Konkurs Krankenkasse KBV ohne nachteilige Auswirkungen auf frühere Versicherte
Zürich (ots)
Die Krankenkasse KBV hat ihren aktiven Betrieb auf Ende Juni 2004 eingestellt, wie die Aufsichtsbehörden des Bundes bereits im Mai 2004 mitgeteilt haben. Auslöser bildete eine massive Überschuldung. Seit der Betriebseinstellung wurden, unter Mitwirkung der Aufsichtsbehörden, die nötigen Schritte im Hinblick auf die Konkurseröffnung eingeleitet. Diese wurde am 28. April 2005 verfügt. Durch zwei Sicherungsmassnahmen des Gesetzgebers bleibt jedoch ein Konkursverfahren ohne nachteilige Auswirkungen auf die Versicherten in der Grund- und der Zusatzversicherung.
Die Krankenkasse KBV (Winterthur) hatte das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) um Entzug der Bewilligung zur Durchführung der sozialen Krankenversicherung ersucht. Das EDI hat diesem Gesuch entsprochen und die Anerkennung als Krankenkasse auf den 30. Juni 2004 entzogen. Entzieht das EDI einer Krankenkasse die Anerkennung, kann diese auch das Geschäft mit Zusatzversicherungen nicht weiter betreiben. Der KBV wurde deshalb auf den 30. Juni 2004 auch die Bewilligung für den Betrieb der Zusatzversicherungen vom zuständigen Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) entzogen.
Hintergrund der Betriebseinstellung bildete eine massive Überschuldung der KBV im Jahre 2003. Die Krankenkasse war nicht in der Lage, Nachforderungen in den Risikoausgleich zu bezahlen. Der Risikoausgleich in der Krankenversicherung wird von der Stiftung Gemeinsame Einrichtung KVG" (Solothurn) durchgeführt. Aus Neuberechnungen des Risikoausgleichs aufgrund eines Datenlieferungsfehlers der KBV ergaben sich massive Nachforderungen. Die Gemeinsame Einrichtung KVG hat die KBV wegen den ausstehenden Forderungen in der Höhe von ca. 52 Millionen Franken betrieben. Die Konkurseröffnung über eine Krankenkasse, welche auch Zusatzversicherungen betreibt, bedarf der Zustimmung durch das Bundesamt für Privatversicherungen (BPV). Das BPV hat die Zustimmung vorerst nicht erteilt, um die Zusatzversicherten zu schützen. Nachdem nunmehr keine nachteiligen Folgen für die Versicherten absehbar sind, hat das BPV die Zustimmung zur Konkurseröffnung erteilt.
Die Konkurseröffnung wurde durch das Bezirksgericht Winterthur ausgesprochen, welches dem an sich zuständigen Konkursamt Winterthur-Altstadt den entsprechenden Vollzugsauftrag erteilen hat. Für die Durchführung dieses speziellen Konkursverfahrens wurde jedoch die Verwaltungskommission des Obergerichtes des Kantons Zürich Felix H. Boller zum ausserordentlichen Stellvertreter des Konkursamtes ernannt, welcher mit der Mobilen Equipe des Notariatsinspektorats des Kantons Zürich die Abwicklung dieses Konkurses übernimmt.
Der Konkurs bleibt, wie erwähnt, ohne nachteilige Auswirkungen auf die früheren Versicherten der KBV, da der Gesetzgeber für einen solchen Fall zwei unterschiedliche Sicherungsmassnahmen vorsieht:
- In der sozialen Krankenversicherung (obligatorische Krankenpflegeversicherung, freiwillige Taggeldversicherung) gewährleistet der Insolvenzfonds der Gemeinsamen Einrichtung KVG die Kostenübernahme.
- Bei den Zusatzversicherungen dient das so genannte gebundene Vermögen des Versicherers der Sicherung der Ansprüche der Versicherten. Das gebundene Vermögen wird vom Versicherer selber verwahrt oder in Fremdverwahrung gegeben. Wird es selber verwahrt, so muss es ausgeschieden und als solches bezeichnet werden.
Die Kostenübernahme für die früheren Versicherten der KBV (50'000 Versicherte in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung, 20'000 Versicherte in der freiwilligen Taggeldversicherung, 15'000 Versicherte mit Zusatzversicherungen) für Behandlungen bis zur Betriebseinstellung am 30. Juni 2004 ist damit gesichert.
Für die Versicherten bzw. die Leistungserbringer, welche der KBV Rechnungen für Behandlungen vor dem 1. Juli 2004 zustellen, ergibt sich nur eine Änderung des Ansprechpartners. Seit Konkurseröffnung ist nicht mehr die KBV zuständig für die Bearbeitung dieser Rechnungen, sondern die Gemeinsame Einrichtung KVG in Solothurn. Der KBV zugestellte Rechnungen werden an die Gemeinsame Einrichtung KVG weitergeleitet.
Für alle übrigen Forderungen wird auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt und im Amtsblatt des Kantons Zürich verwiesen.
Auskünfte: Gemeinsame Einrichtung KVG Aline Froidevaux Abteilungsleiterin Insolvenz Tel.: +41/32/625'30'72
Notariatsinspektorat des Kantons Zürich Mobile Equipe: Christa Sedelberger Konkurssekretärin Tel.: +41/44/256'17'30