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Amt der Tiroler Landesregierung

LR Anna Hosp präsentiert Entwurf für neues Seilbahn- und Skigebietskonzept für Tirol

Innsbruck (ots)

Das neue Seilbahn- und Skigebietskonzept ersetzt
die bisherigen Seilbahngrundsätze (1992, 1996 und 2000). LR Anna Hosp
bringt wesentliche Änderungen auf den Punkt: "Das neue Konzept wird
in Form eines Raumordnungsprogrammes erlassen.
Es wird verbindlich für ganz Tirol gelten und
Entscheidungssicherheit für die Behörden sowie Planungssicherheit für
Projektwerber bringen. Ich freue mich, dass es gelungen ist, einen
guten Interessensausgleich zwischen wirtschaftlichen
Nutzungsansprüchen und Schutzinteressen zu erzielen."
Das Seilbahn- und Skigebietskonzept wird mit einer Geltungsdauer
von zehn Jahren erlassen. Zur Mitte der Geltungsdauer erfolgt eine
Evaluierung und allenfalls Anpassung.Das Programm beinhaltet zunächst
die in Bezug auf skitechnische Erschliessungen im Gesamtkontext der
alpinen Raumordnung massgeblichen raumordnungspolitischen Grundsätze.
Neuerschliessungen werden ausgeschlossen. Die Bewilligung von
Vorhaben zur Erweiterung bestehender Gebiete (die Bestandsgrenzen
werden kartografisch festgelegt) wird an die Erfüllung bestimmter
Kriterien gebunden. Innerhalb bestehender Skigebiete sind
qualitätssichernde und -steigernde Massnahmen erwünscht und werden im
Programm nicht an spezifische Bedingungen gebunden.
Die verbindliche Umsetzung des Programmes erfolgt primär im
Naturschutz- oder UVP-Verfahren. Weiters ist es für die Stellungnahme
des Landeshauptmannes im seilbahnrechtlichen Konzessionsverfahren
relevant.
Als Serviceleistung des Amtes wird den Projektwerbern eine
fachliche Vorprüfung angeboten, um bereits in einer frühen
Planungsphase eine Einschätzung über die Realisierbarkeit des
Vorhabens zu erhalten.
Der fachliche Entwurf wurde in einem Planungsprozess erstellt, in
dem alle berührten Interessen sachkundig vertreten waren und es
konnte so ein sehr hohes Mass an Konsens erzielt werden. Besonders
hervorzuheben ist neben den Dienststellen des Amtes die konstruktive
Zusammenarbeit der Vertreter der Seilbahnwirtschaft und von
Nichtregierungsorganisationen aus dem Umweltbereich. Die Erstellung
des Verordnungstextes ist im Gange und das formelle
Begutachtungsverfahren wird demnächst eingeleitet.

Kontakt:

Amt der Tiroler Landesregierung/Öffentlichkeitsarbeit
Mag. Eva Horst-Wundsam
Eduard-Wallnöfer-Platz 3
A-6020 Innsbruck
Tel.: +43/(0)512/508-2881
mailto:e.horst@tirol.gv.at