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Bundesrat setzt ein zögerliches Zeichen für den Wirtschaftsstandort Schweiz

Zürich (ots)

Der Lohnbeitrag für die Erwerbsersatzordnung (EO) wird per 2016 wieder gesenkt. Mit dem neuen Satz von 0,45 Prozent lassen sich in den nächsten fünf Jahren die Lohnnebenkosten um immerhin eine Milliarde Franken reduzieren. Ein tieferer Beitrag wäre indes problemlos möglich und ein echtes Bekenntnis zum Wirtschaftsstandort Schweiz gewesen.

Der Bundesrat hat seit der Aufhebung des Euro-Mindestkurses mehrfach betont, dass er die Wirtschaft unterstützen will, um die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber der ausländischen Konkurrenz zu festigen und die Arbeitsplätze im Land zu erhalten. Nun erbringt er einen - wenn auch nur zögerlichen - Tatbeweis und senkt den bis Ende 2015 befristet erhöhten Lohnbeitrag an die Erwerbsersatzordnung von 0,5 auf 0,45 Lohnprozente. Die Reduktion stellt eine rasch und einfach umsetzbare Massnahme dar, um sowohl die Arbeitgeber als auch die Arbeitnehmenden in der aktuell schwierigen Situation finanziell zu entlasten.

Ein noch tieferer Beitrag wäre allerdings möglich und wünschbar gewesen, zumal dies für die EO zu verkraften wäre. Das Sozialwerk steht finanziell gut da, und die Bildung von Reserven ist vom Gesetz ohnehin nicht vorgesehen. Eine hohe Liquidität weckt bloss neue Begehrlichkeiten. Aus Sicht des Schweizerischen Arbeitgeberverbands setzt die Landesregierung mit dem heutigen Entscheid aber immerhin ein kleines Zeichen: «Der Bundesrat signalisiert, dass er bereit ist, den Arbeitgebern im Kampf um den Erhalt der Arbeitsplätze in der Schweiz zu helfen», kommentiert Direktor Roland A. Müller. Um diesen Effekt nicht gleich wieder zu untergraben, darf die Senkung des EO-Beitrags weder als Argument für einen bezahlten Vaterschaftsurlaub noch für einen unnötigen AHV-Ausbau für Neurentner verwendet werden, wie dies jüngst gefordert wurde.

Kontakt:

Weitere Auskünfte:

Roland A. Müller, Direktor, Tel. 044 421 17 31, Mobile 079 220 52 29,
mueller@arbeitgeber.ch

Martin Kaiser, Ressortleiter Sozialpolitik, Tel. 044 421 17 35,
Mobile 079 517 68 26, kaiser@arbeitgeber.ch

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