EANS-Adhoc: ANDRITZ AG: Ergänzung zum Aktienrückerwerbsprogramm
--------------------------------------------------------------------------------
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR durch euro
adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der
Emittent verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------
Aktienrückkauf
08.11.2016
Graz, 8. November 2016. In Ergänzung zur Veröffentlichung vom 13. April 2016
gibt die ANDRITZ AG folgendes bekannt: Der Vorstand der ANDRITZ AG hat
beschlossen, von der Ermächtigung gemäß dem Beschluss der 109. ordentlichen
Hauptversammlung der Gesellschaft vom 30.03.2016 zum Aktienrückerwerb gemäß § 65
Abs 1 Z 8 AktG Gebrauch zu machen. Demnach ist der Vorstand ermächtigt worden,
höchstens 10% des Grundkapitals der ANDRITZ AG unter Anrechnung der bereits von
der Gesellschaft erworbenen Aktien zu erwerben.
- Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung nach § 65 Abs 1 Z 8
AktG:
30. März 2016
- Tag und Art der Veröffentlichung des Ermächtigungsbeschlusses:
30. März 2016 über "euro adhoc" und auf der Internetseite der Gesellschaft
unter www.andritz.com
- Beginn und voraussichtliche Dauer des Rückerwerbsprogramms:
11.11.2016 bis 30.09.2018
- Aktiengattung, auf die sich das Rückerwerbsprogramm bezieht:
auf Inhaber lautende Stückaktien der ANDRITZ AG
- Beabsichtigtes Volumen (Stücke) des Rückerwerbs:
bis zu 2.000.000 auf Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft, das
entspricht einem Anteil von 1,92% am stimmberechtigten Grundkapital der
Gesellschaft.
- Niedrigster und höchster zu leistender Gegenwert je Aktie:
Der niedrigste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf den anteiligen
Betrag pro Aktie am Grundkapital nicht unterschreiten, der höchste beim
Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf nicht mehr als 10% über dem
durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der vorangegangenen zehn
Handelstage liegen.
- Art des Rückerwerbs:
Erwerb über die Börse, wobei ein Übernahmeangebot anlässlich des Rückkaufs
nicht unterbreitet wird
- Zweck des Rückerwerbs:
Einsatz der eigenen Aktien für Zwecke gemäß Ermächtigungsbeschluss der
Hauptversammlung vom 30.03.2016, insbesondere Angebots- und
Nachfrageverbesserung für die ANDRITZ-Aktie an der Wiener Börse, wobei jedoch
der Handel mit eigenen Aktien als Erwerbszweck ausgeschlossen ist. Aus Anlass
des Rückkaufprogramms findet keine Einziehung von Aktien statt. Die
Gesellschaft behält sich vor, die erworbenen eigenen Aktien gegebenenfalls
auch für Zwecke eines Aktienoptionenprogramms für Arbeitnehmer, leitende
Angestellte und Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft oder
eines mit ihr verbundenen Unternehmens zu verwenden; in diesem Fall wird die
Emittentin Anzahl und Aufteilung der einzuräumenden Aktienoptionen gemäß § 6
Abs. 1 VeröffentlichungsV unverzüglich bekannt geben. Weiters behält sich die
Gesellschaft vor, erworbene eigene Aktien als Gegenleistung beim Erwerb von
Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Gesellschaftsanteilen einzusetzen.
Die Gesellschaft behält sich vor, erworbene eigene Aktien wieder über die
Wiener Börse zu verkaufen.
- Allfällige Auswirkungen des Rückerwerbsprogramms auf die Börsenzulassung der
Emittentin:
keine
- Ausmaß der gegenwärtig in der Frist des § 65 Abs. 1 Z 8 AktG eingeräumten
oder geplanten Aktienoptionen im Rahmen von Stock Option-Plänen an leitende
Angestellte oder Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Emittentin:
Im Fall der Ausgabe von erworbenen eigenen Aktien wird die Emittentin das
Ausmaß der Aktienoptionen gemäß § 6 Abs 1 VeröffentlichungsV unverzüglich
bekannt geben.
Hinweis gemäß § 5 Abs 4 VeröffentlichungsV 2002: Die gemäß § 7
VeröffentlichungsV zu veröffentlichenden Details zu den durchgeführten
Transaktionen im Rahmen dieses Rückkaufprogramms sowie allfällige gemäß § 6
VeröffentlichungsV zu veröffentlichende Änderungen des Rückkaufprogramms werden
auf der Internetseite der ANDRITZ AG www.andritz.com veröffentlicht.
Der Vorstand der ANDRITZ AG
- Ende -
Download Presse-Information
Die Presse-Information können Sie auf der ANDRITZ-Website herunterladen:
www.andritz.com/news-de.
Die ANDRITZ-GRUPPE
ANDRITZ ist einer der weltweit führenden Lieferanten von Anlagen, Ausrüstungen
und Serviceleistungen für Wasserkraftwerke, die Zellstoff- und Papierindustrie,
die metallverarbeitende Industrie und Stahlindustrie sowie die kommunale und
industrielle Fest-Flüssig-Trennung. Der Hauptsitz des börsennotierten
Technologiekonzerns, der weltweit rund 25.500 Mitarbeiter beschäftigt, befindet
sich in Graz, Österreich. ANDRITZ betreibt mehr als 250 Standorte weltweit.
Rückfragehinweis:
Dr. Michael Buchbauer
Head of Group Finance, Corporate Communications & Investor Relations
Tel.: +43 316 6902 2979
Fax: +43 316 6902 465
mailto:michael.buchbauer@andritz.com
Ende der Mitteilung euro adhoc
--------------------------------------------------------------------------------
Emittent: Andritz AG
Stattegger Straße 18
A-8045 Graz
Telefon: +43 (0)316 6902-0
FAX: +43 (0)316 6902-415
Email: welcome@andritz.com
WWW: www.andritz.com
Branche: Maschinenbau
ISIN: AT0000730007
Indizes: WBI, ATX Prime, ATX, ATX five
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch