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Media Service: Sozialbetrug: Schweizer Firmen prellen Arbeitslosenkasse bei Schlechtwetter und Kurzarbeit um Millionen.

Zürich (ots)

Die Kälteperiode im Februar legte zahlreiche Baustellen in der Schweiz lahm. Parallel dazu schnellte die Anzahl der Anträge für Schlechtwetterentschädigungen in die Höhe. Allerdings ist nicht jedes Gesuch auch tatsächlich berechtigt. Im letzten Jahr deckten Inspektoren desStaatssekretariats für Wirtschaft (Seco) bei ihren Stichkontrollen 110 Fälle auf, in denen Firmen zu Unrecht Gelder für schlechtes Wetter oder Kurzarbeit kassierten - ein neuer Rekord. Die überführten Unternehmen müssen nun insgesamt 7,8 Millionen Franken zurückbezahlen. Im Jahr zuvor wurden 103 Firmen mit 9Millionen Franken zur Kasse gebeten. Auch für 2012 hat das Seco bereits Rückforderungen gegenüber Firmen verfügt.

Seit die Arbeitslosenversicherung 2009 den Schweizer Unternehmen erstmals mehr als 1 Milliarde Franken Entschädigungen für Arbeitsausfälle bezahlte, intensiviert das Seco seine Kontrollen bei begünstigten Firmen. Dabei erwischt es immer mehr Schummler. Laut Seco-Sprecherin Marie Avet sind jedoch nicht alle von ihnen kriminell motiviert. «Viele Rückforderungen basieren auf Fehlverhalten, die zu unrechtmässigen Leistungsbezügen geführt haben, ohne dass den Betrieben eine klare Missbrauchsabsicht unterstellt werden muss», sagt Avet gegenüber der «Handelszeitung». In den letzten fünf Jahren erstattete das Seco im Durchschnitt acht Mal jährlich Strafanzeige wegen Sozialbetrugs.

In einem solchen Fall ermittelt derzeit die Zürcher Staatsanwaltschaft, Abteilung Organisierte Kriminalität, gegen einen Firmenchef. Der Chef eines Gipser- und Bauunternehmens hatte wegen angeblicher Arbeitsausfälle jahrelang Schlechtwetterentschädigungen beantragt und erhalten - obwohl seine Angestellten in den Ferien weilten, krank waren oder auf Indoor-Baustellen arbeiteten. Der Mann bestreitet die Vorwürfe. Während das Strafverfahren noch hängig ist, wurde die Rückforderung gegen seine Firma rechtskräftig: Der Familienbetrieb muss der Arbeitslosenkasse über 800000 Franken zurückerstatten.

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Mehr Informationen erhalten Sie unter der Nummer 0434445900.

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