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DGAP-Adhoc: Ausübungsfrist für Gratis-Optionen und Durchführung einer Kapitalerhöhung für Vorzugsaktien aus genehmigtem Kapital beschlossen

iQ Power AG  / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme

03.04.2014 18:13

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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iQ Power: Ausübungsfrist für Gratis-Optionen und Durchführung einer
Kapitalerhöhung für Vorzugsaktien aus genehmigtem Kapital beschlossen

  - Ausübungszeitraum für die Optionen (ISIN: CH0210038169): Vom 08.04.2014
    bis zum 22.04.2014

  - Kapitalerhöhung um bis zu 154 Mio. neue Stimmrechts- und
    Vorzugsnamenaktien mit einem Nennwert von je CHF 0,01 (CH0199540599)
    zum Bezugspreis von 0,01275 Euro

Zug/Schweiz, 3. April 2014 - Der Verwaltungsrat der iQ Power AG (ISIN:
CH0020609688 WKN: A0DQVL / Symbol: IQPB, ISIN: CH0199540599 / WKN: A1J7TW),
Entwickler und Vermarkter von Technologien und deren Lizenzen für
umweltfreundliche und technologisch führende Starterbatterien für
Kraftfahrzeuge, hat den Ausübungszeitraum für die Optionsrechte mit der
ISIN CH0210038169 festgelegt. Besitzer dieser Optionen haben im Zeitraum
vom 8. April 2014 bis zum 22. April 2014 die Möglichkeit, neue Aktien zu
einem Bezugspreis von je EUR 0,014 zu beziehen (eine neue Stimmrechts- und
Vorzugsnamenaktie pro Optionsrecht). Die dafür notwendige
Optionsausübungserklärung steht im oben genannten Zeitraum auf der Homepage
der iQ Power AG als Download zur Verfügung.

Zudem hat der Verwaltungsrat aufgrund der statutarischen Ermächtigung in
Art. 3a der Statuten beschlossen, das Aktienkapital im Maximalbetrag von
CHF 1.540.000,00 durch Ausgabe von höchstens 154.000.000 vollständig zu
liberierenden Stimmrechts- und Vorzugsnamenaktien mit einem Nennwert von je
CHF 0,01 zu erhöhen. Die neuen Stimmrechts- und Vorzugsnamenaktien sind ab
dem 1. Januar 2013 voll dividendenberechtigt.

Den bestehenden Aktionären wird ein indirektes Bezugsrecht im Verhältnis
zur jeweiligen bestehenden Kapitalbeteiligung eingeräumt. Das
Bezugsverhältnis beträgt 3,65 zu 1 für Namenaktien mit einem Nennwert von
je CHF 0,03 (ISIN CH0020609688) und 10,93 zu 1 für Stimmrechts- und
Vorzugsnamenaktien mit einem Nennwert von je CHF 0,01 (ISIN CH0199540599).
Entsprechend ermächtigt der Besitz von 3,65 Namenaktien oder 10,93
Stimmrechts- und Vorzugsnamenaktien der iQ Power AG zur Zeichnung von einer
neuen Stimmrechts- und Vorzugsnamenaktie zu einem Bezugspreis von EUR
0,01275 je neuer Stimmrechts- und Vorzugsnamenaktien. Die Bezugsfrist läuft
ebenfalls vom 8. April 2014 bis zum 22. April 2014. Maßgeblich für die
Anzahl der den Aktionären zustehenden Bezugsrechte ist deren Bestand an
Namenaktien und Stimmrechts- und Vorzugsnamenaktien am 7. April 2014 nach
Börsenschluss. Zur Ausübung des Bezugsrechts bitten wir unsere Aktionäre,
ihrer Depotbank eine entsprechende Weisung unter Verwendung des über die
Depotbanken zur Verfügung gestellten Zeichnungsauftrags zu erteilen.

Zudem können Aktionäre über ihre Bezugsrechte hinaus eine weitere
verbindliche Bezugsorder auf eine unbegrenzte Anzahl neuer Stimmrechts- und
Vorzugsnamenaktie aufgeben (Überzug), durch die im Rahmen des indirekten
Bezugsangebotes nicht bezogene neue Stimmrechts- und Vorzugsnamenaktien
gezeichnet werden können. Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung besteht jedoch
nicht. Die nicht von Altaktionären bezogenen Neuen Stimmrechts- und
Vorzugsnamenaktien können von der Gesellschaft Drittinteressenten im Rahmen
einer Privatplatzierung ebenfalls zu denselben Bedingungen angeboten
werden.

Der aus der Kapitalerhöhung erzielte Nettoemissionserlös wird zur
Beschaffung von Werkzeugen sowie zur Tilgung von Verbindlichkeiten genutzt
und stärkt die Vermögensbasis der Gesellschaft, wodurch die Bonität und
Liquidität der iQ Power AG verbessert werden.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem gem. Art. 652a OR erstellten
Emissionsprospekt, der kurzfristig auf der Homepage der iQ Power AG zum
Download bereitgestellt wird.

Der CEO

Über iQ POWER
iQ Power entwickelt und vermarktet Technologien für neuartige
Starterbatterien. Kern dieser Technologie sind die weltweit ersten
Autobatterien im Markt mit Effizienz steigernder automatischer
Elektrolyt-Durchmischung (passive Mischelemente)  -  ein Patent von iQ
Power.

Den Lizenzpartnern von iQ Power bietet die neue Generation an
Starterbatterien wesentliche Vorteile durch mehr Kundennutzen, höhere
Produkt-Zuverlässigkeit und Zyklenfestigkeit, längere Lebensdauer sowie
mehr Umweltschutz und Schonung von Ressourcen. Für diese ECO-Innovation
erhielt iQ Power in 2010 den begehrten Automechanika Innovation Award für
herausragende Produktinnovationen.

Als Aktiengesellschaft ist die iQ POWER AG börsennotiert. Die Wertpapiere
des Unternehmens werden am Geregelten Markt (General Standard) der
Deutschen Börse Frankfurt gehandelt, im Freiverkehr an den Börsenplätzen
Berlin, Düsseldorf, München und Stuttgart sowie über XETRA (ISIN:
CH0020609688, WKN: A0DQVL, IQPB).




Kontakt:

Unternehmenskontakt:
iQ Power AG
Metallstraße 6
CH-6304 Zug 
info@iqpower.com
www.iqpower.com

Investor Relations Kontakt:
GFEI Aktiengesellschaft
Am Hauptbahnhof 6
60329 Frankfurt am Main
Tel: +49(0)69 74 30 37 00
Fax: +49(0)69 74 30 37 22 
iQPower@gfei.de
www.gfei.de


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Sprache:      Deutsch
Unternehmen:  iQ Power AG
              Metallstrasse 6
              6304 Zug
              Schweiz
Telefon:      +41 41 7680360
Fax:          +41 41 768 03 68
E-Mail:        investor-relations@iqpower.com
Internet:  www.iqpower.com
ISIN:         CH0020609688
WKN:          A0DQVL
Börsen:       Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);
              Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart

Ende der Mitteilung                             DGAP News-Service

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