Sulzer: Die Zürcher Kantonalbank als Gehilfin der Raider darf das sein?
Zürich (ots)
Die Zürcher Kantonalbank hat anscheinend von Martin Ebner gelernt. Sie hat sich, wie der Fall Sulzer zeigt, als Gehilfin der Raider- Wirtschaft entpuppt. Die grösste Schweizer Kantonalbank, die sich bis anhin bei Übernahmegeschäften einer gewissen Zurückhaltung befleissigt hat und sich für kritische Zeitgenossen als Alternative zu den Grossbanken anbot, hat anscheinend keine Mühe, mit den ausländischen Spekulanten Ronny Pecik/Georg Stumpf und Wiktor Wekselberg zusammenzuarbeiten.
Für die Angestellten Schweiz stellt sich die Frage, ob die Bank mit Staatsgarantie Steigbügelhalterin für derart heikle hochspekulative Geschäfte sein darf. ZKB-Direktor Hans Vögeli vertritt zwar die Rechtmässigkeit des Handels für seine Kunden. Dies bezweifeln die Angestellten Schweiz. In § 2 des Gesetzes über die Zürcher Kantonalbank heisst es nämlich: Die Bank hat den Zweck, zur Lösung der volkswirtschaftlichen und sozialen Aufgaben im Kanton beizutragen. ( ) Dabei berücksichtigt sie insbesondere die Anliegen der kleinen und mittleren Unternehmen, der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ( ).
Es ist höchste Zeit, die Rolle der Kantonalbanken bei hochspekulativen Geschäften, die zum Nachteil des Arbeitsplatzes Schweiz sein könnten, zu bedenken.
Für Rückfragen: Christof Burkard, Leiter Rechtsabteilung Angestellte Schweiz, 044 360 11 11, 079 798 68 41
Die Angestellten Schweiz sind die stärkste Arbeitnehmerorganisation der Branchen Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie (MEM) und Chemie/Pharma. Rund 25 000 Angestellte sind Mitglied. Angestellte Schweiz entstand aus dem Zusammenschluss der beiden Verbände Angestellte Schweiz VSAM (MEM, gegründet 1918) und VSAC (Chemie, gegründet 1993).