EANS-Adhoc: ANDRITZ: Veröffentlichung des Beschlusses des Vorstands und des Aufsichtsrats von einer Rückerwerbsermächtigung Gebrauch zu machen
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Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR durch euro
adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der
Emittent verantwortlich.
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Aktienrückkauf
16.10.2020
Graz -
1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung: 23. März 2018
2. Tag und Art der Veröffentlichung des Ermächtigungsbeschlusses: 26. März
2018 über euro adhoc und auf der Internetseite der Gesellschaft
andritz.com.
3. Beginn und voraussichtliche Dauer des Rückerwerbsprogramms: 5. November
2020 (= Ende Sperrfrist für Q1-Q3 2020 Ergebnisse) bis 1. Februar 2021 (=
Beginn Sperrfrist für Gesamtjahr 2020); Aktiengattung, auf die sich das
Rückerwerbsprogramm bezieht: auf Inhaber lautende Stückaktien der ANDRITZ
AG.
4. Beabsichtigtes Volumen (Stücke) des Rückerwerbs: Bis zu 1.000.000 auf
Inhaber lautende Stückaktien der ANDRITZ AG (ISIN AT0000730007), das
entspricht einem Anteil am stimmberechtigten Grundkapital der Gesellschaft
von 0,96%.
5. Niedrigster Gegenwert: anteiliger Betrag pro Aktie am Grundkapital.
Höchster Gegenwert: Der höchste Gegenwert je Aktie darf nicht mehr als 10%
über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der
vorangegangenen zehn Handelstage liegen.
6. Art und Zweck des Rückkaufs eigener Aktien, insbesondere ob der Rückkauf
über die Börse und/oder außerhalb der Börse erfolgen soll, ob es beim
Rückkauf ein Übernahmeangebot geben wird, ob die Aktien eingezogen oder
allenfalls wiederverkauft werden sollen oder ob sie für Zwecke eines
Mitarbeiterbeteiligungsprogramms verwendet werden sollen: Der Rückkauf der
ANDRITZ-Aktien aufgrund dieses Rückkaufprogramms findet über die Wiener
Börse statt. Ein Übernahmeangebot wird anlässlich des Rückkaufs nicht
unterbreitet. Zweck des Rückkaufs ist der Einsatz der eigenen Aktien für
Zwecke gemäß Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 23. März 2018,
insbesondere die Angebots- und Nachfrageverbesserung für die ANDRITZ-Aktie
an der Wiener Börse, wobei jedoch der Handel mit eigenen Aktien als
Erwerbszweck ausgeschlossen ist. Aus Anlass des Rückkaufprogramms findet
keine Einziehung von Aktien statt. Die Gesellschaft behält sich vor, die
erworbenen eigenen Aktien gegebenenfalls auch für Zwecke eines
Aktienoptionsprogramms für Arbeitnehmer, leitende Angestellte und
Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft oder eines mit ihr
verbundenen Unternehmens zu verwenden; in diesem Fall wird die Emittentin
Anzahl und Aufteilung der einzuräumenden Aktienoptionen gemäß § 6 Abs. 1
VeröffentlichungsV unverzüglich bekannt geben. Weiters behält sich die
Gesellschaft vor, erworbene eigene Aktien als Gegenleistung beim Erwerb von
Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Gesellschaftsanteilen
einzusetzen. Die Gesellschaft behält sich vor, erworbene eigene Aktien
wieder über die Wiener Börse zu verkaufen.
7. Allfällige Auswirkungen des Rückerwerbsprogramms auf die Börsenzulassung
der Emittentin: keine.
8. Anzahl und Aufteilung der einzuräumenden oder bereits eingeräumten
Aktienoptionen auf Arbeitnehmer, leitende Angestellte und auf die einzelnen
Organmitglieder der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen
Unternehmens unter Angabe der jeweils beziehbaren Anzahl der Aktien, falls
der Emittent Aktienoptionen in der Frist des § 65 Abs. 1 Z 8 AktG
einzuräumen beabsichtigt oder sie bereits eingeräumt hat:
Im Rahmen des von der Hauptversammlung am 23. März 2018 genehmigten
Aktienoptionsprogramms wurden rund 102 Führungskräften der ANDRITZ-GRUPPE
insgesamt 975.000 Aktienoptionen zugeteilt, aktuell nehmen noch 97
Führungskräfte teil und verfügen über insgesamt 909.000 Optionen. Davon
entfallen insgesamt 150.000 Aktienoptionen auf die Mitglieder des
Vorstands, der Rest auf leitende Angestellte. Die Anzahl der je
berechtigter Führungskraft gewährten Optionen beträgt je nach
Verantwortungsbereich bis zu 20.000, für die Mitglieder des Vorstands
jeweils 37.500. Jede Aktienoption berechtigt zum Bezug einer Aktie.
Im Rahmen des von der Hauptversammlung am 7. Juli 2020 genehmigten
Aktienoptionsprogramms wurden rund 125 Führungskräften der ANDRITZ-GRUPPE
insgesamt 948.500 Aktienoptionen zugeteilt. Davon entfallen insgesamt
187.500 Aktienoptionen auf die Mitglieder des Vorstands, der Rest auf
leitende Angestellte. Die Anzahl der je berechtigter Führungskraft
gewährten Optionen beträgt je nach Verantwortungsbereich bis zu 20.000, für
die Mitglieder des Vorstands jeweils 37.500. Seit Zuteilung der Optionen
gab es weder bei der Zahl der teilnehmenden Führungskräfte noch bei der
Gesamtzahl der zugeteilten Optionen Änderungen. Jede Aktienoption
berechtigt zum Bezug einer Aktie.
Im Fall der Ausgabe von erworbenen eigenen Aktien wird die Emittentin das
Ausmaß der Aktienoptionen gemäß § 6 Abs 1 VeröffentlichungsV unverzüglich
bekannt geben.
9. Die Veröffentlichung von Änderungen und der durchgeführten Transaktionen
erfolgt ausschließlich über die Homepage der ANDRITZ AG: andritz.com.
Rückfragehinweis:
Dr. Michael Buchbauer
Head of Group Finance
Tel.: +43 316 6902 2979
Fax: +43 316 6902 465
mailto:michael.buchbauer@andritz.com
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Andritz AG
Stattegger Straße 18
A-8045 Graz
Telefon: +43 (0)316 6902-0
FAX: +43 (0)316 6902-415
Email: welcome@andritz.com
WWW: www.andritz.com
ISIN: AT0000730007
Indizes: ATX, WBI
Börsen: Wien
Sprache: Deutsch
Unternehmen Graz - 20. Juli 2020. In der ordentlichen Hauptversammlung der ANDRITZ AG am 7. Juli 2020 wurde das ANDRITZ-Aktienoptionsprogramm 2020 genehmigt. Vorstand und Aufsichtsrat der ANDRITZ AG beabsichtigen nunmehr, dieses umzusetzen. In das ANDRITZ-Aktienoptionsprogramm 2020 sollen rund 120-150 leitende ...
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