Media Service: Amtshilfe könnte auf 5000 Fälle ausgeweitet werden
Zürich (ots)
Die Verhandlungen zwischen der Schweiz und Deutschland über eine Abgeltungssteuer sind in einer heissen Phase. Im Rahmen des Steuerdeals will die Schweiz gegenüber Deutschland auch in einigen Fällen die Amtshilfe ausweiten. Wie viele Anfragen es betrifft, darüber müssen sich die beiden Staaten erst noch einig werden. «In den weiteren Verhandlungen geht es jetzt um die genaue Zahl der Amtshilfegesuche und um die Definition, was unter einem plausiblen Grund zu verstehen ist», sagt Mario Tuor, Leiter Kommunikation des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen gegenüber der "Handelszeitung". Aus dem deutschen Finanzdepartement ist zu hören, dass die Zahl von 5000 Anfragen über die nächsten fünf Jahre auf dem Tisch liege. Die Schweizer würden aber versuchen, diese noch zu drücken. Auf Schweizer Seite gehen die Spekulationen in die gleiche Richtung. Tuor kommentiert die Zahl der Amtshilfegesuche nicht.
Politischer Widerstand gegen die grossen Zugeständnisse gegenüber Deutschland in Sachen Amtshilfe ist programmiert. So wäre etwa für den Schaffhauser FDP-Ständerat Peter Briner eine solche Art von Sammelanfragen sehr irritierend: «Es handelt sich dabei um einen weiteren Schritt in Richtung automatischer Informationsaustausch.»
Die erweiterte Amtshilfe gehört zu den flankierenden Massnahmen des Abkommens und soll verhindern, dass die Abgeltungssteuer umgangen wird. Bereits im Oktober 2010 haben die beiden Länder Eckwerte zur erweiterten Amtshilfe vereinbart. Die Verhandlungspartner haben sich darauf verständigt, dass die deutschen Behörden bei der Schweiz Amtshilfegesuche stellen können, die den Namen des Kunden, jedoch nicht den Namen der Bank enthalten müssen. Die Gesuche sind jedoch zahlenmässig beschränkt, und es muss einen plausiblen Grund für die Anfrage geben.
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