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DAHLBUSCH AG

euro adhoc: DAHLBUSCH AG
Recht/Prozesse
Entscheidung im Spruchstellenverfahren bezüglich der Pilkington Deutschland AG

  Ad hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der
  Emittent verantwortlich.
21.11.2005
Die 60,5 %ige Beteiligung an der Pilkington Deutschland AG ist der
wesentlichste Vermögensgegenstand der Dahlbusch AG. Die Dahlbusch AG
sieht sich daher veranlasst, vorsorglich folgende Ad hoc-Mitteilung
zu machen:
In dem in zweiter Instanz vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht
anhängigen Spruchstellenverfahren gemäß § 306 AktG a.F. hinsichtlich
der Angemessenheit von Abfindungs- und Ausgleichsanspruch aus dem
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Pilkington
Holding GmbH (vormals Pilkington Deutschland GmbH) und der Pilkington
Deutschland AG (vormals FLACHGLAS AKTIENGESELLSCHAFT) ist durch
Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 16.11.2005, der
Dahlbusch AG am 21.11.2005 bekannt geworden, eine Entscheidung
ergangen.
Unter Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung des Landgerichts
Nürnberg/Fürth hat das Gericht entschieden, die angemessene
Barabfindung auf EUR 344,-- je Aktie im Nennwert von 50,- DM
festzusetzen. Dieser Betrag ist ab dem 11.03.1989 mit jährlich 2%
über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank bzw. dem Basiszinssatz
zu verzinsen.
Als angemessener Ausgleich wurde ein Betrag von EUR 22,93 brutto je
Aktie im Nennwert von 50,- DM, abzüglich der jeweiligen
Körperschaftssteuerbelastung nebst Solidaritätszuschlag in der Höhe
des jeweils geltenden Tarifs mit der Maßgabe festgesetzt, dass der
Nettobetrag EUR 16,28 (= DM 31,85) nicht unterschritten wird.
Dahlbusch AG
Essen
Der Vorstand

Rückfragehinweis:

Pilkington Holding GmbH
Rechtsabteilung, Michael Kiefer

E-Mail: michael.kiefer@pilkington.de
Telefon: +49 (0)201 125 5231

Branche: Immobilien
ISIN: DE0005213003
WKN: 521300
Börsen: Frankfurter Wertpapierbörse / Freiverkehr
Baden-Württembergische Wertpapierbörse / Freiverkehr
Börse Düsseldorf / Amtlicher Markt