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SBV: Auf Treibstoffsteuerrückerstattung darf keinesfalls verzichtet werden

Brugg (ots)

Die Landwirtschaftskammer des Schweizerischen
Bauernverbandes (SBV) hat mit grossem Befremden den Entscheid der 
ständerätlichen Kommission zur Kenntnis genommen, wonach die 
Treibstoffsteuerrückerstattung (TSR) an die Landwirtschaft 
aufgehoben werden soll. Der SBV appelliert an den Ständerat, den 
unverständlichen, wenn auch knappen Entscheid zu korrigieren. Es 
geht um immerhin rund 70 Millionen Franken und grundsätzlich um die 
Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Landwirtschaft gegenüber dem 
benachbarten Ausland. Es kann doch nicht sein, dass die Schweiz die 
Rückerstattung abschafft, während Österreich sie gerade auf den 1. 
Januar 2005 eingeführt hat.
Wettbewerbsfähigkeit Seit Jahren ist es für den SBV ein 
Hauptanliegen, die Kosten für die Landwirtschaft zu senken, um damit 
die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern. Im Bereich des Treibstoffes 
ist es eine Tatsache, dass die Landwirte vieler EU-Länder von 
ermässigten Preisen für die Landwirtschaft profitieren. So dürfen 
die Landwirte in Frankreich, Holland und Grossbritannien mit 
preisgünstigem Heizöl fahren. Österreich hat auf den 1. Januar 2005 
eine Rückerstattung eingeführt - ähnlich wie Deutschland sie kennt, 
und in Dänemark bezahlen die Bauern überhaupt keine 
Treibstoffsteuer. Aus Gründen der Wettbewerbsfähigkeit ist es somit 
naheliegend, dass in der Schweiz keinesfalls auf die Rückerstattung 
verzichtet werden darf.
Landwirtschaft zahlt schon genug Ferner muss betont werden, dass die 
TSR an die Land- und Forstwirtschaft sowie an die Berufsfischerei 
moderat ist, weil die Steuer nur teilweise zurückerstattet wird. Dem 
Bund verbleiben heute rund 21 Millionen Franken von der 
Landwirtschaft. Zudem ist zu bedenken, dass die Landwirtschaft, die 
Treibstoff vor allem auf den Feldern und nur in geringem Ausmass auf 
den Strassen verbraucht, trotzdem erhebliche Beiträge an den 
Strassenunterhalt und -bau, insbesondere von Korporationen, zahlt. 
Diese Beiträge belaufen sich auf schätzungsweise 60 Millionen 
Franken. Zusammen mit den 21 Millionen Franken, die ohnehin nicht 
zurückerstattet werden, leistet die Landwirtschaft also insgesamt 
rund 80 Millionen Franken an die Strassen. Auch aus dieser Sicht ist 
die Rückerstattung mehr als gerechtfertigt.
Weitere Argumente für die Rückerstattung Im Weiteren ist zu 
beachten, dass die Treibstoffsteuerrückerstattung · EU-kompatibel 
und WTO-konform ist · vor allem der produzierenden Landwirtschaft 
zugute kommt · ein Normverfahren aufweist, das ökologisch sinnvoll 
ist, weil es übertriebenen Treibstoffverbrauch nicht honoriert · 
sich gut eingespielt hat und relativ geringe administrative Kosten 
verursacht und · einkommenspolitisch dringend notwendig ist, zumal 
die landwirtschaftlichen Einkommen in den letzten Jahren erheblich 
gesunken sind.
Die zahlreichen aufgeführten Gründe sprechen eindeutig dafür, dass 
die TSR neben dem öffentlichen Verkehr auch für die Landwirtschaft 
aufrechterhalten wird.
Rückfragen:
Hansjörg Walter, Präsident, Mobile 079 404 33 92
Jacques Bourgeois, Direktor, Mobile 079 219 32 33
Urs Schneider, Stv. Direktor, Mobile 079 438 97 17
Josef Wüest, Stab/Kommunikation, Mobile 079 718 70 33
http://www.sbv-usp.ch

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