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Bundesrat lässt Sozialpartnern den Vortritt

Zürich (ots)

Der Bundesrat verzichtet darauf, in seine Botschaft zur Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative neben einer Schutzklausel auch neue Massnahmen zur Bekämpfung von Missbräuchen auf dem Arbeitsmarkt aufzunehmen. Er überlässt die Lösung entsprechender Probleme den Sozialpartnern. Zudem legt er den Fokus bei der Fachkräfte-Initiative künftig auf vier besonders betroffene Branchen. Der Schweizerische Arbeitgeberverband unterstützt dieses Vorgehen.

Der Bundesrat sieht von neuen Massnahmen zur Bekämpfung von Missbräuchen auf dem Arbeitsmarkt ab und reaktiviert eine Arbeitsgruppe der Sozialpartner und der Kantone, um entsprechende Probleme zu lösen. Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV), der in diesem Gremium vertreten ist, begrüsst die Zurückhaltung der Landesregierung in einem traditionell sozialpartnerschaftlich geregelten Bereich wie den flankierenden Massnahmen (FlaM). Die Arbeitgeber tragen die bewährten Massnahmen gegen Missbräuche weiterhin mit. Kritisch stehen sie indes zusätzlichen Massnahmen gegenüber, wie sie bereits in früheren Vernehmlassungen - etwa zum Bundesgesetz über die Optimierung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit oder zum Schwarzarbeitsgesetz - zur Debatte standen und breit abgelehnt wurden. Im Rahmen der angekündigten Arbeitsgruppe wird sich der SAV deshalb für die Vollzugsoptimierung des bestehenden Instrumentariums der FlaM einsetzen. In seiner Botschaft zum Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit verzichtet der Bundesrat auf neue Verpflichtungen für die Arbeitgeber. Der SAV nimmt davon zustimmend Kenntnis.

Mit Blick auf die Fachkräfte-Initiative und die Ausschöpfung des inländischen Potenzials an Arbeitskräften fokussiert der Bundesrat auf vier Branchen mit besonderem Arbeitskräftemangel. Auch dieses Vorgehen unterstützt der SAV. Er nimmt ausserdem mit Genugtuung zur Kenntnis, dass die Landesregierung die bisherigen Bemühungen der Wirtschaft anerkennt, um im Rahmen des Möglichen das inländische Potenzial noch besser auszuschöpfen. Gleichwohl ist zu bedenken, dass dieses Potenzial in einem funktionierenden Arbeitsmarkt wie dem schweizerischen begrenzt ist. So ist etwa die Erwerbsbeteiligung bereits heute überdurchschnittlich hoch.

Kontakt:

Roland A. Müller, Direktor, Tel. 044 421 17 31, Mobile 079 220 52 29,
mueller@arbeitgeber.ch

Fredy Greuter, Ressortleiter Kommunikation, Tel. 044 421 17 34,
Mobile 079 628 56 61, greuter@arbeitgeber.ch

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