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Media Service: Basler Zeitung vom Dienstag, 15. August 2006: Interview mit Bundesrat Christoph Blocher zum neuen Asyl- und Ausländergesetz: "Wir lassen niemanden verhungern."

Basel (ots)

Herr Bundesrat Blocher, Sie werben heute in
Pratteln für das Asyl- und das Ausländergesetz, die am 24. September vors 
Volk kommen. Warum gerade in Pratteln?
Christoph Blocher: Ich habe im Hinblick auf diese 
Abstimmung sehr viele Anfragen bekommen, ich kann aber nur wenig mehr als 
zehn Auftritte wahrnehmen. Da muss ich mich konzentrieren, und im 
Raum Basel trete ich nun in Pratteln öffentlich auf.
Sie haben solche Abstimmungskampagnen der Bundesräte 
in der Vergangenheit oft kritisiert. Betreiben Sie jetzt selber 
Regierungs-Propaganda?
Nein. Ich habe die Auftritte von Bundesräten nie kritisiert. Ich 
habe die Abstimmungspropaganda des Bundesrates kritisiert. 
Das ist etwas anderes: Der Bundesrat darf nicht Abstimmungskämpfe 
führen, Broschüren veröffentlichen und dafür Steuergelder einsetzen. 
Er muss sich zurückhalten, aber sachlich informieren. Darum halte ich 
auch in Pratteln nur einen Vortrag und werde Fragen beantworten.
Wie machen Sie denn die Trennung zwischen sachlicher 
Information und Abstimmungspropaganda?
Den Abstimmungskampf sollen Parlamentarier, Parteien und 
Private führen. Das war früher demokratisch anerkannt. Sie engagieren 
sich für oder gegen eine Vorlage, vertreten wie gute Anwälte alles, 
was für oder gegen eine Vorlage spricht. Ich als Bundesrat werde 
einfach die Situation darlegen und zeigen, was die beiden Vorlagen 
neu bringen.
Sie stellen sich also über den Parteienstreit. Dazu müssten 
Sie aber auch die Nachteile Ihrer Vorlagen erwähnen. Welche Nachteile 
werden Sie in Pratteln konkret ansprechen?
Die neuen Gesetze haben im Gesamten gesehen wesentlich 
mehr Vorteile. Sie haben aber auch gewisse Nachteile, wenn sie 
nicht richtig angewendet würden. Zum Beispiel?
Probleme gibt es beispielsweise beim Nachzug der Kinder. 
Ausländische Eltern, die hier arbeiten, lassen ihre Kinder oft bei 
den Grosseltern zurück und holen sie erst zu sich, wenn sie die 
Schule abgeschlossen haben. Weil diese Jugendlichen unsere 
Sprachen nicht können, haben sie dann grössere Integrationsprobleme.
Und die jetzt vorgeschlagene Altersgrenze von zwölf Jahren für 
den Kindernachzug ist willkürlich.
Das ist so. Und Altersgrenzen haben immer auch Nachteile. 
Aber solche Willkürlichkeiten können Sie nicht vermeiden. Die linke 
Ratsseite hat in der Parlamentsberatung fünfzehn Jahre 
gefordert. Diese Limite wäre aber genau so willkürlich. Und mit zwölf 
Jahren bleiben den Kindern drei wichtige Schuljahre, um hier die 
Sprache zu lernen, bevor sie ihre Berufslehre beginnen. Zudem ist es auch 
mit dem neuen Gesetz noch möglich, Kinder nach dem zwölften 
Altersjahr nachzuziehen – innerhalb eines Jahres nach Einreise der 
Eltern. Das Ausländergesetz schafft Rechtsungleichheiten zwischen 
EU-Bürgern und anderen Ausländern. Und bei diesen anderen Ausländern 
bevorzugt es dann noch jene aus den Chefetagen und Leute mit mehr Geld. 
Ist das nicht fragwürdig?
Sehen Sie, es wäre natürlich schön, wenn wir sagen könnten, 
alle aus der ganzen Welt, die in der Schweiz eine Stelle finden, können 
hier arbeiten kommen. Aber das geht leider nicht. Bisher galt bei 
uns das Prinzip, dass Ausländer hier arbeiten durften, wenn ihr 
Arbeitgeber nachweisen konnte, dass er im einheimischen Markt 
niemanden findet. Die Freizügigkeit mit der EU führt nun dazu, dass ab 
2010  alle Leute aus diesem grossen Raum mit den Schweizer Bürgerinnen 
und Bürgern arbeitsrechtlich gleichgestellt werden. Wir können diese 
Personenfreizügigkeit jedoch nicht auf die ganze Welt ausdehnen, wie 
dies die Gegner der Vorlage im Prinzip fordern. Hohe 
Arbeitslosigkeit und Probleme für unsere Sozialwerke wären 
die Folgen. Das wäre unverantwortlich.
Mehr Widerstand regt sich gegen das neue Asylgesetz. Dass 
auf ein Asylgesuch «nicht eingetreten» werden soll, wenn der 
Flüchtling nicht innerhalb von 48 Stunden Reise- oder Identitätspapiere 
präsentieren kann, finden die Gegner der Vorlage besonders 
schlimm.
Werden künftig Verfolgte schon an der Schweizer Grenze ohne 
Verfahren abgewiesen?
Nein. Diese Unwahrheit wird von den Gegnern des Gesetzes 
leider verbreitet. Auch Asylsuchende, auf deren Gesuch nicht 
eingetreten wird, kommen ins Verfahren. Das gilt für alle, und sie haben 
auch alle Rekursmöglichkeit. Die neue Bestimmung wurde jedoch 
nötig, weil 80 Prozent jener Leute, die ohne Asylgründe bei uns 
Asylgesuche stellen, ihre Papiere nicht vorweisen. Oft verstecken oder 
vernichten sie diese. Das tun sogar Leute, die mit dem 
Flugzeug zu uns kommen. Wenn sie aber glaubhaft machen können, dass 
sie unverschuldeterweise keine Reisepapiere haben, dann wird 
auf ihr Gesuch eingetreten. Diese Regelung wurde nötig, weil hier 
eines unserer Hauptprobleme liegt: 85 Prozent der Afrikaner, die bei 
uns Asylgesuche stellen, weisen keine Papiere vor. Sie werden von 
den Schleppern, die sie hierher schleusen, auch entsprechend 
beraten. Es ist jedoch jedem Flüchtling zuzumuten, dass er sagt, woher er 
kommt, wie er heisst – und dass er seine Reisepapiere vorweist. 
Bedenken Sie: Zur Zeit suchen wir für gut 6200 Personen, die illegal hier 
sind und heimkehren müssten, die erforderlichen Ausweise.
Warum soll denn ein Fahrausweis nun nicht mehr als 
Identitätsausweis gelten? In den meisten Ländern – auch in den USA – tragen 
die Leute ja höchstens dieses Papier auf sich und keine Pässe.
Es gibt weltweit kein einziges Land, das den Fahrausweis als 
Einreisedokument akzeptiert. Amerikaner, die in die Schweiz 
kommen, verfügen auch über Pässe.
Sie sind aber meist nicht auf der Flucht.
Das schon. Aber wir haben einfach festgestellt, dass 
Fahrausweise und andere Dokumente, wie etwa auch Geburtsscheine, die wir 
bisher noch akzeptiert haben, sehr oft gefälscht sind. Darum müssen 
wir diesbezüglich strenger werden. Aber ich betone es noch einmal: Alle, 
die ein Asylgesuch stellen, auch Leute ohne Papiere und jene, die falsche 
Angaben machen, kommen auch künftig ins Verfahren 
und haben die Möglichkeit, ihren Fall rechtlich weiterzuziehen. Kein echter 
Flüchtling muss Angst haben, er werde abgewiesen. Illegal hier 
Anwesende müssen hingegen unser Land verlassen. Sonst kommen immer 
mehr Illegale.
Kritisiert wird auch, dass abgewiesene Asylbewerber nur 
noch Nothilfe bekommen sollen. Was heisst Nothilfe für die Betroffenen 
konkret?
Heute bekommen Abgewiesene, die in ihr Land zurück 
sollten, bei uns die volle Sozialhilfe. Das kann für einen Vater, eine 
Mutter und zwei Kinder 4800 Franken im Monat ausmachen. Und es ist 
klar, dass die alles machen, damit sie nicht in ihr Land zurück müssen. 
Die so genannte Nothilfe, die heute schon für Leute mit einem 
Nichteintretensentscheid gilt, ist bedeutend geringer. Pro Person 
sind das gesamtschweizerisch durchschnittlich zwischen 160 und 170 
Franken in der Woche.
Also knapp 700 Franken im Monat.
Ja. Diese Regelung der Nothilfe statt Sozialhilfe gilt bereits 
seit über zwei Jahren für Personen mit einem 
Nichteintretensentscheid. Die Erfahrungen damit sind gut. Sie gilt künftig 
für jene Leute, die illegal hier sind, und das Land verlassen müssen. Im 
Gesetz steht aber, Nothilfe solle möglichst «in Form von Sachleistungen» 
gewährt werden. Was bedeutet das?
Das bedeutet: Essen und eine Schlafstelle. Und solche 
Naturalleistungen sind besser als Bargeld. Es ist das unbedingt 
Erforderliche, bis die Leute abreisen. Sachleistungen sind meist zu 
wenig interessant, um lange Zeit hier zu bleiben. Andere Länder 
stellen die Hilfe für Ausreisepflichtige ganz ein. Wir lassen hier 
niemanden verhungern. Auch prominente Bürgerliche kritisieren die 
beiden Gesetze massiv als unmenschlich. Warum wollen Sie Ihre 
Vorlagen nicht in der Sendung «Arena» des Schweizer Fernsehens gegen 
diese Opposition verteidigen?
Bürgerlich ist ja ein breiter Begriff. Und es gibt immer Leute, die 
solche Gesetze als unmenschlich bezeichnen – und sich selber als gute 
Menschen darstellen. Verantwortung übernehmen sie aber keine. 
Natürlich ist es nicht schön, wenn wir Leute, die hierherkommen, 
wieder zurückschicken müssen. Unmenschlich wäre aber, dies nicht zu 
tun. Die dann entstehenden Zustände wären untragbar und die Folgen 
unabsehbar. Mit den beiden Vorlagen wahren wir weiterhin unsere 
humanitäre Tradition, aber wir bekämpfen die Missbräuche. An diesen 
Gesetzen gibt es nichts, was unmenschlich ist.
Und warum wollten Sie diesen Standpunkt nicht in der 
«Arena» vertreten?
Die «Arena» hat gemäss ihrem neuen Konzept in der Mitte 
zwei Gegner, denen zwei Befürworter gegenüberstehen. Da wird der 
Abstimmungskampf hart und polemisch geführt. Das ist auch richtig so. Ein 
Bundesrat ist jedoch der Bundesrat der ganzen Bevölkerung, darum ist er 
in seiner Kampfführung eingeschränkt. Er muss Zurückhaltung 
üben, kann weniger direkt sein und sollte die Haltung des 
Gesamtbundesrates vertreten, nicht seine eigene Meinung. Ein Bundesrat soll
also nicht als Abstimmungskämpfer an der Seite eines anderen 
Befürworters der Vorlagen auftreten. Darum gehe ich nicht in eine solche 
Arena. 
In welche Arena würden Sie denn gehen?
Früher war es anderes gelöst: Ein Befürworter und ein 
Gegner im Zentrum – und der Bundesrat in der dritten Position. Das wäre 
eine Möglichkeit. Aber das Fernsehen muss selber entscheiden, wie 
es die Sendung konzipieren will. Das ist zu respektieren. So wie das 
jetzt angelegt ist, kommt diese Sendung jedoch für einen Bundesrat 
nicht in Frage. Die neuen Asyl- und Ausländergesetze werden als 
«Lex Blocher» bezeichnet. Läuft die Abstimmung somit am 24. 
September auf ein Plebiszit hinaus – «für oder gegen Blocher»?
Das ist eine alte Masche. Wer keine stichhaltigen Argumente 
in einer Sache hat, der versucht die Gegenpartei zu verunglimpfen und 
dann den Abstimmungskampf gegen eine Person zu führen. Man 
versucht so, die Stimmbürger vom Denken zu dispensieren. Das Ausländer- 
und das Asylgesetz wurden jedoch vom Gesamtbundesrat und dann 
vom National- und vom Ständerat verabschiedet. Über diese Gesetze wird am 
24. September abgestimmt – und nicht über Bundesrat Blocher.

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