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Schweizerischer Bauernverband

SBV mit Ja-Parolen zu NFA und Stammzellenforschung

Brugg (ots)

Die Landwirtschaftskammer des Schweizerischen
Bauernverbandes (SBV) fasste am vergangenen Freitag in Lausanne die 
Parolen zur Eidgenössischen Volksabstimmung vom 28. November 2004. 
Sowohl die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der 
Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) sowie das 
Bundesgesetz über die Forschung an embryonalen Stammzellen fanden 
klare Ja-Mehrheiten.
Neben staats- und finanzpolitischen Überlegungen standen bei der 
Entscheidungsfindung zur NFA-Vorlage zwei landwirtschaftlich 
relevante Aspekte im Vordergrund. Mit der NFA übernimmt der Bund von 
den Kantonen die Finanzierung der beiden landwirtschaftlichen 
Beratungszentralen LBL Lindau und SRVA Lausanne. Neu übernimmt der 
Bund zudem die alleinige Finanzierung von Massnahmen zur 
Tierzuchtförderung.
Die Zustimmung zur Stammzellenforschung leitet sich aus der 
bisherigen Haltung des SBV ab. Im Jahr 2002 stimmte der Verband dem 
damaligen Embryonenforschungsgesetz grundsätzlich zu, verlangte 
aber, dass dem Embryo Stammzellen nur bis zum 7. Tag entnommen 
werden dürfen. Nachdem das Parlament diese kürzere Frist im Gesetz 
verankerte sowie den Geltungsbereich strikt auf die Gewinnung von 
embryonalen Stammzellen einschränkte, stand der Ja-Parole des SBV 
nichts im Wege.
Die Parole zur Neuen Finanzordnung wird der SBV-Vorstand an seiner 
kommenden Sitzung vom 8. Oktober 2004 fassen.
Rückfragen:
Roland Furrer, Stv. Leiter Stab / Kommunikation, Tel. 056 462 51 11, 
Mobile 079 432 29 15
www.sbv-usp.ch