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euro adhoc: WINCOR NIXDORF Aktiengesellschaft
Kapitalmaßnahmen
Wincor Nixdorf AG - Vorschläge zur Hauptversammlung: Dividende soll auf EUR 2,80 steigen - "Aktiensplit" - Umwandlung gebundener in freie Kapitalrücklage

  Ad hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der
  Emittent verantwortlich.
30.11.2006
Paderborn, 30. November 2006 - Der Aufsichtsrat der Wincor Nixdorf AG
hat auf seiner Sitzung am 30. November 2006 beschlossen, dem
Dividendenvorschlag des Vorstands für das Geschäftsjahr 2005/06 zu
folgen. Vorgesehen ist ein Vorschlag an die Hauptversammlung am 29.
Januar 2007, eine  Dividende von EUR 2,80  pro Aktie  (i.V. EUR 2,10)
auszuschütten. Vorstand und Aufsichtsrat haben zudem entschieden, der
Hauptversammlung vorzuschlagen, das Grundkapital der Gesellschaft aus
Gesellschaftsmitteln durch Ausgabe neuer Aktien zu verdoppeln. Die
Aktionäre sollen ohne Zahlung für jede gehaltene Aktie eine
zusätzliche Aktie erhalten (Berichtigungsaktie). Dies kommt im
Ergebnis einem Aktiensplit im Verhältnis 1 : 2 gleich. Verbunden mit
dieser Maßnahme soll ein Teil der gebundenen in eine freie
Kapitalrücklage umgewandelt werden. Dies soll durch eine
Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln mit anschließender
ordentlicher Kapitalherabsetzung erfolgen.
Mit dem Dividendenvorschlag setzt die Wincor Nixdorf AG ihre
Dividendenpolitik fort, ihre Aktionäre am guten Erfolg des
Unternehmens zu beteiligen und etwa die Hälfte des um den
Ergebniseffekt aus der Abschreibung von Produkt- Know-how bereinigten
Jahresüberschusses (Cash Net Income) auszuschütten. Es sollen für das
Geschäftjahr 2005/06 insgesamt ca. EUR 46,32 Mio. ausgeschüttet
werden.
Mit der Ausgabe von Berichtigungsaktien ist beabsichtigt, den
optischen Wert der Wincor Nixdorf-Aktie zu verringern. Mit dieser
Maßnahme wird das Ziel verfolgt, einen anlegerfreundlicheren
Aktienkurs zu erreichen, der den Handel mit Wincor Nixdorf-Aktien
erleichtert.
Die geplante Umwandlung der gebundenen in eine freie Kapitalrücklage
umfasst ein Volumen von EUR 95,35 Mio. und soll dazu dienen, derzeit
gebundenes Kapital für zukünftige Dividendenzahlungen an die
Aktionäre verfügbar zu machen. Um die gebundene Kapitalrücklage in
eine freie Kapitalrücklage zu wandeln, ist es aus rechtlichen Gründen
erforderlich, eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln mit
anschließender ordentlicher Kapitalherabsetzung durchzuführen. Der
Ertrag aus der ordentlichen Kapitalherabsetzung soll in vollem Umfang
in die freie Kapitalrücklage eingestellt werden.

Rückfragehinweis:

Andreas Bruck
Tel.: +49 (0)5251 693 5200
E-Mail: andreas.bruck@wincor-nixdorf.com

Branche: Informationstechnik
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