Schweizerischer Podologen-Verband SPV
Neue Verordnung über die berufliche Grundbildung: Anerkennung der Podologie-Ausbildung
Luzern (ots)
Das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) hat mit dem Erlass vom 13. Mai 2005 die Verordnung über die berufliche Grundbildung Podologin / Podologe mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis per 1. Juni 2005 in Kraft gesetzt. Damit konnte der Schweizerische Podologen-Verband (SPV) hinter seine intensiven und langjährigen Bestrebungen für die Anerkennung des Podologie-Berufs einen erfreulichen Schlusspunkt setzen.
Neun Jahre sind es her, seit der Schweizerische Podologen-Verband (SPV) anlässlich seiner Delegiertenversammlung vom 26. April 1996 beschloss, eine gesamtschweizerische Anerkennung des Podologie-Berufs zu erwirken. Bereits ein Jahr später wurde über den Antrag im Bildungsrat der damaligen SDK (Schweizerische Sanitätsdirektorenkonferenz, heute Gesundheitsdirektorenkonferenz GDK) verhandelt. Im Oktober 1998 konnten die Arbeiten mit dem Schweizerischen Roten Kreuz (SRK) aufgenommen werden.
Zwei grosse Herausforderungen standen im Zentrum dieses Projektes. Einerseits die Gegebenheit, dass die Podologie-Ausbildungen in der Deutsch- und Westschweiz auf zwei unterschiedlichen Wegen stattfinden: In der Westschweiz ist die Podologie-Ausbildung auf der Stufe einer Höheren Fachschule (Tertiärstufe) angesiedelt, währenddessen in der deutschsprachigen Schweiz mit einer dreijährige Lehre auf Sekundarstufe II und einer höheren Fachprüfung auf Tertiärstufe ausgebildet wird. Zum anderen war das Modell einer Berufslehre im Bereich der Gesundheitsberufe zum damaligen Zeitpunkt weitgehend unbekannt. Der Schweizerische Podologen-Verband hielt aber an der seit vielen Jahren erfolgreich praktizierten dreijährige Lehre fest.
Mit dem Inkrafttreten des neuen Berufsbildungsgesetzes per 1.01.2004 änderte sich die Ausgangslage erneut, da nun die Gesundheitsberufe unter die Bundeskompetenz fielen. Aufgrund dessen ging im Projekt der Podologie-Ausbildung mit dem Start der Vernehmlassung im August 2004 die Federführung vom SRK an das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) über. Dieses schaffte es nun, die Inkraftsetzung per 1. Juni 2005 zu erwirken.
Somit startet im kommenden August bereits das erste Lehrjahr unter der neuen Verordnung. Nebst der Ausbildung im Lehrbetrieb und dem Besuch der Berufsfachschule umfasst die dreijährige Ausbildung neu auch überbetriebliche Kurse.
Die Podologie wird auch als "medizinische Fusspflege" bezeichnet. Sie unterscheidet sich von der kosmetisch orientierten Fusspflege (Pédicure) durch die medizinisch indizierten Behandlungen. Die Ausübung von podologischen Behandlungen ist in den kantonalen Gesundheitsgesetzgebungen verankert und bedarf einer Berufsausübungs-Bewilligung. Mit der eidgenössischer Anerkennung der dreijährigen Berufslehre verspricht sich der Schweizerische Podologen-Verband eine weitere Erhöhung des Bekanntheitsgrades dieses paramedizinischen Berufs.
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