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Asterix gegen Alstom

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Zürich (ots)

- Hinweis: Hintergrundinformationen können kostenlos im pdf-Format
     unter http://presseportal.ch/de/pm/100006251 heruntergeladen 
     werden -
Ein rechtliches Gutachten der Angestellten Schweiz zeigt: Alstom 
verletzt die Normen des schweizerischen Mitwirkungsgesetzes, wenn 
nicht gleichzeitig mit der Konsultation des Europäischen 
Betriebsrates die Schweizerische Arbeitnehmervertretung über die 
wesentlichen Vorgange im Unternehmen informiert wird.
Wir befinden uns im Jahre 2010 n. Chr. Ganz Europa wird  von  
einer einheitlichen Gesetzgebung beherrscht. Ganz Europa? Nein! Ein 
von unbeugsamen Helvetiern bevölkertes Land hört nicht auf, dem 
fremden Gesetz Widerstand zu leisten. Kein einfaches Unterfangen für 
europäische Konzernmanager, die in den befestigten Lagern Birchun und
Acquae Helveticae eine Restrukturierung durchsetzen möchten...
Alstom hat die Sozialpartner in der Schweiz morgen zu einer 
weiteren Sozialpartnersitzung eingeladen (ab 16.30 Uhr). Nach den 
Verwirrungen der letzten Wochen erhoffen sich die Angestellten 
Schweiz Klarheit über alle Aspekte der angekündigten 
Restrukturierung.
Alstom verletzt die Normen des schweizerischen Mitwirkungsgesetzes
Allerdings ist heute schon klar, dass Alstom das Schweizer 
Mitwirkungsgesetz nicht korrekt anwendet. Wie ein im Auftrag der 
Angestellten Schweiz erstelltes rechtliches Gutachten (s. Anhang) von
Prof. Dr. Thomas Geiser von der Universität St. Gallen klar aufzeigt,
verletzt der Alstom-Konzern die Normen des schweizerischen 
Mitwirkungsgesetzes. Dies, indem er darauf setzt (eine idée fixe?), 
die Umsetzung der geplanten Restrukturierung  vorerst  nur im Rahmen 
des europäischen Betriebsrats abzuwickeln.
Darin heisst es unter anderem: "(...)Alstom verletzt die Normen 
des schweizerischen Mitwirkungsgesetzes, wenn nicht gleichzeitig mit 
der Konsultation des Europäischen Betriebsrates die Schweizerische 
Arbeitnehmervertretung über die wesentlichen Vorgange im Unternehmen 
informiert wird, soweit diese die in der Schweiz domizilierten 
Betriebe von Alstom betreffen. Soweit im Rahmen der Verhandlungen des
Europäischen Betriebsrates Entscheide über Massenentlassungen in der 
Schweiz getroffen werden und die Schweizerische 
Arbeitnehmervertretung nicht mindestens gleichzeitig konsultiert 
wird, verletzt das Unternehmen überdies die Regeln über die 
Massenentlassungen.(...)".
Aufgrund der besonderen Rechtslage zwischen dem schweizerischen 
Recht und den Normen der Europäischen Gemeinschaft laufen die 
Schweizer Arbeitnehmer im Fall Alstom Gefahr, aussen vor zu stehen, 
wenn über das Schicksal ihres Unternehmens auf Konzernebene 
verhandelt wird.  Deshalb fordern die Angestellten Schweiz, dass die 
Schweiz die Richtlinien der EU zum Europäischen Betriebsrat übernimmt
und anwendet, bei Teutates!
Stefan Studer, Geschäftsführer Angestellte Schweiz, Tel. 044 360 
11 11,
Natel 079 621 08 19
Pierre Heger, Rechtskonsulent Angestellte Schweiz, Tel 079 230 51 
15
Hansjörg Schmid, Kommunikation Angestellte Schweiz,
Tel. 044 360 11 21, Natel 076 443 40 40
Die Angestellten Schweiz sind die stärkste 
Arbeitnehmerorganisation der Branchen Maschinen-, Elektro- und 
Metallindustrie (MEM) und Chemie/Pharma. Rund 24 000 Angestellte sind
Mitglied. Angestellte Schweiz entstand aus dem Zusammenschluss der 
beiden Verbände Angestellte Schweiz VSAM (MEM, gegründet 1918) und 
VSAC (Chemie, gegründet 1993).
Weitere Infos zu den Angestellten Schweiz: www.angestellte.ch.

Kontakt:

Stefan Studer, Geschäftsführer Angestellte Schweiz, Tel. 044 360 11
11,
Natel 079 621 08 19

Pierre Heger, Rechtskonsulent Angestellte Schweiz, Tel 079 230 51 15

Hansjörg Schmid, Kommunikation Angestellte Schweiz,
Tel. 044 360 11 21, Natel 076 443 40 40

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