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ASIP - Schweizerischer Pensionskassenverband

ASIP: Reformpaket "Altersvorsorge 2020" des Nationalrats nicht mehrheitsfähig - nun ist der Ständerat gefordert! Reform darf nicht scheitern!

Zürich (ots)

Der Schweizerische Pensionskassenverband ASIP appelliert weiterhin an alle politischen Akteure, im Rahmen der Behandlung der Vorlage "Altersvorsorge 2020" Kompromisse einzugehen, und warnt vor allzu einseitigen Sichtweisen. Volk und Stände werden nur einem ausgewogenen Paket zustimmen. Davon sind wir aktuell noch weit entfernt.

Im Vordergrund steht für den ASIP die ganzheitliche Sicherung der Altersvorsorge im Bereich der 1. und 2. Säule unter Beibehaltung des Leistungsziels, vor allem in der 2. Säule. Der ASIP begrüsst diesbezüglich das einheitliche Referenzalter 65 für Männer und Frauen und die Möglichkeit, auf Pensionskassenebene reglementarisch einen vorzeitigen Altersrücktritt ab Alter 60 anbieten zu können. Positiv ist, dass der Nationalrat die Stabilisierungsregel mit einer automatischen Erhöhung des Referenzrücktrittsalters vom Gesamtpaket abgespalten hat. Letztlich ist politisch zu entscheiden, ob diese Frage dem Volk gleichzeitig mit dem Gesamtpaket vorgelegt werden soll.

Zu unterstützen ist sodann auch die vom Nationalrat beschlossene Anpassung des BVG-Mindest-Umwandlungssatzes an die weiterhin steigende Lebenserwartung und an die negative Entwicklung der Kapitalmärkte. Damit die Senkung des Mindest-Umwandlungssatzes sozialverträglich erfolgt und das Leistungsziel im BVG aufrechterhalten werden kann, sind flankierende Massnahmen nötig.

Bezüglich der langfristig wirkenden Massnahmen hält der ASIP fest, dass sowohl die Beschlüsse des Stände- als auch des Nationalrates umsetzbar sind. Wie bereits in der Vernehmlassung festgehalten, unterstreicht der ASIP, dass mit dem Verzicht auf den Koordinationsabzug unter gleichzeitiger Anpassung der Altersgutschriftensätze das Leistungsniveau für AHV-Jahreslöhne von rund CHF 85'000 beibehalten, für tiefere Lohnbereiche aber ausgebaut wird. Schliesslich ist politisch zu entscheiden, ob man - bei einer Vereinfachung des Systems - die anfallenden Mehrkosten für die Sozialpartner und Leistungsverbesserungen bei tieferen Einkommen und Risikoleistungen (Überversicherungen) in Kauf nehmen will.

Eine allfällige Verbesserung der Altersvorsorge für Personen mit tiefen Einkommen, mit mehreren Arbeitsverhältnissen sowie für Teilzeitbeschäftigte über die AHV ist aus Sicht ASIP letztlich unter Berücksichtigung der Kostenfolgen durch die Sozialpartner zu beurteilen. Als Fachverband verhalten wir uns diesbezüglich neutral.

Ein wichtiger und für dessen Stabiltät entscheidender Erfolgsfaktor des international beneideten Schweizer Drei-Säulen-Systems ist die klare Trennung der drei Säulen. Für den ASIP ist deshalb entscheidend, dass die Kompensation der Senkung des BVG-Umwandlungssatzes zum Leistungserhalt innerhalb des BVG erfolgt.

Der ASIP unterstützt kurzfristig wirkende Ausgleichsmassnahmen zur Erhaltung des Leistungsniveaus. Die vorgesehene Übergangsfrist ist aber viel zu lang und sollte auf zehn, maximal fünfzehn Jahre beschränkt werden. Der Fachverband hätte eine dezentrale Lösung über die einzelnen Vorsorgeeinrichtungen einer zentralen Lösung über den Sicherheitsfonds mit Umverteilungen zwischen den Pensionskassen vorgezogen. Diese wäre nicht nur fairer gegenüber den Pensionskassen, die quasi ihre Hausaufgaben schon gemacht haben, sondern obendrein auch kostengünstiger.

Aufgrund der sich stellenden ökonomischen und demografischen Herausforderungen darf diese Reform auf keinen Fall scheitern. Im Hinblick auf die Volksabstimmung ist daher nochmals eingehend zu prüfen, welche Themen in das Gesamtpaket aufgenommen werden sollen, um den Erfolg nicht schon von Anfang an zu gefährden.

Weitere Informationen:

   Hanspeter Konrad, Direktor 
   Telefon +41 43 243 74 15 
   E-Mail  konrad@asip.ch 
   ASIP, Kreuzstrasse 26, CH-8008 Zürich 
   oder Jean Rémy Roulet, Präsident (Genf); 022 949 19 19
www.asip.ch 
   http://www.mit-uns-fuer-uns.ch/blog 
   http://www.facebook.com/dringendereform.reformeurgente 
   http://twitter.com/pensionskassen 
   vgl. auch Kampagnenwebsite zur Altersvorsorge 2020: 
www.dringendereform.ch

Der Schweizerische Pensionskassenverband ASIP mit Sitz in Zürich ist der Dachverband für rund 960 Pensionskassen. Er vertritt über die Mitglieder rund zwei Drittel der Versicherten in der beruflichen Vorsorge sowie ein Vorsorgevermögen von über CHF 450 Mia. Der ASIP bezweckt die Erhaltung und Förderung der beruflichen Vorsorge auf freiheitlicher und dezentraler Basis und setzt sich für das Drei-Säulen-Konzept in ausgewogener Gewichtung ein.

Kontakt:

Roman Ernst
roman@businesscampaigning.com
079 562 94 90

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