ab, das die Minarette im Visier hatte. Und die "Egerkinger Gruppe", in der sich Gegner von Minaretten zusammengeschlossen haben, will nächsten Frühling eine Volksinitiative auf Bundesebene lancieren.
Der Experte weist auch darauf hin, dass die Bundesverfassung vorsieht, dass niemand aufgrund seines Glaubens diskriminiert werden darf. Wo der Bau eines Glockenturms erlaubt sei, dürfe also auch ein Minarett stehen.
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