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EANS-News: ANDRITZ AG
Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats über die Einräumung von Aktienoptionen an leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands

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  Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der
  Emittent/Meldungsgeber verantwortlich.
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Unternehmen


Graz (euro adhoc) - Es ist beabsichtigt, das in der 105. ordentlichen
Hauptversammlung am 22. März 2012 beschlossene Aktienoptionsprogramm 2012
durchzuführen. Hierüber erstatten der Vorstand und der Aufsichtsrat gemäß § 95
Abs 6 AktG nachstehenden Bericht: 

1. Zielsetzung und Grundsätze des Programms
   Zielsetzung des Programms ist es, die Höhe der variablen Entlohnung direkt
   an die Ergebnis- und Kursentwicklung des Unternehmens zu binden. Damit wird
   auch der in österreichischen CORPORATE GOVERNANCE KODEX (ÖCGK)  
   vorgeschlagenen Empfehlung, dass "ein Stock Option Plan auf vorher 
   festgelegte Vergleichsparameter, wie z.B. die Wertentwicklung von 
   Aktienindices, Kursziele oder geeignete Benchmarks zu beziehen ist" (Regel
   28), entsprochen. Das Management von ANDRITZ  soll sich dadurch auch stärker
   an den Zielen der Aktionäre der Gesellschaft orientieren und auch am 
   erreichten Erfolg partizipieren. Ebenso wird die Wartefrist zur Ausübung der
   Optionen gemäß EU-Vergütungsempfehlung und gemäß dem ÖCGK auf mindestens 
   drei Jahre festgelegt. Ferner ist für die Teilnehmer am Optionsprogramm auch 
   ein Eigeninvestment in ANDRITZ-Aktien für die gesamte Dauer des Programms
   notwendig. 
 

2. Anzahl und Aufteilung der zu gewährenden und bereits eingeräumten Optionen; 
   Dauer des Programms
   Es sollen rund 100 bis 120 leitende Angestellte der ANDRITZ-GRUPPE sowie die
   Mitglieder des Vorstands in das Aktienoptionsprogramm einbezogen werden. Die
   Anzahl der je berechtigter Führungskraft gewährten Optionen kann je nach
   Verantwortungsbereich 6.000, 10.000, 15.000 oder 20.000, für Mitglieder des
   Vorstands 40.000 und für den Vorsitzenden des Vorstands 50.000 betragen. Die
   Optionen sollen aus von der Gesellschaft rückerworbenen eigenen Aktien
   bedient werden. Insgesamt können maximal 1.500.000 Aktienoptionen begeben
   werden. Davon entfallen 210.000 Aktienoptionen auf die 5 Mitglieder des 
   Vorstands, der Rest auf leitende Angestellte. 
        
   Die Ausübung des Aktienoptionsprogramms soll am 1. Mai 2015 beginnen und am
   30. April 2017 enden. 

3. Ausübungsbedingungen
 3.1. Eine Aktienoption berechtigt zum Bezug einer Aktie.


 3.2. Um eine Aktienoption ausüben zu können, muss der Berechtigte vom 1. Mai
      2012 bis zur etwaigen Ausübung der Optionen (nur nach Erfüllung der unter
      3.4 beschriebenen Ausübungsbedingungen) ununterbrochen in einem aktiven
      Arbeitsverhältnis zur Gesellschaft oder einer zur ANDRITZ-GRUPPE 
      gehörenden Gesellschaft gestanden haben, wobei von diesen Erfordernissen
      im Einzelfall aus wichtigen Gründen abgesehen werden kann. Weitere 
      Voraussetzung ist ein Eigeninvestment in ANDRITZ-Aktien von zumindest EUR
      20.000 für leitende Angestellte und EUR 40.000 für Mitglieder des 
      Vorstands, das spätestens zum Zeitpunkt der Zuteilung der Optionen am 1.
      Juni 2012 erbracht werden muss. Dieses Eigeninvestment muss bis zu einer
      allfälligen Ausübung der Optionen ununterbrochen von den am
      Optionsprogramm 2012 teilnehmenden Personen gehalten werden und bei
      Ausübung nachgewiesen werden.
 
      Berechtigte Personen, die auf Grund der Teilnahme am laufenden
      Aktienoptionsprogramm ein Eigeninvestment geleistet haben, können dieses
      Investment für das neue Beteiligungsprogramm verwenden. Aktien, welche in
      Stiftungen gehalten werden, bei denen berechtigte Personen Stifter und
      Begünstige sind, können auch als Eigeninvestment herangezogen werden.
      Personen, die bisher noch nicht am Beteiligungsprogramm teilgenommen
      haben, müssen bis spätestens 1. Juni 2012 ihr Eigeninvestment nachweisen.
 
 3.3. Der Ausübungspreis für die Aktienoptionen (im Folgenden "der 
      Ausübungspreis") ist der ungewichtete Durchschnitt der Börsenschlusskurse
      der ANDRITZ-Aktie während der vier auf die 105. ordentliche
      Hauptversammlung vom 22. März 2012 folgenden Kalenderwochen.
 
 3.4. Es können insgesamt höchstens so viele Aktien bezogen werden wie Optionen
      begeben wurden. 
 
      Die Optionen können in der Zeit vom 1. Mai 2015 bis 30. April 2017
      (= Ausübungszeitraum) ausgeübt werden und nur dann, wenn
 
      - der ungewichtete Schlusskurs der ANDRITZ-Aktie im Durchschnitt von
        zwanzig aufeinander folgenden Handelstagen im Zeitraum vom 1. Mai 2014
        bis 30. April 2015 mindestens 15 % über dem in 3.3 ermittelten
        Ausübungspreis liegt und 

      - der Gewinn je Aktie (bezogen auf die Gesamtzahl der gelisteten Aktien)
        des Geschäftsjahres 2013 oder der Gewinn je Aktie des Geschäftsjahres
        2014 (bezogen auf die Gesamtzahl der gelisteten Aktien) mindestens 15 %
        über dem Gewinn je Aktie (bezogen auf die Gesamtzahl der gelisteten  
        Aktien) des Geschäftsjahres 2011 liegt, 

      oder wenn

      - der ungewichtete Schlusskurs der ANDRITZ-Aktie im Durchschnitt von
        zwanzig aufeinander folgenden Handelstagen im Zeitraum vom 1. Mai 2015
        bis 30. April 2016 mindestens 20 % über dem unter Punkt 3.3.
        ermittelten Ausübungspreis liegt und

      - der Gewinn je Aktie (bezogen auf die Gesamtzahl der gelisteten Aktien)
        des Geschäftsjahres 2014 oder der Gewinn je Aktie (bezogen auf die
        Gesamtzahl der gelisteten Aktien) des Geschäftsjahres 2015 mindestens
        20 % über dem Gewinn je Aktie (bezogen auf die Gesamtzahl der
        gelisteten Aktien) des Geschäftsjahres 2011 liegt. 

      Im Falle der Erfüllung der Ausübungsbedingungen können 50 % der Optionen
      sofort nach Beginn der Ausübungsfrist (Punkt 2.), 25 % der Optionen nach
      drei Monaten und die restlichen 25 % nach weiteren drei Monaten bezogen
      werden.
 
 3.5. Aktienoptionen können nur durch schriftliche Erklärung an die
      Gesellschaft ausgeübt werden. 
 


4. Anzahl und Aufteilung der bereits eingeräumten Optionen auf Arbeitnehmer,
   leitende Angestellte und auf einzelne Organmitglieder unter Angabe der
   jeweils beziehbaren Anzahl an Aktien
   Derzeit sind aus laufenden Optionsprogrammen 1.023.000 Aktienoptionen für 81
   Führungskräfte begeben. Davon entfallen insgesamt 190.000 Aktienoptionen auf
   die fünf Mitglieder des Vorstands (50.000 Aktienoptionen für den
   Vorstandsvorsitzenden, jeweils 40.000 bzw. 20.000 Aktienoptionen für die
   Mitglieder des Vorstands), der Rest auf leitende Angestellte (die Anzahl der
   je berechtigter Führungskraft gewährten Aktienoptionen beträgt je nach
   Verantwortungsbereich 6.000, 10.000, 15.000 oder 20.000).
        
   Jede Aktienoption berechtigt zum Bezug zu einer Aktie. 

5. Allgemeines
 5.1. Die Aktienoptionen sind nicht übertragbar.
 

 5.2. Die in Ausübung der Aktienoptionen bezogenen Aktien unterliegen keiner
      Behaltefrist. 

 5.3. Sämtliche im vorliegenden Bericht angegebenen Zahlen von Aktien 
      entsprechen jenen des von der 105. ordentlichen Hauptversammlung am 22. 
      März 2012 beschlossenen Aktienoptionsprogramms und beziehen sich damit 
      auf die Gesamtanzahl der derzeit ausgegebenen 52.000.000 Stückaktien mit
      einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 2,-- pro Aktie. Sie 
      verdoppeln sich durch Eintragung der ebenfalls von der 105. ordentlichen 
      Hauptversammlung am 22. März 2012 zum 8. Punkt der Tagesordnung 
      beschlossenen Teilung der Aktien im Verhältnis 1:2 (Aktiensplit) im 
      Firmenbuch.
 
 5.4. Ebenso wird der unter 3.3. ermittelte Ausübungspreis infolge Eintragung
      der von der 105. ordentlichen Hauptversammlung am 22. März 2012 zum 8.
      Punkt der Tagesordnung beschlossenen Teilung der Aktien im Verhältnis 1:2
      (Aktiensplit) im Firmenbuch durch Zwei geteilt. 


Graz, im März 2012


                          Der Vorstand       Der Aufsichtsrat


Rückfragehinweis:
Dr. Michael Buchbauer
Head of Group Treasury, Corporate Communications & Investor Relations
Tel.: +43 316 6902 2979
Fax: +43 316 6902 465
mailto:michael.buchbauer@andritz.com

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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             Stattegger Straße 18
             A-8045 Graz
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Sprache:    Deutsch

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