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Schweizerischer Bauernverband

Die Schweiz kennt keine Tierfabriken

Brugg (ots)

Einmal mehr tritt der Schweizer Tierschutz mit dem
Schlagwort "Tierfabriken" an die Öffentlichkeit. Auch mit den seit 
dem 1. Januar 2004 gültigen Bestandeslimiten erhält die Schweiz 
keine Tierbestände wie sie aus dem Ausland zum Teil bekannt sind. 
Insbesondere die strengen ökologischen Auflagen haben eine 
einschränkende Wirkung auf die Bestandesgrössen.
Die Ziele der Höchstbestandesverordnung werden durch den 
ökologischen Leistungsnachweis sowie die Gewässerschutz- und 
Raumplanungsgesetzgebung längstens erreicht. Diese Bestimmungen 
verhindern, dass durch zu hohe Tierbestände ökologische Schäden 
auftreten. Die Schweizer Landwirtschaft steht unter hohem Kosten- 
und internationalem Konkurrenzdruck. Im liberalisierten Markt sind 
deshalb die Grundlagen für eine bessere Wettbewerbsfähigkeit zu 
schaffen. Die Beschränkung der Höchstbestände verhindert teilweise, 
dass Betriebe wachsen und mittels Rationalisierung dem zunehmenden 
wirtschaftlichen Druck begegnen können. Deshalb ist es sinnvoll, 
dass der Bundesrat die maximalen Bestandesgrössen auf 
arbeitswirtschaftlich und produktionstechnisch sinnvolle Einheiten 
heraufgesetzt hat.
In der Schweiz werden z.B. durchschnittlich lediglich 4'000 
Mastpoulets auf einem Betrieb gehalten. Von Tierfabriken kann also 
keine Rede sein. Massgebend für eine optimale Tierhaltung ist 
ohnehin nicht die auf einem Betrieb total gehaltene Anzahl Tiere, 
sondern das Management und die Grösse der einzelnen Stallungen 
respektive Herden. So sind in der Schweiz bei der Mastpoulets- und 
der Legehennenhaltung Herdengrössen bis maximal 12'000 Tiere 
branchenüblich. Wird die maximale Bestandeslimite ausgenutzt, 
erfolgt dies in mehreren Tiergruppen.
Die Erhöhung der Bestandesgrössen bei den Mastpoulets auf 21’000 
Tiere (Normalmast bis 42 Masttage) entspricht international 
bewährten Produktionseinheiten, in welchen sich keine erhöhten 
Produktionsrisiken ergeben. Eine besonders tierfreundliche Haltung 
unserer Nutztiere wird durch die neuen maximalen Bestandeslimiten 
keinesfalls verunmöglicht.
Rückfragen:
Heiri Bucher, Leiter Geschäftsbereich Viehwirtschaft, 
Tel. 079 679 51 55
Urs Schneider, Stv. Direktor und Leiter Stab / Kommunikation SBV, 
Brugg; Tel. 056 462 51 11, 
Mobile 079 438 97 17
www.sbv-usp.ch

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