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Teksid Aluminum S.A.R.L.S.C.A

Teksid Aluminum Luxembourg S.à r.l., S.C.A. gibt Übernahmeangebot seiner ausstehenden vorrangigen Schuldtitel für bis zu 35.150.000,00 EUR Gesamtnennbetrag bekannt

Carmagnola, Italien (ots/PRNewswire)

Teksid Aluminum Luxembourg
S.à r.l., S.C.A. (das "Unternehmen") gab heute bekannt, dass das
Unternehmen ein Übernahmeangebot für einen Teil seiner 2011 fälligen,
zu 11 3/8 % verzinsten, vorrangigen Schuldtitel (die "vorrangigen
Schuldtitel") nach einem 'Offer to purchase Statement' vom 29. März
2007 (das "Statement") gestartet hat. Das Übernahmeangebot endet am
27. April 2007 um 10:00 Uhr Ortszeit New York City (15:00 Uhr
Ortszeit London), sofern dieser Termin (der "Verfallstag") nicht
zuvor beendet oder verlängert wird.
Inhaber von vorrangigen Schuldtiteln, die ihre vorrangigen
Schuldtitel vor 10:00 Uhr Ortszeit New York City (15:00 Uhr Ortszeit
London) rechtswirksam anbieten (und nicht rechtswirksam einziehen)
erhalten am Verfallstag 100 % des Nennbetrages der ausstehenden
vorrangigen Schuldtitel (den "Kaufpreis"), plus darauf aufgelaufene
und ungezahlte Zinsen vom letzten Zinszahlungszeitpunkt vor dem (hier
definierten) Zahlungstermin bis ausschliesslich zum Zahlungstermin
("aufgelaufene Zinsen" ergeben zusammen mit dem Kaufpreis die
"Übernahmeangebot-Gegenleistung". Alle Zahlungen werden am 1. Mai
2007 ausgezahlt, sofern nicht verlängert wird (da die Frist
verlängert werden könnte, der "Zahlungstermin"). Das Unternehmen wird
insgesamt höchstens 36.430.778,13 EUR für den Kauf seiner im Umlauf
befindlichen vorrangigen Schuldtitel zum Nennwert ausgeben, wobei der
Betrag die Zahlung des Kaufpreises und die aufgelaufenen Zinsen zum
Zahlungstermin enthält.
Für den Fall, dass der Gesamtnennwert an von Inhabern
rechtswirksam angebotenen und nicht rechtswirksam eingezogenen
vorrangigen Schuldtiteln vor dem Verfallstag 35.150.000,00 EUR
übersteigt, akzeptiert das Unternehmen vorrangige Schuldtitel
anteilig auf Basis der angebotenen vorrangigen Schuldtitel. Jedwede
derartige anteilige Zuweisung wird durch Multiplikation des
Nennwertes der via 'Tender Instruction' rechtswirksam angebotenen
vorrangigen Schuldtitel mit einem Faktor, der gleich dem
Gesamtnennbetrag an vorrangigen Schuldtiteln ist, den das Unternehmen
kaufen will dividiert durch den Gesamtnennbetrag der rechtswirksam
angebotenen und nicht rechtswirksam eingezogenen vorrangigen
Schuldtitel berechnet. Jedes Angebot zum derartig reduzierten Verkauf
wird auf den nächsten 50.000 EUR Betrag und für darüber hinausgehende
Beträge auf ganzzahlige Vielfache von 1.000 EUR abgerundet. Alle
angebotenen vorrangigen Schuldtitel, die über die anteilsmässige
Aufteilung gekauft werden, werden nach dem Zahlungstermin so schnell
wie möglich an den Inhaber zurückgeschickt. Es gibt keine Klausel,
die einen bestimmten Minimalbetrag an vorrangigen Schuldtiteln
vorschreibt, der angeboten werden müsste, bevor das Unternehmen
vorrangige Schuldtitel zur Zahlung akzeptiert.
Angebote an vorrangigen Schuldtiteln können vor dem Verfallstag
jederzeit vor 10:00 Uhr Ortszeit New York City (15:00 Uhr Ortszeit
London) oder am Verfallstag, nicht aber nach diesem rechtsgültig
eingezogen werden, es sei denn, das Übernahmeangebot wird beendet,
ohne dass überhaupt vorrangige Schuldtitel gekauft werden.
Die Verpflichtung des Unternehmens, nach dem Übernahmeangebot
rechtswirksam angebotene vorrangige Schuldtitel zur Zahlung zu
akzeptieren bzw. für solche zu zahlen ist an die Erfüllung von bzw.
den Verzicht auf zahlreiche, im Statement beschriebene Bedingungen
und Klauseln gekoppelt.
Diese Bedingungen und Klauseln dienen einzig dem Wohl des
Unternehmens, und das Unternehmen kann auf diese Bedingungen und
Klauseln nach eigenem Gutdünken ganz oder teilweise, jederzeit
einmalig oder mehrmalig vor dem Verfallstag des Übernahmeangebots
verzichten. Darüber hinaus behält sich das Unternehmen, vorbehaltlich
der in diesem Statement bekannt gegebenen Klauseln und Bedingungen,
ausdrücklich das Recht vor, ohne jedoch verpflichtet zu sein,
jederzeit oder von Zeit zu Zeit, am oder vor dem Verfallstag, das
Übernahmeangebot in jeder beliebigen Hinsicht und vorbehaltlich
anzuwendenden Rechtes zu verändern oder zu modifizieren.
Der Treuhänder, der nach dem Anleihevertrag die vorrangigen
Schuldtitel verwaltet, hat das Unternehmen darüber informiert, dass
alle Custodian und wirtschaftlichen Inhaber von vorrangigen
Schuldtiteln ihre vorrangigen Schuldtitel über Luxemburger Euroclear-
oder Clearstream- Konten verwalten und dass es keine physischen
vorrangigen Schuldtitel in nicht globaler Form gibt. Dementsprechend
existieren keine Begleitschreiben für das Übernahmeangebot. Inhaber
können ihre vorrangigen Schuldtitel durch Einreichen einer 'Election
Instruction Notice' via Euroclear und Clearstream, Luxemburg,
anbieten. Das Unternehmen wird jedem Inhaber von vorrangigen
Schuldtiteln in physischer Form Begleitschreiben zur Verfügung
stellen. Inhaber, die glauben, dass sie Inhaber eines vorrangigen
Schuldtitels in physischer Form sind, sollten sich mit dem Luxembourg
Tender Agent, The Bank of New York (Luxembourg) S.A., in Verbindung
setzten, um ein Begleitschreiben zu erhalten.
Informationen hinsichtlich des Übernahmeangebots, einschliesslich
der Informationen hinsichtlich der Berechnung des Nennbetrags an
vorrangigen Schuldtiteln nach dem Übernahmeangebot, hinsichtlich der
Klauseln und Modalitäten für das Übernahmeangebot und hinsichtlich
der Verfahren zum Anbieten von vorrangigen Schuldtiteln finden Sie im
Statement.
Diese Pressemitteilung dient ausschliesslich Informationszwecken
und stellt keine Aufforderung zur Teilnahme am Übernahmeangebot in
einem beliebigen Rechtshoheitsgebiet dar, in dem eine solche
Aufforderung an oder durch beliebige Personen nach den dort geltenden
Wertpapiergesetzen ungesetzlich ist. Die Verbreitung dieser
Pressemitteilung kann in bestimmten Rechtshoheitsgebieten gesetzlich
eingeschränkt sein. Personen, die in den Besitz dieses Dokuments
kommen, werden aufgefordert, sich über derartige Einschränkungen zu
informieren bzw. diese Einschränkungen zu beachten. Das
Übernahmeangebot wird ausschliesslich durch das Statements vom 29.
März 2007 gemacht. Bevor Sie eine Entscheidung fällen, ob Sie die
vorrangigen Schuldtitel anbieten, sollten Sie das Statement
vollständig lesen.
Diese Pressemitteilung stellt kein Angebot zum Kauf oder eine
Aufforderung zu einem Angebot zum Verkauf dar, noch darf es einen An-
oder Verkauf der vorrangigen Schuldtitel in jedem beliebigen
Rechtshoheitsgebiet, in dem ein Angebot, eine Aufforderung oder ein
Kauf dieser Art gegen geltende Gesetze verstossen würde, geben.
Warnhinweis bezüglich "Forward-Looking Statements" bzw.
prognoseartiger Aussagen
Diese Pressemitteilung enthält Forward-Looking Statements
(prognoseartige Aussagen) im Sinne der US-Wertpapiergesetze in
Verbindung mit dem Übernahmeangebot. Diese Aussagen basieren auf den
aktuellen Erwartungen und Überzeugungen der Unternehmensleitung und
unterliegen bestimmten Risiken und Unwägbarkeiten, die zu einer
erheblichen Abweichung der tatsächlichen Ergebnisse von den in den
prognoseartigen Aussagen beschriebenen Ergebnissen führen können. Zu
diesen Risiken und Unwägbarkeiten gehören die Marktlage und andere
Faktoren, die sich dem Einflussbereich des Unternehmens entziehen,
und die Risikofaktoren sowie die sonstigen Warnhinweise, die im
Statement erläutert werden.

Pressekontakt:

Darüber hinaus können Sie, wenn Sie weitere Informationen benötigen,
sich wenden an: Lazard Freres & Co. LLC (30 Rockefeller Plaza, New
York, New York 10020, U.S.A., Attention: Investment Banking
Department, Tel. +1-212-632-6000 oder 1-800-LAZ-F144 (gebührenfrei)),
in seiner Funktion als Dealer Manager. Sie erhalten Kopien des
Statements von 'The Bank of New York' und 'The Bank of New York
(Luxembourg) S.A. ' (One Canada Square, London E14 5AL, England,
Attention: Corporate Trust Administration, E-Mail
lloydgeorge@bankofny.com, Tel.+44-207-964-6461, in deren Funktion als
Tender Agents und Information Agents.

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