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Zwei Vertreter im Europäischen Betriebsrat - Schweizer Alstom-Angestellte geniessen gleiche Rechte wie ihre europäischen Kollegen

Zürich (ots)

An seiner letzten Versammlung hat der Europäische
Betriebsrat der Alstom beschlossen, die Arbeitnehmenden in der 
Schweiz gleich zu behandeln wie die Arbeitnehmenden in den anderen 
europäischen Ländern – obwohl die Schweiz nicht EU-Mitglied ist. Ab 
dem 1. Januar 2007 werden die Schweizer Alstom-Angestellten gemäss 
der europäischen Richtlinie 94/45/EG zwei Mitglieder in den 
Europäischen Betriebsrat der Alstom entsenden können, statt wie 
bisher einen. Die Angestellten Schweiz, welche dieses Anliegen aktiv 
unterstützt haben, freuen sich über diesen Entscheid. Er bedeutet 
eine Stärkung der Sozialpartnerschaft im Alstom-Konzern.
Was ist ein Europäischer Betriebsrat? Der Europäischen Betriebsrat 
(EBR) ist eine internationale Vertretung der Arbeitnehmenden in 
grossen Betrieben (mindestens 1000 Mitarbeitende in EU-Ländern), die 
in mindestens zwei EU-Ländern aktiv sind – wie es die Richtlinie 
94/45/EG vorsieht. Der EBR kümmert sich, im Gegensatz zu den lokalen 
Arbeitnehmervertretungen, um konzernweite Angelegenheiten.
Für Rückfragen: 
Martin Leeser, Präsident Arbeitnehmervertretung Alstom Power 
Schweiz, Europäischer Betriebsrat Alstom, Tel. 056 205 47 26, Natel 
079 286 12 70
Pierre Serge Heger, Rechtskonsulent Angestellte Schweiz, Tel. 026 
912 14 44, Natel 079 230 51 15
Die Angestellten Schweiz sind die stärkste Arbeitnehmerorganisation 
der Branchen Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie (MEM) und 
Chemie/Pharma. Rund 27 000 Angestellte sind Mitglied. Angestellte 
Schweiz entstand aus dem Zusammenschluss der beiden Verbände 
Angestellte Schweiz VSAM (MEM, gegründet 1918) und VSAC (Chemie, 
gegründet 1993).

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