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Recht/Prozesse
Meinl European Land: Bekanntmachung UVS bestätigt FMA-Bescheide gegen MEL-Direktoren mit Einschränkungen

  Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
  europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
Unternehmen
29.04.2008
Jersey, 29. April 2008. Meinl European Land ("MEL") gibt bekannt, 
dass der Unabhängige Verwaltungssenat Wien (UVS) in einer heute 
durchgeführten mündlichen Berufungsverhandlung die Straferkenntnisse 
der Finanzmarktaufsicht (FMA) gegen Mitglieder des Board of Directors
der MEL wegen der Textierung einer Ad hoc-Meldung im wesentlichen 
bestätigt hat. Allerdings hat der UVS den Tatzeitraum ausdrücklich 
und ausschließlich auf den Tag des 27.7.2007 eingeschränkt, nachdem 
die FMA zuvor einen Tatzeitraum vom 27.7.2007 bis 23.8.2007 angegeben
hatte.
Die Boardmitglieder der MEL werden nach Zustellung der Bescheide des 
UVS Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) einbringen, da das 
Verfahren mangelhaft geführt wurde und das Ergebnis auf einer 
falschen Rechtsansicht des komplexen Sachverhalts beruht.

Rückfragehinweis:

Trimedia
Bernhard Hudik
+43-1-5244300

Branche: Immobilien
ISIN: AT0000660659
WKN: 066065
Index: Standard Market Continous
Börsen: Wiener Börse AG / Amtlicher Handel

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