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Angestellte Schweiz

Der neue GAV der MEM-Industrie steht
Gute Nachricht für den Werkplatz Schweiz

Zürich (ots)

Das zähe Ringen hat sich gelohnt: Heute wurde der neue Gesamtarbeitsvertrag für die Maschinenindustrie von allen Vertragsparteien unterzeichnet. Die Angestellten Schweiz haben ihre Ziele erreicht. Der neue Vertrag bringt spürbare Verbesserungen für die Angestellten.

Die Angestellten Schweiz gingen mit einer sehr konstruktiven Haltung in die GAV-Verhandlungen. Sie hatten sich einerseits zum Ziel gesetzt, einen Gesamtarbeitsvertrag auszuhandeln, der spürbare Verbesserungen für die Angestellten bringt. Die Forderungen sollten andererseits aber nicht so unverhältnismässig sein, dass die Arbeitgeber reihenweise aus dem Vertrag aussteigen. "Ein GAV, dem immer weniger Mitarbeitende in immer weniger Unternehmen unterstellt sind, dient der Sache der Angestellten nicht", begründet Benno Vogler, Präsident der Angestellten Schweiz und Leiter der Verhandlungsdelegation des Verbandes, diese konsequente Haltung. Da die Gewerkschaften Unia und Syna mit einer wesentlich ultimativeren und sehr politischen Haltung in die Verhandlungen einstiegen, war eine Einigung zum Schluss nur mit einer Mediation möglich. Für die Angestellten Schweiz war dies ein Umweg, auf den sie lieber verzichtet hätten.

Trotz zum Schluss sehr knapper Zeit und dank dem Geschick des Mediators Jean-Luc Nordmann konnte in den substantiellen Themen die notwendige Annäherung erreicht werden. Die Forderungen der Angestellten Schweiz sind erfüllt.

Das wurde erreicht:

Der Vertrag als Ganzes konnte aus Sicht der Arbeitnehmenden deutlich verbessert werden.

Eine wichtige Errungenschaft ist die Erhöhung der Frist für die Konsultation der Arbeitnehmervertretung bei der Entlassung einer grösseren Zahl von Arbeitnehmenden. Dies gibt der Arbeitnehmervertretung mehr Zeit, lindernde Massnahmen auszuarbeiten.

Der so genannte Krisenartikel (Artikel 57, Abweichungen von arbeitsvertraglichen Bestimmungen), der es ermöglicht, Arbeitsplätze zu erhalten, indem in einem Betrieb zeitlich begrenzt mehr gearbeitet werden kann, ist im neuen GAV vereinfacht. Die Mitwirkung der Arbeitnehmervertretung in diesem Artikel ist ausgebaut worden.

Die neue Vereinbarung ist flexibler gestaltet worden, damit die Arbeitgeber besser auf Auftragsschwankungen reagieren können. Möglich ist nun ein höherer Übertrag von Stunden Ende Jahr. Im Gegenzug wird einer gesunden Work-Life-Balance der Angestellten mit diversen Massnahmen Rechnung getragen: - Bezahlter Vaterschaftsurlaub. - Der GAV empfiehlt eine Unterstützung der Angestellten bei der Familienbetreuung und einen Elternurlaub. - Mann und Frau, leibliche und adoptierte Kinder sowie die Ehe und Konkubinat werden gleich gestellt. - Die Mitarbeitenden sollen im Betrieb gezielt gefördert werden, u. a. mit einer höheren Zahl empfohlener Bildungstage.

Die entscheidenste Neuerung liegt jedoch in der Festlegung von Lohnuntergrenzen. Diese sind regional abgestuft für starke, mittlere und schwache Wirtschaftsregionen. Diese Lösung schützt einerseits vor Dumping- und nicht existenzsichernden Löhnen, andererseits greift sie nicht in die Freiheit der betrieblichen Lohfindung ein.

"Wir haben genau das erreicht, was wir wollten, auch wenn man es schneller und bequemer hätte haben können", konstatiert Benno Vogler. "Für den Werkplatz Schweiz ist der Abschluss des neuen GAV eine sehr positive Nachricht. Einerseits für die Angestellten, deren Arbeitsbedingungen verbessert wurden, und andererseits für die Arbeitgeber, die konkurrenzfähig bleiben."

Kontakt:

Benno Vogler, Präsident Angestellte Schweiz, Handy 079 379 74 30

Hansjörg Schmid, Kommunikation Angestellte Schweiz, Handy 076 443 40
40


Die Angestellten Schweiz sind das Dienstleistungs- und
Kompetenzzentrum für Angestellte. Rund 23 000 Angestellte sind
Mitglied.

Weitere Infos zu den Angestellten Schweiz: www.angestellte.ch.

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