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Differenzbereinigung zum Weiterbildungsgesetz
Angestellte Schweiz begrüssen Standfestigkeit des Ständerats: Arbeitgeber sollen die Weiterbildung fördern

Zürich (ots)

Der Nationalrat will im Artikel 5 des Weiterbildungsgesetzes einen wichtigen Passus streichen. Dieser besagt, dass die öffentlichen und privaten Arbeitgeber die Weiterbildung ihrer Angestellten begünstigen sollen. Der Ständerat hat an der heutigen Differenzbereinigung an diesem Passus festgehalten. Die Angestellten Schweiz begrüssen dieses klare Bekenntnis zur Pflicht der Arbeitgeber, die Weiterbildung zu fördern. Die Gewinner sind nämlich nicht nur die Angestellten, sondern auch die Arbeitgeber.

Die Formulierung, wie sie im Artikel 5 steht, ist nach Ansicht der Angestellten Schweiz genau richtig. Ein eigentliches Weiterbildungsobligatorium braucht es auf Gesetzesstufe nicht.

Die Angestellten Schweiz fordern den Nationalrat auf, am 12. Juni der Linie des Ständerats zu folgen. Ein Bekenntnis zur Begünstigung der Weiterbildung ist ein ganz wichtiges Signal. Denn jetzt muss die Schweiz massiv in die Weiterbildung investieren, wenn sich mit der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative der Fachkräftemangel nicht akut verstärken soll.

Die Angestellten Schweiz sind das Dienstleistungs- und Kompetenzzentrum für Angestellte. Über 20 000 Angestellte sind Mitglied.

Weitere Infos zu den Angestellten Schweiz: www.angestellte.ch.

Kontakt:

Fabrizio Lanzi, Weiterbildung Angestellte Schweiz, 044 360 11 44,
076 343 75 85

Hansjörg Schmid, Kommunikation Angestellte Schweiz, 044 360 11 21,
Natel 076 443 40 40

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