KV Schweiz, VPOD Luftverkehr, Push
Swiss-Bodenpersonal: Neuer GAV tritt definitiv in Kraft - Neuer GAV & Sozialplan ab 1.4.2005
Glattbrugg (ots)
Die Mitglieder der Gewerkschaften KV Schweiz, VPOD Luftverkehr und PUSH haben an ihren heutigen Versammlungen den neu ausgehandelten Gesamtarbeitsvertrag (GAV) gutgeheissen. Die Einigung wurde bereits am 21. März zwischen den Verhandlungsdelegationen der drei Verbände und dem SWISS-Management erzielt. Damit konnte ein ab 1. April drohender vertragsloser Zustand definitiv abgewendet werden. Der nunmehr rechtsgültig zustande gekommene GAV gilt für alle Beschäftigten des SWISS-Bodenpersonals in der Schweiz. Ebenfalls in Kraft gesetzt wird somit auch ein neuer Sozialplan.
In den langwierigen, aber jederzeit konstruktiv geführten Verhandlungen konnten die Verbände KV Schweiz, VPOD Luftverkehr und PUSH erreichen, dass die SWISS von ihren ursprünglichen Forderungen (u.a. Erhöhung der Arbeitszeit auf 43 Std. pro Woche, Reduktion des Ferienanspruchs um 2 Tage pro Jahr) Abstand genommen hat. Demgegenüber haben sich die Verbände zur Aushandlung von arbeitszeitwirksamen Massnahmen (z.B. Jahresarbeitszeitmodell, unbezahlter Urlaub, usw.) im Umfang von 1,8 - 2,5% bereit erklärt, sofern die SWISS mit anderen Personalkategorien bis 31.12.2005 Einsparungen auf den personalbezogenen Kosten von 7 - 10% vereinbart.
Inhaltlich sind der neue GAV und Sozialplan nahezu identisch mit den am 31.3.2005 auslaufenden Verträgen. So wurden alle Bestimmungen und Regelungen des bisherigen GAV unverändert übernommen. Die Löhne, Zulagen, Ferien usw. erfahren somit keine Änderungen. Die Arbeitszeit beträgt wie bisher 42 Std./Woche. Da bis Ende 2005 grundsätzlich in allen Punkten die gleichen Regelungen wie bis anhin gelten, wird eine mögliche vertragliche Schlechterstellung gegenüber den übrigen Personalkategorien vermieden.
Ferner haben die Verbände der Swiss das Zugeständnis abgerungen, über die folgenden Punkte in Zukunft zu verhandeln: Fortschrittliche Schichtarbeitsmodelle, Nachtzulagen, Salärsysteme und Freistellungen für Gewerkschaftstätigkeit.
Die Laufzeit von GAV und Sozialplan beträgt drei Jahre. Während dieser Zeit hat die SWISS kein Kündigungsrecht, d.h. dass die jetzigen Konditionen nicht weiter unterschritten werden können. Dieser Umstand gibt den Mitarbeitenden für die mittelfristige Zukunft Gewähr für verlässliche Arbeitsbedingungen in einer schwierigen und von grossen Unsicherheiten geprägten Zeit.
Kontakt:
Susanne Erdös
Zentralsekretärin
Kaufmännischer Verband Schweiz
Mobile: +41/79/635'18'50
Daniel Vischer
Präsident VPOD Luftverkehr
Mobile: +41/79/682'43'92
Richard Dunkel
Präsident PUSH
Mobile: +41/79/642'21'28