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EANS-News: ANDRITZ AG: Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats der ANDRITZ AG (FN 50935 f) gemäß § 95 Abs 6 iVm § 159 Abs 2 Z 3 AktG über die beabsichtigte Umsetzung des Aktienoptionsprogramms 2020

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  Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent
  verantwortlich.
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Unternehmen

Graz - 20. Juli 2020. In der ordentlichen Hauptversammlung der ANDRITZ AG am 7.
Juli 2020 wurde das ANDRITZ-Aktienoptionsprogramm 2020 genehmigt. Vorstand und
Aufsichtsrat der ANDRITZ AG beabsichtigen nunmehr, dieses umzusetzen.

In das ANDRITZ-Aktienoptionsprogramm 2020 sollen rund 120-150 leitende
Angestellte und einzelne Nachwuchsführungskräfte der ANDRITZ-GRUPPE sowie die
Mitglieder des Vorstands einbezogen werden. Die Anzahl der je berechtigter
Führungskraft gewährten Optionen kann je nach Verantwortungsbereich bis zu
20.000, für die Mitglieder des Vorstands jeweils 37.500 betragen. Insgesamt
können maximal 1.500.000 Aktienoptionen begeben werden. Davon entfallen 187.500
Aktienoptionen auf die fünf Mitglieder des Vorstands, der Rest auf leitende
Angestellte.

Das ANDRITZ-Aktienoptionsprogramm 2020 berücksichtigt sowohl finanzielle als
auch nicht finanzielle Ziele wie folgt:

90% der jeder Person zugeteilten Optionen können in der Zeit vom 1. Mai 2023 bis
30. April 2027 (Ausübungszeitraum) ausgeübt werden und nur dann, wenn (i) der
ungewichtete Schlusskurs der ANDRITZ-Aktie im Durchschnitt von 20 aufeinander
folgenden Handelstagen im Zeitraum vom 1. Mai 2022 bis 30. April 2023 mindestens
10% über dem Ausübungspreis liegt und (ii) die EBITA-Marge des Geschäftsjahrs
2021 oder des Geschäftsjahrs 2022 mindestens 6,5% beträgt, oder wenn (i) der
ungewichtete Schlusskurs der ANDRITZ-Aktie im Durchschnitt von 20 aufeinander
folgenden Handelstagen im Zeitraum vom 1. Mai 2023 bis 30. April 2024 mindestens
15% über dem Ausübungspreis liegt und (ii) die EBITA-Marge des Geschäftsjahrs
2022 oder des Geschäftsjahrs 2023 mindestens 6,5% beträgt.

10% der jeder Person zugeteilten Optionen können in der Zeit vom 1. Mai 2023 bis
30. April 2027 (= Ausübungszeitraum) ausgeübt werden und nur dann, wenn die
Accident Frequency Rate (AFR) > 3 days absence (Unfälle mit mehr als drei
Ausfallstagen pro einer Million Arbeitsstunden) im Geschäftsjahr 2021 oder im
Geschäftsjahr 2022 oder im Geschäftsjahr 2023 <= 3,5 beträgt.

Im Falle der Erfüllung der Ausübungsbedingungen können 50% der Optionen sofort
nach Beginn der Ausübungsfrist, 25% der Optionen nach drei Monaten und die
restlichen 25% nach weiteren drei Monaten bezogen werden.

Um eine Aktienoption ausüben zu können, muss der Berechtigte grundsätzlich vom
1.9.2020 bis zur etwaigen Ausübung der Optionen ununterbrochen in einem aktiven
Arbeitsverhältnis zur Gesellschaft oder zu einer zur ANDRITZ-GRUPPE gehörenden
Gesellschaft gestanden haben. Weitere Voraussetzung ist ein Eigeninvestment in
ANDRITZ-Aktien.

Der Ausübungspreis für die Aktienoptionen ist der ungewichtete Durchschnitt der
Börsenschlusskurse der ANDRITZ-Aktie während der vier auf die 113. ordentliche
Hauptversammlung vom 7. Juli 2020 folgenden Kalenderwochen.

Eine Aktienoption berechtigt zum Bezug einer Aktie. Es können insgesamt
höchstens so viele Aktien bezogen werden, wie Optionen begeben wurden. Die
Aktienoptionen sind nicht übertragbar. Die in Ausübung der Aktienoptionen
bezogenen Aktien unterliegen keiner Behaltefrist.

Die Optionen sollen aus von der Gesellschaft rückerworbenen eigenen Aktien
bedient werden.

Hinsichtlich weiterer Einzelheiten zum ANDRITZ-Aktienoptionsprogramm 2020,
einschließlich Erläuterungen und Kommentaren, wird auf den schriftlichen Bericht
des Vorstands und des Aufsichtsrats zum 9. Punkt der Tagesordnung der 113.
ordentlichen Hauptversammlung am 7. Juli 2020 verwiesen, welcher auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.andritz.com zugänglich ist.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der ANDRITZ AG



Rückfragehinweis:
Dr. Michael Buchbauer
Head of Group Finance
Tel.: +43 316 6902 2979
Fax: +43 316 6902 465
mailto:michael.buchbauer@andritz.com

Ende der Mitteilung                               euro adhoc
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