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Teksid Aluminium Luxembourg S.à.r.l., S.C.A. kündigt Zustimmungseinholung für vorgeschlagene Änderung des Anleihenvertrags an

Carmagnola, Italien (ots/PRNewswire)

Teksid Aluminum Luxembourg
S.à. r.l., S.C.A. (das "Unternehmen") meldete, dass es am 12. Juni
2007 mit der Einholung der Zustimmungen aller Eigentümer seiner im
Umlauf befindlichen zu 11 3/8% verzinslichen, vorrangigen Senior
Notes begonnen hat, die im Jahr 2011 fällig sind, (die "Senior
Notes") gemäss einer Zustimmungseinholungserklärung vom 12. Juni 2007
(die "Erklärung"). Diese Zustimmungseinholung dient der
Implementierung der vorgeschlagenen Änderungen des Anleihenvertrages
über die Senior Notes (der "Anleihenvertrag" ) und des unmittelbaren
Inkrafttretens einer Verzichtserklärung bei Vertagung der
Unternehmensverpflichtung den Reinerlös aus der Veräusserung von
Teksid Aluminum Poland S.p. z.o.o. und aus der indirekten
Minderheitskapitalbeteiligung an Nanjing Teksid Aluminum Foundry für
ein Rückkaufangebot der Senior Notes zu verwenden.
Falls nicht vorher oder später beendet, ist die
Zustimmungseinholung bis zum 18. Juli 2007 um 10:00 Uhr, New Yorker
Ortszeit (15:00 Uhr Londoner Ortszeit) (das "Ablaufdatum") befristet.
Die Annahme der Änderungsvorschläge, die Rechtswirksamkeit der
Verzichtserklärung und das Inkrafttreten eines ergänzenden
Anleihenvertrages, welcher die Änderungsvorschläge beinhaltet (der
"Ergänzungsanleihenvertrag"), erfordern die Zustimmung der Inhaber
eines mehrheitlichen Anteils am Gesamtnennbetrag der zu diesem
Zeitpunkt ausgegebenen Schuldtitel (die "Mindestzustimmung") am oder
vor dem Ablaufdatum.
Schuldtitelinhaber, die ihre Zustimmung zum Zeitpunkt des
Inkrafttretens des Ergänzungsanleihenvertrags oder davor abgeben,
sind berechtigt, diese jederzeit vor dem Inkrafttreten zu widerrufen,
aber nicht danach.
Mit ihrer Zustimmung erklären sich die Inhaber von Schuldtiteln
mit Folgendem einverstanden: (i) das unmittelbare Inkrafttreten der
Verzichtserklärung bei Vertagung (im Sinne des Anleihenvertrages)
oder jeglichem Ereignisses von Nichteinhaltung (im Sinne des
Anleihenvertrags) und jegliche Ansprüche im Zusammenhang mit der
Nichterfüllung des sechsten Absatzes von Paragraf 11.15(b) (i) des
Anleihenvertrags durch das Unternehmen und (ii) den vorgeschlagenen
Vertragsänderungen, welche(a) den Zeitraum für Angebote für den Kauf
der Senior Notes nach dem Verkauf von der Teksid Aluminum Poland S.p.
z.o.o., der indirekten Minderheitskapitalbeteiligung an Nanjing
Teksid Aluminum Foundry und den Verkauf seiner Kapitalbeteiligung an
Cevher Dokum Sanayi A.S., die bis 15. August 2007 einzugehen haben,
zu verlängern (b) den Zeitrahmen verlängern, innerhalb dessen
Angebote für den Kauf der Senior Notes mit der Fiat-Zahlung (wie im
Anleihenvertrag festgelegt) und der Escrow-Summe (wie im
Anleihenvertrag festgelegt), gemacht werden können zu nicht mehr als
zehn (10) Geschäftstage nach Bestätigung jeder dieser Zahlungen, und
auf keinen Fall vor dem 15. August 2007, und (c) erlauben die Zahlung
der fälligen und nicht bezahlten Zinsen für die Senior Notes am oder
um den 15. Juli 2007, zusammen mit den erforderlichen Zinsen für
solch nichtbezahlte Zinsen, die für die Verfahren abzuziehen sind,
für solch ein günstiges Übernahmeangebot zu verwenden. Das
Unternehmen erwartet die Zinszahlung für Juli bei Erhalt der
vorgeschriebenen Zustimmungen und Ausführung des zusätzlichen
Anleihenvertrags sofort zu bezahlen.
Sobald die erforderlichen Zustimmungen eingehen, beabsichtigt das
Unternehmen den zusätzlichen Anleihenvertrag auszuführen.
Den Eigentümern von Senior Notes wird im Zusammenhang mit dieser
Zustimmungseinholung keine Zustimmungsvergütung angeboten.
Der Vollzug der Zustimmungseinholung ist unter anderem von den
folgenden Bedingungen abhängig: der gültige Eingang der
Mindestzustimmung vor dem Ablaufdatum und die rechtswirksame
Verabschiedung des Ergänzungsanleihenvertrags sowie bestimmte weitere
allgemeine Bedingungen, die in der Erklärung dargelegt werden.
Diese Bedingungen sind zu den alleinigen Gunsten des Unternehmens
und das Unternehmen ist berechtigt, im alleinigen Ermessen zu
beliebigen oder verschiedenen Zeiten vor Ablauf der
Zustimmungseinholung vollständig oder teilweise auf diese zu
verzichten. Ausserdem, vorbehaltlich der in der Erklärung
aufgeführten Bedingungen, behält sich das Unternehmen ausdrücklich
das Recht vor, ohne dazu verpflichtet zu sein, zu beliebiger Zeit
oder von Zeit zu Zeit am oder vor dem Ablaufdatum die
Zustimmungseinholung in beliebiger Hinsicht, soweit rechtmässig, zu
erweitern oder zu ändern.
Informationen über die Zustimmungseinholung entnehmen Sie bitte
der Erklärung, darunter Informationen über die Verfahrensweisen, die
in der Erklärung unter der Überschrift "Procedures for Delivering
Consents" ("Verfahrensweisen für die Zustimmungsabgabe") beschrieben
sind.
Diese Meldung dient ausschliesslich Informationszwecken und stellt
keine Aufforderung zur Teilnahme an der Zustimmungseinholung in
Rechtsgebieten dar, in denen oder in die eine solche Aufforderung an
oder durch beliebige Personen nach geltenden Wertpapiergesetzen
unzulässig wäre. In bestimmten Rechtsgebieten kann die Verteilung
dieser Meldung gesetzlich eingeschränkt sein. Personen, die in den
Besitz dieses Dokuments kommen, sind verpflichtet, sich selbst über
solche Einschränkungen zu informieren und diese zu befolgen. Die
Zustimmungseinholung erfolgt nur durch die Erklärung vom 12. Juli
2007. Sie sollten die Erklärung lesen, bevor Sie sich entscheiden,
Ihre Zustimmung abzugeben oder vorzuenthalten.
Warnhinweis zu zukunftsweisenden Aussagen
Diese Pressemitteilung enthält hinsichtlich der
Zustimmungseinholung zukunftsweisende Aussagen im Sinne
US-amerikanischer Wertpapiergesetze. Zukunftsweisende Aussagen
basieren auf den derzeitigen Erwartungen der Unternehmensführung und
unterliegen bestimmten Risiken und Unwägbarkeiten, aufgrund derer die
tatsächlichen Ergebnisse massgeblich von den Darstellungen der
zukunftsweisenden Aussagen abweichen können. Zu diesen Risiken und
Unwägbarkeiten gehören Marktbedingungen und andere Faktoren, auf die
das Unternehmen keinen Einfluss hat sowie die Risikofaktoren und
anderen Warnhinweise, die in der Erklärung erörtert werden.

Pressekontakt:

Für weitere Informationen und für Kopien der Erklärung wenden Sie
sich bitte an: The Bank of New York und The Bank of New York
(Luxembourg) S.A., One Canada Square, London E14 5AL, England, zu
Händen: Corporate Trust Administration, E-Mail: dpule@bankofny.com,
Tel.: +44-207-964-7031, in ihrer Funktion als Informations- und
Datenvertretung in Luxemburg.

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