Herbsttagung der Angestellten Schweiz vom 20. Oktober 2006 in Zürich: 2. Säule der zentrale Pfeiler der Vorsorge für die Angestellten
Zürich (ots)
Immer mehr Angestellte stellen sich heute die bange Frage: Werde ich, wenn ich pensioniert bin, noch eine anständige Rente erhalten? Wenn es so weiter gehe nicht, meinen viele Politiker. Wie steht es wirklich um unsere berufliche Vorsorge? Die Angestellten Schweiz wollten es genau wissen und luden an ihre Herbsttagung ausgewiesene Expertinnen und Experten ein. Diese referierten nicht nur zum brandaktuellen Thema, sie führten auch Workshops durch.
Die Herbsttagung 2006 der Angestellten Schweiz im World Trade Center in Zürich setzte den Fokus vor allem auf die 2. Säule, die Pensionskassen. Diese sind aus Sicht des Angestelltenverbandes der zentrale Pfeiler der Vorsorge für die Angestellten. Aber auch die 1. und die 3. Säule wurden in den Betrachtungen der Referentinnen und Referenten und der Workshopleiterinnen und leiter berücksichtigt. Patentrezepte konnte natürlich niemand abgeben, aber die Tagung zeigte, dass die Herausforderungen erkannt wurden und dass mit Hochdruck an Lösungen gearbeitet wird.
Flexibilisierung der 1. und 2. Säule
Für den Präsidenten des Vorsorgeforums und alt Nationalrat Hans Werner Widrig war der 16. Mai 2004 ein schwarzer Tag: Damals wurde die 11. AHV-Revision vom Volk abgelehnt (was allerdings die Angestellten Schweiz auch empfohlen hatten, da sie sie als ungenügend erachteten). Damit seien die Probleme nicht gelöst worden. In der gleichzeitigen 1. BVG-Revision seien aber Verbesserungen für Teilzeiter eingeführt worden, nämlich die Senkung des Schwellenwerts von 24 000 auf 16 000 Franken.
In der neuen, laufenden 11. AHV-Revision begrüsst Hans Werner Widrig die vorgeschlagene Möglichkeit, Renten auch aufzuschieben. Für Männer ab 62 wird eine Möglichkeit zur vorzeitigen Pensionierung vorgeschlagen. Für Widrig ist die Variante Vorbezug mit erleichterter versicherungstechnischer Kürzung dabei die ehrlichste und einfachste, er fragt sich allerdings, ob wir es uns leisten können, nach dem Giesskannenprinzip jährlich 900 Millionen Franken ziellos unter den Rentenvorbezügern zu verteilen. Seine Antwort ist klar: Nein.
Auf der Ebene der beruflichen Vorsorge findet Hans Werner Widrig die verschiedenen vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen zugunsten älterer Arbeitnehmer positiv. Denn infolge des kommenden Arbeitskräftemangels sollten Personen nicht zum Abbruch der Erwerbstätigkeit gedrängt werden.
Die Flexibilisierung der 1. und 2. Säule ist nach Widrig auszubauen. Sie liegt im Interesse von Wirtschaft und Gesellschaft unseres Landes. Eine zukunftsgerichtete Lösung müsse auf folgenden vier Fundamenten abgestützt sein: Rentenalter 65 für Mann und Frau. Dies entspreche dem Gleichstellungsartikel. Vorbezug mit versicherungstechnischer Kürzung. Nur so könne man verhindern, dass ein erheblicher Prozentsatz der Versicherten die Rente möglichst früh bezieht. Branchen-Lösungen einsetzen. Als gutes Beispiel führte Hans Werner Widrig den Gesamtarbeitsvertrag für den flexiblen Altersrücktritt im Bauhauptgewerbe an. Die Entscheidungskompetenz liegt bei den Sozialpartnern. So könne man einer Überreglementierung entgegen wirken. Damit komme man, so schloss Widrig, auf die AHV-Revision von 2004 zurück.
Vorzeitige Pensionierung vorfinanzieren
Maria Gumann, die Leiterin berufliche Vorsorge bei der Avadis Vorsorge AG, zeigte anhand anschaulicher Beispiele auf, wie sich eine vorzeitige Pensionierung vorfinanzieren lässt. Sie wies insbesondere auf die Möglichkeit hin, bei der Pensionskasse zusätzliche Einkäufe zu tätigen, um Kürzungen der Altersleistungen bei vorzeitiger Pensionierung zu ermöglichen.
Den maximal möglichen Einkaufsbetrag berechne die Pensionskassenverwal¬tung, sagte Gumann. Die Zahlung könne einmalig sein oder über mehrere Jahre verteilt werden. Gut zu wissen sei, dass bei einer Einzahlung ein Abzug vom steuerbaren Einkommen gemacht werden könne.
Beim Einkauf muss als erstes das vorzeitige Rücktrittsalter definiert werden. Erfolgt dann der Rücktritt wie geplant, wird die Rente wie berechnet ausbezahlt. Wird der Rücktritt früher als geplant vollzogen, ergibt dies keine Probleme, die Rente kann neu berechnet werden sie wird etwas tiefer ausfallen. Wird der Rücktritt aufgeschoben, resultiert eine höhere Rente. Es gilt in diesem Fall allerdings zu beachten, dass die effektiv ausbezahlte Rente nicht höher sein darf als 105% der regulären Rente im Alter 65. Es lohnt sich also hier nicht, den Altersrücktritt allzu lange aufzuschieben.
Kapitalbezug oder BVG-Rente?
Um es gleich vorwegzunehmen: Auch der Pensionskassenexperte und Aktuar SAV, Martin Schnider, konnte keine allgemeingültige Antwort auf die Frage Rente oder Kapital? geben. Diese Frage kann nämlich jedes Individuum nur selber beantworten nach gründlicher Prüfung der Ausgangslage.
Ob die eine oder die andere Lösung die bessere ist, hängt grundsätzlich von folgenden Faktoren ab: Reglementarische Grundlagen der Vorsorgeeinrichtung Individuelle Lebenssituation Steuerliche Behandlung
Beim ersten Punkt, den reglementarischen Grundlagen, ist zuerst abzuklären, ob ein Kapitalbezug überhaupt möglich ist und wenn ja, in welchem Ausmass. Entscheidende Faktoren bei einer Rente sind der Umwandlungssatz, die Teuerungsanpassung und die Leistungen im Todesfall nach der Pensionierung.
Wichtige Faktoren der individuellen Lebenssituation sind u. a. die Lebenserwartung, das Alter des Ehegatten, die finanziellen Verpflichtungen (wie Hypothek und Fixkosten) sowie die Erbplanung.
Bei den Steuern muss man gemäss Martin Schnider beachten, dass beim Rentenbezug das Einkommen zu 100% versteuert werden muss. Vermögenserträge im Sinne des technischen Zinses sind steuerfrei. Beim Kapitalbezug wird eine einmalige Besteuerung zu einem reduzierten Satz angewendet. Daraus resultierende Vermögenserträge sind dann allerdings steuerpflichtig.
Sicherheit und Zukunft der drei Säulen
Grundsätzlich ermöglicht ein individuelles Sparen eine Vorsorge gegen die finanziellen Folgen einer Erwerbsunfähigkeit aufgrund von Krankheit, Invalidität, mangelnder Qualifikation usw. oder aufgrund des Lebensalters. Mit dieser These begann Prof. Dr. Bernd Schips von der ETH Zürich sein Referat. Und relativierte die Aussage sogleich: Kennt man aber das Ausmass der künftigen finanziellen Belastungen nicht, ist ein individuelles Ansparen in der Regel nicht optimal.
In der Folge diskutierte Professor Schips die Vor- und Nachteile der Finanzierungsvarianten der Altersvorsorge in der Schweiz. Das auf drei Säulen aufbauende System habe den Vorteil, dass es einen gewissen Ausgleich zwischen diesen Vor- und Nachteilen ermögliche. Die drei Säulen seien unterschiedlich stark abhängig von der Kapitalmarktentwicklung, der Entwicklung der personellen Einkommensverteilung und dem demographischen Alterungsprozess im In- und Ausland.
Bernd Schips wies nachdrücklich darauf hin, dass das zur Verteilung zur Verfügung stehende Bruttonationaleinkommen und damit der Wert der durch die Einzahlungen in die Altersvorsorge erworbenen Ansprüche vor allem durch das Wachstum der gesamtwirtschaftlichen Wertschöpfung bestimmt wird. Einfluss hätten auch die demographische Entwicklung sowie die im In- und Ausland erzielbaren Kapitalerträge.
Für die 1. Säule sieht Professor Schips u. a. folgende Hausaufgaben: Nur bei ausreichend hohen gesamtwirtschaftlichen Produktivitätsfortschritten lassen sich trotz alternder Bevölkerung die Altersrenten ohne Realeinkommensverluste finanzieren. Den Stimmbürgern sei deshalb der Zusammenhang zwischen den Produktivitätsfortschritten und der Altersvorsorge zu vermitteln. Die mit dem Entscheid für ein Umlageverfahren erhaltene Flexibilität soll genutzt werden. Die aus dem Ruder gelaufenen Proportionen zwischen der Ausbildungs-, der Erwerbs- und der Rentenphase müssten korrigiert werden (früherer Schuleintritt, Verkürzung der Erstausbildung, höheres Rentenalter). Die Rentenbemessung und anpassung sollten künftig durch eine der demographischen Entwicklung und den Produktivitätsfortschritten Rechnung tragenden Formel erfolgen und nicht mehr politisch entschieden werden.
Die Hausaufgaben für die 2. Säule lauten: Die zentralen Grössen Umwandlungssatz und Mindestzins sollen entpolitisiert werden und den Marktbegebenheiten Rechnung tragen. Die Anlagevorschriften sollen überdacht werden. Es brauche nicht mehr Regelungen, es genüge die heutigen Bestimmungen anzuwenden.
Bei der 3. Säule schliesslich gelte es zu beachten, dass nur selbst genutztes Wohneigentum Vorsorgekapital sei, das konsumiert werden könne, ohne es vorher verkaufen zu müssen, und dass eine aktive Vermögensverwaltung Kosten verursache, welche die Rendite beträchtlich schmälern könne.
Auf die Frage, ob das Drei-Säulen-System auch künftigen Herausforderungen gewachsen sei, gab Bernd Schips eine klare Antwort: Ja, denn ungeachtet der mit jedem Altersvorsorgesystem einhergehenden Risiken ist das Drei-Säulen-System der Schweiz nach wie vor die bestmögliche Lösung. Für jede der drei Säulen sei jedoch das künftige Wachstum der gesamtwirtschaftlichen Produktivität der Schlüsselfaktor für die Ausrichtung der von den Beitragszahlern erwarteten Leistungen. Es sind daher alle Anstrengungen zur Sicherung der Produktivitätsfortschritte zu unternehmen, schloss Schips sein Referat.
Stärkung der 2. Säule als Ziel der Angestellten
Der Geschäftsführer der Angestellten Schweiz, Vital G. Stutz, betonte in seinem kurzen Schlussreferat, dass die Angestellten Schweiz eine Stärkung und Sicherung der 2. Säule wollen. Am Grundsatz, dass diese kein Generationenvertrag sei, sei nicht zu rütteln. Es sei aber mehr Flexibilität gefordert. Dies betreffe insbesondere auch die Möglichkeiten zur Vorfinanzierung der vorzeitigen Pensionierung.
Die Renten müssen vorhersehbar sein, sagte Vital Stutz. Die Angestellten wollten wissen, was sie erwarten dürften. Ihren Mitgliedern empfehlen die Angestellten Schweiz übrigens, eine Rente und nicht Kapital zu beziehen.
Für Rückfragen: Hansjörg Schmid, Leiter Kommunikation, Tel. 044 360 11 21, Natel 076 443 40 40
Die Angestellten Schweiz sind die stärkste Arbeitnehmerorganisation der Branchen Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie (MEM), Chemie/Pharma und Elektrizitätswirtschaft. Rund 27 000 Angestellte sind Mitglied. Angestellte Schweiz entstand aus dem Zusammenschluss der beiden Verbände Angestellte Schweiz VSAM (MEM, gegründet 1918) und VSAC (Chemie, gegründet 1993). Im Sommer 2006 stiess der Verband der Personalvertretungen der Schweizerischen Elektrizitätswirtschaft (VPE) dazu.