Angestellte Schweiz: Enttäuschung über Bundesratsentscheid zum BVG-Mindestzinssatz
Zürich (ots)
Nach dem Willen des Bundesrats bleibt der Mindestzinssatz zur Verzinsung von Altersguthaben in der beruflichen Vorsorge bei 2,5 Prozent und wird somit vorläufig nicht angehoben. Der Bundesrat begründet seinen heutigen Entscheid mit den schlechten Anlage- Erträgen im ersten Halbjahr 2006. Die Angestellten Schweiz nehmen diesen Entscheid mit Enttäuschung zur Kenntnis, haben sie doch eine Erhöhung auf mindestens 2,75 Prozent erwartet. Mit Verweis auf das positive Beispiel der Sulzer-Pensionskasse fordern die Angestellten Schweiz sämtliche Pensionskassen auf, ihren aktiv Versicherten ebenfalls 2,75 Prozent zu gewähren.
Für Rückfragen: Vital G. Stutz, Geschäftsführer Angestellte Schweiz, Tel. 044 360 11 11, Natel 079 639 73 03
Die Angestellten Schweiz sind die stärkste Arbeitnehmerorganisation der Branchen Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie (MEM) und Chemie/Pharma. Rund 27 000 Angestellte sind Mitglied. Angestellte Schweiz entstand aus dem Zusammenschluss der beiden Verbände Angestellte Schweiz VSAM (MEM, gegründet 1918) und VSAC (Chemie, gegründet 1993).