Teksid Aluminum Luxembourg S.à r.l., S.C.A. erhält erforderliche Zustimmungen für Erweiterungen des Anleihevertrags seiner 2001 fälligen, zu 11,375 % verzinsten Senior Notes
Carmagnola, Italien (ots/PRNewswire)
Teksid Aluminum Luxembourg S.à r.l., S.C.A. (das "Unternehmen") meldete, dass seit Mittwoch, den 7. März 2007 um 12:00 Uhr Ortszeit New York City (USA) (17:00 Uhr Ortszeit London) gültige Zustimmungen gemäss der zuvor angekündigten Anforderung von Zustimmungserklärungen für die Umsetzung vorgeschlagener Änderungen am Anleihevertrag der vorrangigen Schuldtitel (der "Anleihevertrag") empfangen wurden, die 62 % des Gesamtkapitalbetrags von EUR 240.000.000 seiner sich im Umlauf befindlichen zu 11,375 % verzinsten, im Jahr 2011 fälligen Senior Notes ("vorrangige Schuldtitel") entsprechen. Demzufolge verfügt das Unternehmen über die erforderliche Zustimmung der Besitzer seiner vorrangigen Schuldtitel, die vom Anleihevertrag gefordert werden, um einen zusätzlichen Anleihevertrag umzusetzen, durch den die vorgeschlagenen Ergänzungen am Anleihevertrag wirksam werden (der "Zusatzanleihevertrag").
Die Zustimmungserklärung läuft heute, am 8. März 2007 um 10:00 Uhr, Ortszeit New York City (USA) (15:00 Uhr Ortszeit London) ab. Das Unternehmen darf, unter bestimmten Einschränkungen, die Zustimmungserklärung jederzeit und nach eigenem Ermessen ergänzen, erweitern oder beenden.
Die vorgeschlagenen Ergänzungen des Anleihevertrags (i) genehmigen den bereits bekannt gegebenen Verkauf (der "Nemak-Verkauf") bestimmter Sachanlagevermögen und Betriebe an Tenedora Nemak, S.A. de C.V. ("Nemak"), eine Tochtergesellschaft der Alfa, S.A.B. de C.V entsprechend den vom Unternehmen ausgehandelten Bedingungen, vorausgesetzt, dass bestimmte, in den vorgeschlagenen Ergänzungen dargestellte Einschränkungen erfüllt werden; und (ii) setzen die sonstigen Modalitäten um, die mit den Finanz- und Rechtsberatern für das Adhoc-Gremium der Schuldtitelinhaber vereinbart wurden, die bereits in der Pressemitteilung des Unternehmens vom 27. Februar 2007 veröffentlicht wurden. Die vorgeschlagenen Ergänzungen des Anleihevertrags und die Bedingungen der Zustimmungsanforderung sind in der Zustimmungsanforderungserklärung vom 2. März 2007 (die "Erklärung") beschrieben.
Das Unternehmen hat ein Term Sheet mit Nemak ausgearbeitet, das überarbeitete Bedingungen für den Nemak-Verkauf enthält, die die aktuellsten Umstände berücksichtigen. Das Unternehmen arbeitet auch weiterhin mit Nemak zusammen, um die definitive Dokumentation fertig zu stellen, die diesen Bedingungen Rechnung tragen, und den Nemak-Verkauf abzuschliessen. Dem Term Sheet mit Nemak zufolge hat Nemak keinerlei Verpflichtung, den Nemak-Verkauf abzuschliessen, bis eine definitive Vereinbarung zur Ergänzung der Transaktion umgesetzt wurde. Sollte der Nemak-Verkauf nicht abgeschlossen werden, könnte dies die Fähigkeit des Unternehmens, weiterhin Handel zu treiben, substanziell und negativ beeinflussen. Der Abschluss des ergänzten Nemak-Verkaufs unterliegt zahlreichen Konditionen, unter anderem der Umsetzung des Zusatzanleihevertrags, sowie anderen üblichen Schlussbestimmungen, wie Genehmigungen durch Regulierungsbehörden.
Der Abschluss der Zustimmungsanforderung unterliegt unter anderem der rechtzeitigen Umsetzung des Zusatzanleihevertrags, sowie bestimmten anderen Bedingungen, die in der Erklärung dargestellt sind. Diese Bedingungen sind für das Unternehmen einzig vorteilhaft, und das Unternehmen kann jederzeit oder zu unterschiedlichen Zeitpunkten vor Ablauf der Zustimmungsanforderung nach eigenem Ermessen insgesamt oder teilweise darauf verzichten.
Weitere Informationen über die Zustimmungsanforderung oder die vorgeschlagenen Ergänzungen des Anleihevertrags finden Sie in der Erklärung.
Diese Pressemitteilung dient ausschliesslich Informationszwecken und stellt keine Aufforderung zur Teilnahme an der Zustimmungserklärung in einem beliebigen Rechtshoheitsgebiet dar, in dem eine solche Aufforderung an oder durch beliebige Personen nach den dort geltenden Wertpapiergesetzen ungesetzlich ist. Die Verbreitung dieser Pressemitteilung kann in bestimmten Rechtshoheitsgebieten gesetzlich eingeschränkt sein. Personen, die in den Besitz dieses Dokuments kommen, werden aufgefordert, sich über derartige Einschränkungen zu informieren bzw. diese Einschränkungen zu beachten. Die Zustimmungserklärung wird ausschliesslich durch die Stellungnahme vom 2. März 2007 durchgeführt. Sie sollten die Stellungnahme vollständig lesen, bevor Sie eine Entscheidung über die Erteilung der Zustimmung fällen.
Warnhinweis bezüglich prognoseartiger Aussagen
Diese Pressemitteilung enthält prognoseartige Aussagen (Forward-Looking Statements) im Sinne der Bedeutung der US-Wertpapiergesetze in Verbindung mit der Zustimmungserklärung. Diese Aussagen basieren auf den aktuellen Erwartungen und Überzeugungen der Unternehmensleitung und unterliegen bestimmten Risiken und Unwägbarkeiten, die zu einer erheblichen Abweichung der tatsächlichen Ergebnisse von den in den prognoseartigen Aussagen beschriebenen Ergebnissen führen können. Zu diesen Risiken und Unwägbarkeiten gehören die Marktlage und andere Faktoren, die sich dem Einflussbereich des Unternehmens entziehen, und die Risikofaktoren sowie die sonstigen Warnhinweise, die in der Erklärung erläutert werden.
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