Konkurs Krankenkasse ACCORDA ohne nachteilige Auswirkungen auf frühere Versicherte
Solothurn (ots)
Die Krankenkasse ACCORDA hat ihren aktiven Betrieb auf Ende Juni 2004 eingestellt. Die Bewilligungen zur Durchführung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und der Zusatzversicherungen nach Versicherungsvertragsgesetz wurden wegen finanziellen und organisatorischen Problemen entzogen. Seit der Betriebseinstellung wurden, unter Mitwirkung der Aufsichtsbehörden, die nötigen Schritte im Hinblick auf die Konkurseröffnung eingeleitet. Diese wurde am 7. März 2006 verfügt. Durch zwei Sicherungsmassnahmen des Gesetzgebers bleibt jedoch das Konkursverfahren ohne nachteilige Auswirkungen auf die Versicherten in der Grund- und der Zusatzversicherung.
Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat der ACCORDA Assurance maladie mit Sitz in Givisiez (FR) mit Verfügung vom 3. September 2003 die Bewilligung zur Durchführung der sozialen Krankenversicherung auf den 31. Dezember 2003 entzogen. Die gegen diese Verfügung vom Verwaltungsrat der ACCORDA eingereichte Beschwerde wurde am 26. Februar 2004 vom Eidgenössischen Versicherungsgericht (EVG) abgewiesen. Zudem hat das EVG das EDI angewiesen, einen neuen Termin für den Bewilligungsentzug festzusetzen. Am 4. Mai 2004 hat das EDI eine neue Verfügung erlassen, welche den Entzug auf den 30. Juni 2004 beinhaltet. Entzieht das EDI einer Krankenkasse die Anerkennung, kann diese auch das Geschäft mit Zusatzversicherungen nicht weiter betreiben. Der ACCORDA wurde deshalb auf den 30. Juni 2004 auch die Bewilligung für den Betrieb der Zusatzversicherungen vom zuständigen Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) entzogen. Alle Grundversicherten, die sich nicht für den Wechsel zu einer anderen Kasse entschieden hatten, wurden aufgrund eines Vertrages zwischen der ACCORDA und der CSS von der CSS übernommen. Zudem machte die CSS allen Zusatzversicherten der ACCORDA ein betreffend Deckung und Kosten vergleichbares Angebot, wobei keine Gesundheitsprüfung erfolgte.
Hintergrund der Betriebseinstellung der ACCORDA bildeten personelle und finanzielle Probleme. Durch den Abschluss eines Vertrages mit dem Hospice général in Genf über die Versicherung von Asylbewerbern sowie eines weiteren Vertrages mit der Fondation des services d'aide et de soins à domicile (FSASD) in Carouge, erlitt die Krankenversicherung innert zwei Jahren Millionenverluste. Die ACCORDA war nicht mehr in der Lage, Versicherungsleistungen und Verwaltungskosten aus eigenen Mitteln zu bezahlen. Die Konkurseröffnung über eine Krankenkasse, welche auch Zusatzversicherungen betreibt, bedarf der Zustimmung des EFD. Mit Schreiben vom 11. Mai 2005 informierte das EFD das Bezirksgericht Saane über seine Zustimmung zur Eröffnung des Konkurses.
Die Konkurseröffnung wurde am 7. März 2006 durch das Bezirksgericht Saane in Freiburg ausgesprochen. Mit der Konkurseröffnung haben die Verwaltungsräte der ACCORDA keine Handlungsbefugnis mehr. Insbesondere werden keine Generalversammlungen mehr durchgeführt. Die Abwicklung des Konkurses erfolgt durch das zuständige kantonale Konkursamt Freiburg.
Der Konkurs bleibt, wie erwähnt, ohne nachteilige Auswirkungen auf die früheren Versicherten der ACCORDA, da der Gesetzgeber für einen solchen Fall zwei unterschiedliche Sicherungsmassnahmen vorsieht:
- In der sozialen Krankenversicherung (obligatorische Krankenpflegeversicherung, freiwillige Taggeldversicherung) gewährleistet der Insolvenzfonds der Gemeinsamen Einrichtung KVG (Solothurn) die Kostenübernahme.
- Bei den Zusatzversicherungen dient das so genannte gebundene Vermögen des Versicherers der Sicherung der Ansprüche der Versicherten. Das gebundene Vermögen wird vom Versicherer selber verwahrt oder in Fremdverwahrung gegeben. Wird es selber verwahrt, so muss es ausgeschieden und als solches bezeichnet werden.
Die Kostenübernahme für die früheren Versicherten der ACCORDA (2003: rund 20'000 Versicherte in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung) für Behandlungen bis zur Betriebseinstellung am 30. Juni 2004 ist damit gesichert.
Aufgrund eines Managementvertrags erfolgt die Bearbeitung der Rechnungen, die Behandlungen bis zum 30. Juni 2004 betreffen, heute durch Mitarbeiter der CSS. Ab 1. Juli 2006 ist jedoch nicht mehr die CSS zuständig für die Bearbeitung dieser Rechnungen, sondern die Gemeinsame Einrichtung KVG in Solothurn. Der ACCORDA zugestellte Rechnungen werden automatisch an die für die Bearbeitung zuständige Stelle weitergeleitet.
Für alle übrigen Forderungen wird auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt und im Amtsblatt des Kantons Freiburg verwiesen.
Auskünfte:
Gemeinsame Einrichtung KVG: Aline Froidevaux, Abteilungsleiterin Insolvenz Tel. +41/32/625'30'72
Kantonales Konkursamt Freiburg: Alexandre Freundler, Vorsteher, Tel. +41/26/305'39'94 Patrik Porchet, Substitut, Tel. +41/26/305'39'89
Pressekontakt:
Gemeinsame Einrichtung KVG
Aline Froidevaux
Abteilungsleiterin Insolvenz
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