SaferSurf.com garantiert Datenschutz in Tauschbörsen wie eMule und KaZaA
Datenschutzexperte Hansen-Oest bestätigt: "Proxy-Dienst auch in Deutschland rechtskonform"
Leipzig (ots)
Mit dem 2. Korb der Urheberrechtsnovelle versuchen die Verbände der Film- und Musikindustrie, wie zum Beispiel die Recording Industry Association of America (RIAA) oder der deutsche Phonoverband IFPI, den Datenschutz in Filesharing-Netzwerken außer Kraft zu setzen. Der Streitpunkt mit dem Gesetzgeber geht um die Herausgabe der Nutzerdaten seitens der Internet-Provider. Jetzt schlägt der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) vor, bei Verdacht auf eine Urheberrechtsverletzung Klage gegen eine IP-Adresse zu erheben. Durch eine richterliche Anordnung wird gleichzeitig der Internet-Provider aufgefordert, die entsprechenden Daten der Tauschbörsen-Nutzer zu speichern und nicht entsprechend dem Datenschutz zu löschen. Im BITKOM sind sämtliche Internet-Provider Deutschlands vertreten.
"Das Recht auf Anonymität und Datenschutz gilt auch für Nutzer von Tauschbörsen. Es ist unbestritten, dass in den Filesharing-Netzwerken ständig Urheberrechte verletzt werden. Wir sind jedoch der Meinung, dass daraus keine pauschale Kriminalisierung der gesamten P2P-Technologie abgeleitet werden darf", führt René Holzer, Geschäftsführer von Nutzwerk und Erfinder des Echtzeit-Datenfilters SaferSurf, aus. "Das Internet war einmal ein Hort um anonym und unbeobachtet seinen Interessen nachgehen zu können. Unter dem Deckmantel der Terroristengefahr wird der Nutzer Stück für Stück zum gläsernen Surfer", so Holzer weiter.
Seit dem Jahr 2002 bietet Nutzwerk mit SaferSurf eine Lösung zum anonymen Surfen im Internet. Anfang diesen Jahres wurde diese Lösung um die Anonymisierung von Tauschbörsen erweitert. SaferSurf verwendet zur Anonymisierung Proxy-Server. Ein Proxy-Server ist außerhalb des Computers angeordnet und tritt als Stellvertreter des Nutzers beim Download und Upload von Dateien auf. Dadurch wird sichergestellt, dass bei einer Verbindung zu einem entfernten Computer der entfernte Computer nur die IP-Adresse des Proxy-Servers erfährt.
SaferSurf wurde jetzt einem Datenschutzexperten vorgestellt. Die rechtliche Einordnung des Anonymisierungsdienstes durch Herrn Rechtsanwalt Stephan Hansen-Oest ist wichtiger Bestandteil der kürzlich veröffentlichten ausführlichen technischen Beschreibung. "Es war uns wichtig, unseren Nutzern die Anonymisierung rechtlich einwandfrei anzubieten", beschreibt Holzer den Grundgedanken zur Überprüfung des rechtlichen Rahmens von SaferSurf.
Technische und rechtliche Beschreibung zum anonymen Filesharing mit SaferSurf.com: http://www.safersurf.com/extern/ext_anonym_tauschen_description.html http://www.safersurf.com/manual/safersurf_filesharing.pdf
Über Rechtsanwalt Stephan Hansen-Oest:
Herr Hansen-Oest ist Datenschutzexperte und arbeitet als selbstständiger Rechtsanwalt in einer Kanzlei in Flensburg. Er ist beim Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein als Gutachter akkreditiert.
Kontakt:
datenschutzkontor.de, Agentur für Datenschutz,
Speicherlinie 40, 24937 Flensburg
eMail: sh@datenschutzkontor.de
Telefon: (0461) 99 26 38 0
Fax: (0461) 22 14 2
Über SaferSurf.com:
Neben der Anonymisierung beim Filesharing und Surfen im Internet
bietet SaferSurf.com einen Schutz vor Viren und gefährlichen
0190-Dialern. Durch Datenkomprimierung beim Aufruf von Webseiten ist
mit SaferSurf eine bis zu 3-fache Datenbeschleunigung möglich. In der
Fachzeitschrift "Computerbild" wurde SaferSurf.com im Bereich
"anonymes Surfen" zum Testsieger erklärt.
Weitere Informationen: http://www.safersurf.com
http://www.nutzwerk.de
Nutzwerk GmbH
René Holzer, Geschäftsführender Gesellschafter
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