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Herbsttagung der Angestellten Schweiz vom 20. Oktober 2006 in Zürich: 2. Säule – der zentrale Pfeiler der Vorsorge für die Angestellten

Zürich (ots)

Immer mehr Angestellte stellen sich heute die bange
Frage: Werde ich, wenn ich pensioniert bin, noch eine anständige 
Rente erhalten? Wenn es so weiter gehe nicht, meinen viele 
Politiker. Wie steht es wirklich um unsere berufliche Vorsorge? Die 
Angestellten Schweiz wollten es genau wissen und luden an ihre 
Herbsttagung ausgewiesene Expertinnen und Experten ein. Diese 
referierten nicht nur zum brandaktuellen Thema, sie führten auch 
Workshops durch.
Die Herbsttagung 2006 der Angestellten Schweiz im World Trade Center 
in Zürich setzte den Fokus vor allem auf die 2. Säule, die 
Pensionskassen. Diese sind aus Sicht des Angestelltenverbandes der 
zentrale Pfeiler der Vorsorge für die Angestellten. Aber auch die 1. 
und die 3. Säule wurden in den Betrachtungen der Referentinnen und 
Referenten und der Workshopleiterinnen und –leiter berücksichtigt. 
Patentrezepte konnte natürlich niemand abgeben, aber die Tagung 
zeigte, dass die Herausforderungen erkannt wurden und dass mit 
Hochdruck an Lösungen gearbeitet wird.
Flexibilisierung der 1. und 2. Säule
Für den Präsidenten des Vorsorgeforums und alt Nationalrat Hans 
Werner Widrig war der 16. Mai 2004 ein schwarzer Tag: Damals wurde 
die 11. AHV-Revision vom Volk abgelehnt (was allerdings die 
Angestellten Schweiz auch empfohlen hatten, da sie sie als 
ungenügend erachteten). Damit seien die Probleme nicht gelöst 
worden. In der gleichzeitigen 1. BVG-Revision seien aber 
Verbesserungen für Teilzeiter eingeführt worden, nämlich die Senkung 
des Schwellenwerts von 24 000 auf 16 000 Franken.
In der neuen, laufenden 11. AHV-Revision begrüsst Hans Werner Widrig 
die vorgeschlagene Möglichkeit, Renten auch aufzuschieben. Für 
Männer ab 62 wird eine Möglichkeit zur vorzeitigen Pensionierung 
vorgeschlagen. Für Widrig ist die Variante „Vorbezug mit 
erleichterter versicherungstechnischer Kürzung“ dabei die ehrlichste 
und einfachste, er fragt sich allerdings, ob wir es uns leisten 
können, „nach dem Giesskannenprinzip jährlich 900 Millionen Franken 
ziellos unter den Rentenvorbezügern zu verteilen“. Seine Antwort ist 
klar: Nein.
Auf der Ebene der beruflichen Vorsorge findet Hans Werner Widrig die 
verschiedenen vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen zugunsten 
älterer Arbeitnehmer positiv. „Denn infolge des kommenden 
Arbeitskräftemangels sollten Personen nicht zum Abbruch der 
Erwerbstätigkeit gedrängt werden.“
Die Flexibilisierung der 1. und 2. Säule ist nach Widrig auszubauen. 
„Sie liegt im Interesse von Wirtschaft und Gesellschaft unseres 
Landes.“ Eine zukunftsgerichtete Lösung müsse auf folgenden vier 
Fundamenten abgestützt sein: • Rentenalter 65 für Mann und Frau. 
Dies entspreche dem Gleichstellungsartikel. • Vorbezug mit 
versicherungstechnischer Kürzung. Nur so könne man verhindern, dass 
ein erheblicher Prozentsatz der Versicherten die Rente möglichst 
früh bezieht. • Branchen-Lösungen einsetzen. Als gutes Beispiel 
führte Hans Werner Widrig den Gesamtarbeitsvertrag für den flexiblen 
Altersrücktritt im Bauhauptgewerbe an. • Die Entscheidungskompetenz 
liegt bei den Sozialpartnern. So könne man einer Überreglementierung 
entgegen wirken. Damit komme man, so schloss Widrig, auf die 
AHV-Revision von 2004 zurück.
Vorzeitige Pensionierung vorfinanzieren
Maria Gumann, die Leiterin berufliche Vorsorge bei der Avadis 
Vorsorge AG, zeigte anhand anschaulicher Beispiele auf, wie sich 
eine vorzeitige Pensionierung vorfinanzieren lässt. Sie wies 
insbesondere auf die Möglichkeit hin, bei der Pensionskasse 
zusätzliche Einkäufe zu tätigen, um Kürzungen der Altersleistungen 
bei vorzeitiger Pensionierung zu ermöglichen.
Den maximal möglichen Einkaufsbetrag berechne die 
Pensionskassenverwal¬tung, sagte Gumann. Die Zahlung könne einmalig 
sein oder über mehrere Jahre verteilt werden. Gut zu wissen sei, 
dass bei einer Einzahlung ein Abzug vom steuerbaren Einkommen 
gemacht werden könne.
Beim Einkauf muss als erstes das vorzeitige Rücktrittsalter 
definiert werden. Erfolgt dann der Rücktritt wie geplant, wird die 
Rente wie berechnet ausbezahlt. Wird der Rücktritt früher als 
geplant vollzogen, ergibt dies keine Probleme, die Rente kann neu 
berechnet werden – sie wird etwas tiefer ausfallen. Wird der 
Rücktritt aufgeschoben, resultiert eine höhere Rente. Es gilt in 
diesem Fall allerdings zu beachten, dass die effektiv ausbezahlte 
Rente nicht höher sein darf als 105% der regulären Rente im Alter 
65. Es lohnt sich also hier nicht, den Altersrücktritt allzu lange 
aufzuschieben.
Kapitalbezug oder BVG-Rente?
Um es gleich vorwegzunehmen: Auch der Pensionskassenexperte und 
Aktuar SAV, Martin Schnider, konnte keine allgemeingültige Antwort 
auf die Frage „Rente oder Kapital?“ geben. Diese Frage kann nämlich 
jedes Individuum nur selber beantworten – nach gründlicher Prüfung 
der Ausgangslage.
Ob die eine oder die andere Lösung die bessere ist, hängt 
grundsätzlich von folgenden Faktoren ab:
•	Reglementarische Grundlagen der Vorsorgeeinrichtung
•	Individuelle Lebenssituation
•	Steuerliche Behandlung
Beim ersten Punkt, den reglementarischen Grundlagen, ist zuerst 
abzuklären, ob ein Kapitalbezug überhaupt möglich ist und wenn ja, 
in welchem Ausmass. Entscheidende Faktoren bei einer Rente sind der 
Umwandlungssatz, die Teuerungsanpassung und die Leistungen im 
Todesfall nach der Pensionierung.
Wichtige Faktoren der individuellen Lebenssituation sind u. a. die 
Lebenserwartung, das Alter des Ehegatten, die finanziellen 
Verpflichtungen (wie Hypothek und Fixkosten) sowie die Erbplanung.
Bei den Steuern muss man gemäss Martin Schnider beachten, dass beim 
Rentenbezug das Einkommen zu 100% versteuert werden muss. 
Vermögenserträge im Sinne des technischen Zinses sind steuerfrei. 
Beim Kapitalbezug wird eine einmalige Besteuerung zu einem 
reduzierten Satz angewendet. Daraus resultierende Vermögenserträge 
sind dann allerdings steuerpflichtig.
Sicherheit und Zukunft der drei Säulen
„Grundsätzlich ermöglicht ein individuelles Sparen eine Vorsorge 
gegen die finanziellen Folgen einer Erwerbsunfähigkeit aufgrund von 
Krankheit, Invalidität, mangelnder Qualifikation usw. oder aufgrund 
des Lebensalters.“ Mit dieser These begann Prof. Dr. Bernd Schips 
von der ETH Zürich sein Referat. Und relativierte die Aussage 
sogleich: „Kennt man aber das Ausmass der künftigen finanziellen 
Belastungen nicht, ist ein individuelles Ansparen in der Regel nicht 
optimal.“
In der Folge diskutierte Professor Schips die Vor- und Nachteile der 
Finanzierungsvarianten der Altersvorsorge in der Schweiz. Das auf 
drei Säulen aufbauende System habe den Vorteil, dass es einen 
gewissen Ausgleich zwischen diesen Vor- und Nachteilen ermögliche. 
Die drei Säulen seien unterschiedlich stark abhängig von der 
Kapitalmarktentwicklung, der Entwicklung der personellen 
Einkommensverteilung und dem demographischen Alterungsprozess im In- 
und Ausland.
Bernd Schips wies nachdrücklich darauf hin, dass das zur Verteilung 
zur Verfügung stehende Bruttonationaleinkommen und damit der Wert 
der durch die Einzahlungen in die Altersvorsorge erworbenen 
Ansprüche vor allem durch das Wachstum der gesamtwirtschaftlichen 
Wertschöpfung bestimmt wird. Einfluss hätten auch die demographische 
Entwicklung sowie die im In- und Ausland erzielbaren Kapitalerträge.
Für die 1. Säule sieht Professor Schips u. a. folgende Hausaufgaben: 
• Nur bei ausreichend hohen gesamtwirtschaftlichen 
Produktivitätsfortschritten lassen sich trotz alternder Bevölkerung 
die Altersrenten ohne Realeinkommensverluste finanzieren. Den 
Stimmbürgern sei deshalb der Zusammenhang zwischen den 
Produktivitätsfortschritten und der Altersvorsorge zu vermitteln. • 
Die mit dem Entscheid für ein Umlageverfahren erhaltene Flexibilität 
soll genutzt werden. • Die aus dem Ruder gelaufenen Proportionen 
zwischen der Ausbildungs-, der Erwerbs- und der Rentenphase müssten 
korrigiert werden (früherer Schuleintritt, Verkürzung der 
Erstausbildung, höheres Rentenalter). • Die Rentenbemessung und 
–anpassung sollten künftig durch eine der demographischen 
Entwicklung und den Produktivitätsfortschritten Rechnung tragenden 
Formel erfolgen und nicht mehr politisch entschieden werden.
Die Hausaufgaben für die 2. Säule lauten: • Die zentralen Grössen 
Umwandlungssatz und Mindestzins sollen entpolitisiert werden und den 
Marktbegebenheiten Rechnung tragen. • Die Anlagevorschriften sollen 
überdacht werden. • Es brauche nicht mehr Regelungen, es genüge die 
heutigen Bestimmungen anzuwenden.
Bei der 3. Säule schliesslich gelte es zu beachten, dass • nur 
selbst genutztes Wohneigentum Vorsorgekapital sei, das konsumiert 
werden könne, ohne es vorher verkaufen zu müssen, und dass • eine 
aktive Vermögensverwaltung Kosten verursache, welche die Rendite 
beträchtlich schmälern könne.
Auf die Frage, ob das Drei-Säulen-System auch künftigen 
Herausforderungen gewachsen sei, gab Bernd Schips eine klare 
Antwort: „Ja, denn ungeachtet der mit jedem Altersvorsorgesystem 
einhergehenden Risiken ist das Drei-Säulen-System der Schweiz nach 
wie vor die bestmögliche Lösung.“ Für jede der drei Säulen sei 
jedoch das künftige Wachstum der gesamtwirtschaftlichen 
Produktivität der Schlüsselfaktor für die Ausrichtung der von den 
Beitragszahlern erwarteten Leistungen. „Es sind daher alle 
Anstrengungen zur Sicherung der Produktivitätsfortschritte zu 
unternehmen“, schloss Schips sein Referat.
Stärkung der 2. Säule als Ziel der Angestellten
Der Geschäftsführer der Angestellten Schweiz, Vital G. Stutz, 
betonte in seinem kurzen Schlussreferat, dass die Angestellten 
Schweiz eine Stärkung und Sicherung der 2. Säule wollen. Am 
Grundsatz, dass diese kein Generationenvertrag sei, sei nicht zu 
rütteln. Es sei aber mehr Flexibilität gefordert. Dies betreffe 
insbesondere auch die Möglichkeiten zur Vorfinanzierung der 
vorzeitigen Pensionierung.
„Die Renten müssen vorhersehbar sein“, sagte Vital Stutz. Die 
Angestellten wollten wissen, was sie erwarten dürften. Ihren 
Mitgliedern empfehlen die Angestellten Schweiz übrigens, eine Rente 
und nicht Kapital zu beziehen.
Für Rückfragen: 
Hansjörg Schmid, Leiter Kommunikation, Tel. 044 360 11 21, 
Natel 076 443 40 40
Die Angestellten Schweiz sind die stärkste Arbeitnehmerorganisation 
der Branchen Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie (MEM), 
Chemie/Pharma und Elektrizitätswirtschaft. Rund 27 000 Angestellte 
sind Mitglied. Angestellte Schweiz entstand aus dem Zusammenschluss 
der beiden Verbände Angestellte Schweiz VSAM (MEM, gegründet 1918) 
und VSAC (Chemie, gegründet 1993). Im Sommer 2006 stiess der Verband 
der Personalvertretungen der Schweizerischen Elektrizitätswirtschaft 
(VPE) dazu.

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