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Meinl European Land Limited: verwaltungsrechtliche Erkenntnisse der FMA MEL hat verwaltungsrechtliche Erkenntnisse erhalten

  Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
  europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
Unternehmen
12.07.2008
Jersey, 11. Juli 2008. Meinl European Land Limited ("MEL") gibt 
bekannt, dass einem Mitglied des Board of Directors von MEL kürzlich 
zwei verwaltungsrechtliche Erkenntnisse der FMA zugestellt wurden. 
Beanstandet wird in diesen eine nach Ansicht der FMA von MEL 
begangene Marktmanipulation. Die mit den Erkenntnissen verhängten 
Strafen belaufen sich auf jeweils EUR 50.000,--.
Aus Sicht von MEL beruhen diese Erkenntnisse der FMA auf einer 
unvertretbaren Beurteilung des komplexen Sachverhaltes und leiden in 
Folge an einer unschlüssigen und nicht nachvollziehbaren 
Argumentation, weshalb sie insgesamt als unhaltbar erachtet werden. 
Sie wurden außerdem unter Außerachtlassung der rechtfertigenden 
Stellungnahmen des Mitglieds des Board of Directors von MEL erlassen 
und sind nicht zuletzt aus diesem Grund mit schweren 
Verfahrensfehlern behaftet. Ferner sind die Sachverhalte und 
Transaktionen bereits mit dem bekannten UVS-Erkenntnis gegen die 
Mitglieder des Board of Directors von MEL teilweise abgehandelt 
worden. Das Boardmitglied der MEL wird daher Berufungen beim UVS-Wien
gegen diese Erkenntnisse einlegen und sämtliche sonst zur Verfügung 
stehenden Rechtsmittel ausschöpfen.

Rückfragehinweis:

Meinl European Land Limited
info@mel-cee.com

Branche: Immobilien
ISIN: AT0000660659
WKN: 066065
Index: Standard Market Continous
Börsen: Wiener Börse AG / Amtlicher Handel

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