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Home-Office: Die Arbeitgeber müssen ihre Verantwortung übernehmen

Olten (ots)

Heute hat der Bundesrat die Empfehlung zum Home-Office gestärkt. Die Angestellten Schweiz fordern eine energische Umsetzung.

Auch wenn soweit ersichtlich keine formelle Home-Office Pflicht eingeführt worden ist, fordern die Angestellten Schweiz die Arbeitgeber auf, Home-Office bis zum 21. Januar 2021 konsequent und im höchstmöglichen Umfang anzuordnen. Nur so können sie ihrer sozialen Verantwortung nachkommen. Letztendlich geht es darum, dass sich Arbeitnehmende am Ende eines Jahres, in welchem sie für die Wirtschaft viele Opfer gebracht haben, im Kreise ihrer Familien und Freunde erholen können. Dies ohne, dass das Gesundheitssystem und die Wirtschaft im Januar kollabieren.

Damit ist die Arbeit aber nicht getan. Auch im Home-Office muss der Arbeitgeber für die Gesundheit der Angestellten sorgen. Dies betrifft namentlich die psychische Gesundheit und Ergonomie im Home-Office. "Wir empfehlen Mitarbeitenden, von ihrem Recht, in allen Fragen des Gesundheitsschutzes bei der Entscheidung mitzureden, Gebrauch zu machen und klarzustellen, was ihre Erwartungen sind" sagt Pierre Derivaz, Rechtsanwalt der Angestellten Schweiz. "Der Arbeitgeber darf den Umgang mit dem Ansteckungsrisiko nicht über den Kopf der Angestellten hinweg beschliessen".

Hinsichtlich der Kosten empfehlen die Angestellten Schweiz ebenfalls, den Dialog mit dem Arbeitgeber zu suchen, denn die beiden Themen sind verbunden. Die Einführung von Home-Office entspricht auch dem eigenen Interesse des Betriebs. Einerseits bezüglich des Schutzes der Mitarbeitenden und andererseits der Vermeidung einer Lahmlegung des Betriebs aufgrund interner Ansteckungen. Darum sind Arbeitgeber auch verpflichtet, entsprechenden Kosten zu übernehmen.

In der Praxis werden oft Pauschalen angewendet. Der Betrag hängt von der konkreten Ausgestaltung der Arbeit ab. Stellt der Arbeitgeber die ganze Infrastruktur zur Verfügung, ist er tiefer. "Als good practice sind je nach Region monatliche Pauschalen von CHF 150 bis CHF 250 für Miete, Strom und Telekommunikation angebracht" schlägt Pierre Derivaz konkret vor. "Dazu kommt die Rückvergütung besonderer Auslagen, wie z.B. ergonomischer Ausstattungen".

Weitere Hinweise und Empfehlungen zu Home-Office finden Sie in den Check-Listen der plattform.

Pressekontakt:

Pierre Derivaz, Rechtsanwalt Angestellte Schweiz, 044 360 11 52, pierre.derivaz@angestellte.ch

Hansjörg Schmid, Kommunikation Angestellte Schweiz, 076 443 40 40, hansjoerg.schmid@angestellte.ch

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