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Europäische Kommission wendet neue Richtlinien zur Prüfung kartellrechtlicher Beschwerden an und setzt Qualcomm-Untersuchung fort

San Diego (ots/PRNewswire)

- Eine Mitteilung zu den Beschwerdepunkten wurde nicht erteilt
Qualcomm Incorporated (Nasdaq: QCOM) wurde unterrichtet, dass die
Europäische Kommission als Antwort auf erstmalig im Jahr 2005
eingereichte Beschwerden von sechs Unternehmen den Verfahrensschritt
der "Einleitung eines Verfahrens" gegen Qualcomm ergriffen hat.
Entsprechend einer neuerdings übernommenen Politik zur Behandlung
kartellrechtlicher Beschwerden hat die Kommission "ein Verfahren
eingeleitet", ohne sich zur Hauptursache der Beschwerden zu äussern
und ohne eine Mitteilung zu den Beschwerdepunkten durch ein so
genanntes "Statement of Objections" auszustellen. Auf diese Weise hat
die Kommission der Lösung dieses Falls Priorität eingeräumt. Die
"Einleitung des Verfahrens" lässt mehrere Vorgehensweisen offen, die
die Kommission am Ende der Ermittlungen wählen kann, u.a. die
Abweisung der Beschwerden, die Suche nach einem Ausgleich oder die
Erteilung einer Mitteilung zu den Beschwerdepunkten.
"Wir freuen uns, dass die Kommission beschlossen hat, dem Fall
einen vordringlichen Status zu geben, um schnell zu einer Lösung zu
kommen", sagte Steve Altman, President von Qualcomm. "Wir begrüssen
die Fortsetzung unseres Dialogs mit der Kommission, um nachzuweisen,
dass die Beschwerden unbegründet und durch kommerzielle Überlegungen
etablierter Kläger motiviert sind, die versuchen, den von Qualcomm
auf dem Markt hervorgerufenen Wettbewerb zu ersticken."
"Darüber hinaus werden wir weiterhin die unbestreitbare Tatsache
darlegen, dass Qualcomm bedeutend zur Entwicklung und
Kommerzialisierung der WCDMA-Technologie beigetragen und seine
Verpflichtungen gegenüber der ETSI sowie anderer
Standardisierungsorganisationen eingehalten hat, darunter seine
Verpflichtung, Lizenzen für seine wesentlichen Patente zu fairen,
angemessenen und nicht diskriminierenden Bedingungen - den so
genannten FRAND-Bedingungen - anzubieten. Qualcomms Geschäftsmodell
einer umfangreichen Lizenzvergabe hat WCDMA für neue Akteure
zugänglich gemacht - und den Wettbewerb, das Wachstum sowie
zukünftige Innovationen angetrieben. Als eine direkte Folge
profitieren die europäischen Abnehmer von einem grösseren Wettbewerb,
von den schnell sinkenden Preisen für WCDMA-Mobiltelefone und einer
grösseren Auswahl an Mobiltelefonen und Funktionalitäten."
Qualcomm Incorporated (http://www.qualcomm.com) ist ein führender
Entwickler und Anbieter von innovativen digitalen drahtlosen
Kommunikationsprodukten und -dienstleistungen, die auf CDMA- sowie
anderen zukunftsweisender Technologien beruhen. Qualcomm hat seinen
Sitz in San Diego im US-Bundesstaat Kalifornien und wird im S&P 500
Index sowie in der Liste der 2007 FORTUNE 500(R)-Unternehmen
aufgeführt. Das Unternehmen wird am The Nasdaq Stock Market(R) mit
dem Börsensymbol QCOM gehandelt.
Ausser den hierin enthaltenen historischen Informationen sind in
dieser Pressemeldung zukunftsgerichtete Aussagen enthalten, die
Risiken und Unwägbarkeiten unterliegen. Dazu gehören die Fähigkeit
des Unternehmens zur erfolgreichen Entwicklung und zur rechtzeitigen
sowie rentablen Herstellung bedeutender Mengen von CDMA-Komponenten,
der Umfang und die Geschwindigkeit, mit der CDMA eingesetzt wird,
Veränderungen der wirtschaftlichen Bedingungen der verschiedenen
Märkte, die durch das Unternehmen bedient werden sowie weitere
Risiken, wie sie von Zeit zu Zeit in den bei der US-amerikanischen
Wertpapieraufsichtsbehörde SEC eingereichten Berichten des
Unternehmens aufgeführt sind, einschliesslich des Berichtes auf
Formular 10-K für das am 24. September 2006 abgeschlossene Jahr sowie
der jüngsten Eingabe auf Formular 10-Q.
Qualcomm ist eine eingetragene Handelsmarke von Qualcomm
Incorporated. Alle anderen Handelsmarken sind Eigentum ihrer
entsprechenden Inhaber.
Hinweis für die Redaktion:
Die Kommission hat diesen Verfahrensschritt gemäss Artikel 11(6)
der Ratsverordnung Nr.
1/2003 und Artikel 2(1) der Ratsverordnung Nr. 773/2004
eingeleitet.
Artikel 2 der Ratsverordnung Nr. 773/2004 sieht vor, dass die
Kommission ein Verfahren mit dem Ziel einleiten kann, um gemäss
Artikel 7â??10 der Verordnung Nr. 1/2003 zu einem späteren Zeitpunkt
einen Beschluss zum Inhalt zu fassen. Die Artikel 7-10 der Verordnung
Nr. 1/2003 regeln ausdrücklich:
  • eine Feststellung einer Zuwiderhandlung in Anlehnung an die Ausstellung einer Mitteilung zu den Beschwerdepunkten, der so genannten "Statement of Objections" (Artikel 7),
  • einstweilige Massnahmen (Artikel 8),
  • Verpflichtungszusagen (Artikel 9) und
  • eine Feststellung der Nichtanwendbarkeit (Artikel 10), mit der die Beschwerden zurückgewiesen werden.
Im vorliegenden Fall hat die Kommission es vorgezogen, vor der
Ergreifung solcher weiteren Massnahmen ein Verfahren einzuleiten.
Seit Anfang 2007 hat die Kommission dieses Verfahren in zumindest
fünf früheren auf Boehringer, ENI, E.On/GdF, Suez und EdF bezogenen
Ermittlungen angewendet.

Pressekontakt:

Ansprechpartner bei Qualcomm: Christine Trimble, Corporate
Communications, Tel.: +1-858-845-5959, E-Mail: corpcomm@qualcomm.com;
John Gilbert, Investor Relations, Tel.: +1-858-658-4813, E-Mail:
ir@qualcomm.com; European Contact: Mathew Heim, Tel.:
+32-476-416-968, E-Mail: mathew.heim@thecentre.eu

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