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Zukunftsweisender neuer GAV in der Maschinenindustrie

Zürich (ots)

Geschafft: Die Sozialpartner der Maschinen-, Elektro- und Metall-Industrie (MEM-Industrie) haben sich über die Inhalte und den Text des neuen Gesamtarbeitsvertrags geeinigt. Dieser tritt - unter Vorbehalt der Ratifizierung durch die beteiligten Verbände - am 1. Juli dieses Jahres in Kraft. Der neu ausgehandelte GAV ist modern, zukunftsweisend und nimmt die Forderungen der Angestellten Schweiz auf.

Was zeichnet den Vertrag aus? Die unmittelbaren Herausforderungen für den Werkplatz Schweiz sind Digitalisierung und Fachkräftemangel. "Das neue Vertragswerk stellt sich diesen Herausforderungen und stärkt dadurch die MEM-Industrie, es sichert Arbeitsplätze und gibt den Angestellten verbesserte Zukunftsperspektiven. Nicht zuletzt wird dadurch die Arbeitsplatzattraktivität in der Branche gestärkt." Dies sagt Alexander Bélaz, der für die Angestellten Schweiz verhandelt hat. Dieses Resultat entspricht der Vorgabe der Mitglieder der Angestellten Schweiz.

Was ist neu? Die Weiterbildung wird im GAV zu einem zentralen Thema. Mit dem neuen Instrument MEM-Passerelle 4.0 - einem innovativen und in der Schweiz einzigartigen Ansatz - wird dem Fachkräftemangel entgegen gewirkt, und gleichzeitig erhalten die Beschäftigten das Rüstzeug für die digitale Zukunft. Regelmässig finden Standortbestimmungen und Gespräche zur Laufbahnentwicklung statt.

Auch bezüglich der Vereinbarkeit von Beruf und Familie konnten Verbesserungen erreicht werden. Die Angestellten wünschen sich, möglichst autonom über ihre Zeit verfügen zu können. Das neue Vertragswerk kommt diesem Anliegen entgegen.

Weitere wichtige Errungenschaften konnten unter anderem für Frauen (Attraktivität der Branche, Erleichterung Wiedereinstieg), ältere Mitarbeitende (verlängerte Kündigungsfristen, erweiterte Fürsorgepflicht des Arbeitgebers) sowie bei der Entwicklung der Mindestlöhne (Orientierung am Landesindex und Kontrolle der Einhaltung) erreicht werden.

Was bleibt? Die 40-Stundenwoche konnte trotz massivem Druck der Arbeitgeber verteidigt werden. "Diese Errungenschaft nach 30 Jahren aufzugeben, wäre angesichts der wirtschaftlichen Lage der Branche und der ansehnlichen Gewinne ein völlig falsches Signal gewesen", sagt Christof Burkard, Leiter Sozialpartnerschaft bei den Angestellten Schweiz. Der Krisenartikel (GAV-Artikel 57), der den Arbeitgebern die befristete Wochenarbeitszeiterhöhung über eine Vereinbarung mit der Arbeitnehmervertretung ermöglicht, bleibt in modifizierter Form bestehen. Er bewährte sich in jüngster Vergangenheit und trug dazu bei, dass in der Schweiz Arbeitsplätze erhalten werden konnten.

Was bewerten die Angestellten Schweiz den neuen GAV? Mit dem neuen GAV erreichten die Angestellten Schweiz die gesteckten Ziele weitestgehend. Der Vertrag bringt den Angestellten verbesserte Arbeitsbedingungen und die Arbeitgeber müssen sich stärker für die Angestellten engagieren. Dabei kommt auch der innerbetrieblichen Mitwirkung eine wichtigere Rolle zu - sie muss die neuen Möglichkeiten zur Diskussion bringen und einfordern. "Damit dies gelingt, werden wir als Erstes die Arbeitnehmervertretungen fit machen für das Potenzial der neuen GAV-Bestimmungen", sagt Christof Burkard.

Die Angestellten Schweiz sind seit 100 Jahren die Stimme der Angestellten aus dem Mittelstand und vertreten deren Interessen in der Politik wie in Unternehmen. Der Verband setzt sich sozialpartnerschaftlich, konstruktiv und zuverlässig für gute Arbeitsbedingungen, faire Löhne und sichere Arbeitsplätze ein - zum Wohl von Gesellschaft und Wirtschaft. Ihren Mitgliedern bieten die Angestellten Schweiz zudem ein umfassendes, auf persönliche Bedürfnisse angepasstes Angebot an Weiterbildungen, Beratungen, Dienstleistungen und Informationen - für das persönliche Weiterkommen jedes Einzelnen. Weitere Informationen unter www.angestellte.ch

Kontakt:

Christof Burkard, Leiter Sozialpartnerschaft Angestellte Schweiz, 079
768 58 98
Alexander Bélaz, Mitglied des Vorstandes Angestellte Schweiz und
Mitglied der Verhandlungsdelegation, 079 597 73 53
Hansjörg Schmid, Kommunikation Angestellte Schweiz, Tel. 044 360 11
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