Teksid Aluminum Luxembourg S.à r.l., S.C.A. erhält erforderliche Zustimmung für Anleihevertragsänderungen
Carmagnola, Italien (ots/PRNewswire)
Wie Teksid Aluminum Luxembourg S.à r.l., S.C.A. (das "Unternehmen") bekannt gab, waren per Donnerstag, 7. Juni 2007, 12:00 Uhr New York City Zeit (17:00 Uhr Londoner Zeit) Zustimmungserklärungen von etwa 70% des Kapitalgesamtbetrags von EUR 205.598.000 der 2011 fälligen 11 3/8% Schuldverschreibungen (die "Schuldverschreibungen") entsprechend der früher von der Gesellschaft bekannt gegebenen Aufforderung zur Zustimmung für die Umsetzung bestimmter Änderungsvorschläge (wie unten beschrieben) am Anleihevertrag, welchem die Schuldverschreibungen unterliegen, und zur Ausführung der sofortigen Wirksamkeit eines Erlasses (der "Erlass") eines Säumnisses (wie im Anleihevertrag definiert) oder eines Säumnisfalls (wie im Anleihevertrag definiert), welcher/s aus der Nichtbeachtung des sechsten Absatzes von NAK 11.15(b)(i) der Anleihevertrags entsteht oder wenn aufgrund dieser Nichtbeachtung eine Forderung erhoben wird, rechtskräftig eingegangen. Daher fertigten die Gesellschaft, die Bürgen der Schuldverschreibungen sowie der Treuhänder am Donnerstag, 7. Juni 2007, einen Anleihe-Ergänzungsvertrag (der "Anleihe-Ergänzungsvertrag") aus. Dementsprechend wurden die vorgeschlagenen Änderungen entsprechend ihren Bestimmungen wirksam; auch trat der Erlass in Kraft.
Die Aufforderung zur Zustimmung verfiel am Freitag, 8. Juni 2007 um 10:00 Uhr New York City Zeit (15:00 Uhr Londoner Zeit).
Die Ergänzungen des Anleihevertrags (a) erlauben die Veräusserung der Kapitalbeteiligungen des Unternehmens an Cevher Dokum Sanayi A.S. an den Mehrheitsinhaber, Cevher Jant Sanayi A.S. (die "Veräusserung türkischer Beteiligungen"), (b) verlängern die Frist für die Abgabe eines Angebots zum Erwerb von Schuldverschreibungen nach der Veräusserung von Teksid Aluminum Poland S.p. z.o.o. bis spätestens 19. Juni 2007, und (c) korrigieren einen technischen Fehler im Anleihevertrag.
Diese Bekanntgabe hat lediglich informativen Zweck und stellt keine Einladung zur Beteiligung an der Zustimmungsaufforderung in jenen Rechtshoheitsgebieten, an jene oder von jenen Personen dar, in/an/von welche(n) eine solche Einladung den jeweiligen einschlägigen Wertpapiergesetzen zufolge widerrechtlich wäre. In bestimmten Rechtshoheitsgebieten unterliegt diese Bekanntmachung unter Umständen bestimmten gesetzlichen Beschränkungen. Personen, die in den Besitz dieses Dokuments gelangen, sind gehalten, sich über etwaige bestehende Einschränkungen zu informieren und diese zu beachten. Die Aufforderung zur Zustimmung erfolgte ausschliesslich über die Erklärung vom 1. Juni 2007.
Warnhinweis zu vorausschauenden Aussagen
Diese Pressemitteilung enthält vorausschauende Aussagen im Sinne der Aufforderung zur Zustimmung betreffenden US-amerikanischen Wertpapiergesetze. Diese Aussagen erfolgen auf der Grundlage der gegenwärtigen Ansichten und Prognosen des Managements und unterliegen bestimmten Risiken und Unsicherheiten, die zu einer erheblichen Abweichung der tatsächlichen Ergebnisse von den in den vorausschauenden Aussagen enthaltenen abweichen könnten. Zu diesen Risiken und Unsicherheiten zählen Marktbedingungen und andere Umstände ausserhalb der Kontrolle des Unternehmens sowie die in den Aussagen aufgeführten Risikofaktoren und anderen Warnhinweise.
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