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Schweizerischer Arbeitgeberverband: Nein zur Altersvorsorge 2020

Zürich (ots)

Der Schweizerische Arbeitgeberverband hat die Nein-Parole zur Volksabstimmung über die Reform Altersvorsorge 2020 vom 24. September 2017 beschlossen. Die Arbeitgeber erteilen mit ihrem Votum einem unsolidarischen und unterfinanzierten AHV-Ausbau eine Absage.

Die Mitglieder des Schweizerischen Arbeitgeberverbands (SAV) haben sich an ihrer Vorstandssitzung gegen die Altersvorsorgereform 2020 ausgesprochen, über die das Stimmvolk am 24. September 2017 befindet. Die Arbeitgeber lehnen eine Vorlage ab, die das Parlament - entgegen den Reformzielen und trotz der Ablehnung von «AHVplus» - zu einer überladenen Ausbauvorlage umfunktioniert hat, statt die Altersvorsorge nachhaltig auf eine stabile finanzielle Basis zu stellen. Die strukturellen Probleme, darunter die chronisch defizitäre AHV-Kasse und die Pensionierungswellen der geburtenstarken Jahrgänge, werden nicht nur ausgeblendet, sondern sogar verschärft. So übersteigen die Kosten des AHV-Ausbaus bereits 2030 die Mittel, die durch die Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre frei werden.

Eine weitere Schwäche der Reform liegt im unsolidarischen Giesskannenprinzip des AHV-Ausbaus. Monatlich werden 70 Franken an alle Neurentner und sogar bis zu 226 Franken an alle Neurentnerehepaare verteilt - unabhängig von ihrer finanziellen Situation und ungeachtet dessen, ob sie von der Senkung des Mindestumwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge betroffen sind. Der Ausbau, für den viele bezahlen und von dem nur wenige profitieren, führt zu einer AHV zweier Klassen. Zu den grossen Profiteuren zählt die Übergangsgeneration zwischen 45 und 65 Jahren. Sie wird dank Zahlungen aus dem Sicherheitsfonds von der Senkung des Mindestumwandlungssatzes in der zweiten Säule verschont und kommt dennoch in den Genuss des AHV-Zustupfs von jährlich 840 Franken.

Die Reform gefährdet überdies den Zusammenhalt zwischen den Generationen. Auf der Verliererseite stehen bisherige Rentner, welche die berufliche Vorsorge aufgebaut haben, aber selber keine Chance mehr haben, ihre Pensionskassenrenten aufzubessern. Vielmehr müssen sie eine im Portemonnaie spürbare Erhöhung der Mehrwertsteuer verkraften, die den AHV-Ausbau mitfinanziert. Schlechter gestellt werden - wie dies bereits bei der deutlich verworfenen AHVplus-Initiative der Fall gewesen wäre - ausgerechnet jene bedürftigen Rentner, denen im Gegenzug zum AHV-Zustupf die steuerbefreiten Ergänzungsleistungen (EL) gekürzt werden. Die grössten Lasten werden aber den Jungen und nachkommenden Generationen aufgebürdet. Sie bezahlen die Zeche für den AHV-Ausbau, da sie ab 2030 zusätzlich zur weiter wachsenden Anzahl Rentner für die ungedeckten Checks der Reform geradestehen müssen.

Eine Annahme der unterfinanzierten Ausbauvorlage würde bereits mittelfristig trotz der Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,6 Prozent sowie der Lohnbeiträge um total 0,7 Prozent wieder grosse Löcher in die AHV-Kasse reissen und den Druck zu weiteren Reformen mit zwangsläufig einschneidenderen Sanierungen erhöhen. Bereits 2025 müsste die nächste Reform umgesetzt werden. Der unsolidarische AHV-Ausbau für arm und reich erhöht daher letztlich nur den Druck, das Rentenalter rascher anheben zu müssen. Die Arbeitgeber stehen weiterhin zu einer Reform der Altersvorsorge mit sicheren Renten auf heutigem Niveau, erteilen einem unsolidarischen AHV-Ausbau aber eine klare Absage. Lehnt das Schweizer Volk am 24. September 2017 zum zweiten Mal innert Jahresfrist einen für unser wichtigstes Sozialwerk gefährlichen Giesskannenausbau ab, wird der Weg endlich frei für eine echte Reform der Altersvorsorge für sichere Renten in beiden Säulen. Teure Experimente hat unsere AHV nicht verdient.

Denn ein Scheitern der Vorlage an der Urne bedeutet nicht das Ende des Reformprozesses. Die zentralen Elemente sind bekannt und liegen auf dem Tisch. Statt einer überladenen Reform braucht es danach zügig separate und verdaubare Portionen, wie sie die Wirtschaft seit Beginn des Reformprozesses stets gefordert hat. Dabei sind die heute selbst von linken Kreisen geforderten Massnahmen anzugehen: als erstes die Angleichung des Rentenalters für Männer und Frauen auf 65. Zweitens braucht es eine Senkung des Mindestumwandlungssatzes mit angemessener Kompensation innerhalb der beruflichen Vorsorge, wozu der Nationalrat einen grundsätzlich gangbaren Weg vorgezeichnet hat. Drittens müssen die politischen und sozialpartnerschaftlichen Akteure in einem sorgfältig zu erarbeitenden breiten Konsens aufzeigen, wie mittelfristig das immer schlechter werdende Umlageverhältnis in der AHV durch eine schrittweise und sozialverträgliche Erhöhung des Rentenalters langfristig sichergestellt werden kann.

Kontakt:

Roland A. Müller, Direktor, Tel. 079 220 52 29,
mueller@arbeitgeber.ch

Martin Kaiser, Ressortleiter Sozialpolitik, Tel. 079 517 68 26,
kaiser@arbeitgeber.ch

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