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Media Service: Revidiertes Geldwäschereigesetz macht Banken zu Beihelfern

Zürich (ots)

Der Artikel 9a im revidierten Geldwäschereigesetz bereitet den Banken Kopfzerbrechen. Zu tun hat das mit neuen Abläufen, die künftig vorgeschrieben sind. Bis anhin sah das Gesetz vor, dass Banken die Vermögen von Verdächtigen in dem Moment sperren, in dem sie der Geldwäschereimeldestelle MROS Meldung erstatten. Diese hatte dann fünf Tage Zeit, den Fall zu prüfen. Das ändert sich per Januar 2016. Finanzhäuser dürfen die Gelder nicht mehr umgehend sperren. Zuerst muss die Meldestelle den Fall prüfen. Wenn sie entschieden hat, dass tatsächlich ein Fall von Geldwäsche vorliegt, werden Gelder eingefroren. Und dafür hat sie neu mehr Zeit, nämlich 20 Werktage.

Was vernünftig klingt, hat einen gewaltigen Haken, wie Recherchen der «Handelszeitung» zeigen. Der neue Artikel 9a sieht vor, dass man in der Zeit, in der die Behörden den Fall prüfen, Transaktionen der Verdächtigen weiter ausführen muss. Sonst könne der Kunde merken, dass man gegen ihn ermittelt, und seine Taten verschleiern. Strafrechtlich machen sich die Banken und Vermögensverwalter damit aber der Beihilfe zur Geldwäscherei schuldig. «Es besteht durch die Formulierung ein Zielkonflikt zwischen Verwaltungs- und Strafrecht», bestätigt Finanzaufsichtsexperte David Zollinger.

Banken suchen nun nach Wegen, das Problem zu umgehen. Eine Lösung: Bei mindestens zwei Schweizer Banken denkt man laut darüber nach, sich gegenüber den verdächtigten Kunden in sämtlichen Fällen auf einen «technischen Notfall» zu berufen.

Kontakt:

Nähere Auskunft erhalten Sie unter Tel: 043 444 57 77

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