SBV mit Ja-Parolen zu NFA und Stammzellenforschung
Brugg (ots)
Die Landwirtschaftskammer des Schweizerischen Bauernverbandes (SBV) fasste am vergangenen Freitag in Lausanne die Parolen zur Eidgenössischen Volksabstimmung vom 28. November 2004. Sowohl die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) sowie das Bundesgesetz über die Forschung an embryonalen Stammzellen fanden klare Ja-Mehrheiten.
Neben staats- und finanzpolitischen Überlegungen standen bei der Entscheidungsfindung zur NFA-Vorlage zwei landwirtschaftlich relevante Aspekte im Vordergrund. Mit der NFA übernimmt der Bund von den Kantonen die Finanzierung der beiden landwirtschaftlichen Beratungszentralen LBL Lindau und SRVA Lausanne. Neu übernimmt der Bund zudem die alleinige Finanzierung von Massnahmen zur Tierzuchtförderung.
Die Zustimmung zur Stammzellenforschung leitet sich aus der bisherigen Haltung des SBV ab. Im Jahr 2002 stimmte der Verband dem damaligen Embryonenforschungsgesetz grundsätzlich zu, verlangte aber, dass dem Embryo Stammzellen nur bis zum 7. Tag entnommen werden dürfen. Nachdem das Parlament diese kürzere Frist im Gesetz verankerte sowie den Geltungsbereich strikt auf die Gewinnung von embryonalen Stammzellen einschränkte, stand der Ja-Parole des SBV nichts im Wege.
Die Parole zur Neuen Finanzordnung wird der SBV-Vorstand an seiner kommenden Sitzung vom 8. Oktober 2004 fassen.
Rückfragen:
Roland Furrer, Stv. Leiter Stab / Kommunikation, Tel. 056 462 51 11, Mobile 079 432 29 15
www.sbv-usp.ch