Zwei Vertreter im Europäischen Betriebsrat - Schweizer Alstom-Angestellte geniessen gleiche Rechte wie ihre europäischen Kollegen
Zürich (ots)
An seiner letzten Versammlung hat der Europäische Betriebsrat der Alstom beschlossen, die Arbeitnehmenden in der Schweiz gleich zu behandeln wie die Arbeitnehmenden in den anderen europäischen Ländern obwohl die Schweiz nicht EU-Mitglied ist. Ab dem 1. Januar 2007 werden die Schweizer Alstom-Angestellten gemäss der europäischen Richtlinie 94/45/EG zwei Mitglieder in den Europäischen Betriebsrat der Alstom entsenden können, statt wie bisher einen. Die Angestellten Schweiz, welche dieses Anliegen aktiv unterstützt haben, freuen sich über diesen Entscheid. Er bedeutet eine Stärkung der Sozialpartnerschaft im Alstom-Konzern.
Was ist ein Europäischer Betriebsrat? Der Europäischen Betriebsrat (EBR) ist eine internationale Vertretung der Arbeitnehmenden in grossen Betrieben (mindestens 1000 Mitarbeitende in EU-Ländern), die in mindestens zwei EU-Ländern aktiv sind wie es die Richtlinie 94/45/EG vorsieht. Der EBR kümmert sich, im Gegensatz zu den lokalen Arbeitnehmervertretungen, um konzernweite Angelegenheiten.
Für Rückfragen: Martin Leeser, Präsident Arbeitnehmervertretung Alstom Power Schweiz, Europäischer Betriebsrat Alstom, Tel. 056 205 47 26, Natel 079 286 12 70 Pierre Serge Heger, Rechtskonsulent Angestellte Schweiz, Tel. 026 912 14 44, Natel 079 230 51 15
Die Angestellten Schweiz sind die stärkste Arbeitnehmerorganisation der Branchen Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie (MEM) und Chemie/Pharma. Rund 27 000 Angestellte sind Mitglied. Angestellte Schweiz entstand aus dem Zusammenschluss der beiden Verbände Angestellte Schweiz VSAM (MEM, gegründet 1918) und VSAC (Chemie, gegründet 1993).