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Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft SSO

Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft SSO: Was tun bei Zahnunfall?

Bern (ots)

Zahnunfälle passieren zuhause, in der Freizeit oder
beim Sport. Junge Menschen sind besonders betroffen: Etwa 50% aller 
Kinder und Jugendlichen in Europa erleiden heute vor dem 16. 
Lebensjahr einen Zahnunfall. Eine neue SSO-Broschüre informiert 
Eltern sowie Aufsichtspersonen in Schulen, Schwimmbädern und 
Sportvereinen über das richtige Verhalten.
Geschieht ein Zahnunfall, ist überlegtes Handeln wichtig: 
Bleibende Zähne können bei richtigem Verhalten sehr oft gerettet 
werden! Die wichtigsten Grundsätze:
1. Ruhe bewahren und überlegt handeln
2. Bei starker Blutung auf Gaze oder Stofftaschentuch beissen,  
äusserlich Eis auflegen
3. Sofort Zahnarzt oder Zahnklinik aufsuchen - bei jedem Zahnunfall!
Ist ein Zahn locker oder verschoben, muss er in seiner Position 
belassen werden. Abgebrochene Zahnstücke können in Wasser, 
ausgeschlagene Zähne in kalte Milch oder in eine spezielle 
Zahnrettungsbox gelegt werden. Danach sollte unverzüglich ein 
Zahnarzt konsultiert werden.
Der Zahnarzt untersucht die betroffenen Zähne und prüft (z.B. mit 
einem Röntgenbild und dem Kältestab), wie stark der Zahn, die Wurzel 
oder der Nerv verletzt sind. Abgebrochene Zahnstücke werden soweit 
möglich wieder angeklebt. Gelockerte, verschobene oder 
hineingeschlagene Zähne werden wieder an ihren Platz gerückt und mit 
einer Schiene fixiert. Herausgeschlagene, bleibende Zähne 
schliesslich werden wieder eingesetzt.
Je rascher ein Zahnarzt aufgesucht wird, desto grösser die 
Erfolgsaussichten - Zeit ist kostbar! Herausgeschlagene Zähne bleiben
bei Lagerung in einer Zahnrettungsbox während mindestens 24 Stunden 
vital, in kalter Milch nur kurze Zeit. Gelockerte oder verschobene 
Zähne sollten möglichst rasch nach dem Unfall geschient werden.
Zahnunfälle sind versichert. Bei Arbeitnehmenden, welche über 
ihren Arbeitgeber versichert sind, ist die Betriebs- bzw. 
Nichtbetriebsunfallversicherung zuständig. Bei Nichterwerbstätigen 
(Kinder, Jugendliche oder Pensionierte) ist es die im Unfallzeitpunkt
zuständige Krankenversicherung. Alle Zahnunfälle sollten der 
Versicherung unverzüglich gemeldet werden.

Kontakt:

Felix Adank
Presse- und Informationsdienst SSO
Tel.: +41/31/310'20'80
Internet: www.sso.ch

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