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Implenia verschärft Abwehrdispositiv

  Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
  europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
Unternehmen
08.06.2007
Z ü r i c h, 8. Juni 2007 - Der Verwaltungsrat der Implenia AG, des 
marktführenden Bau¬unternehmens und Baudienstleisters der Schweiz, 
hat sein Abwehrdispositiv zum Schutz der Gesellschaft vor 
unerwünschten Übernahmen verschärft. Wie er in einem Aktionärsbrief 
schreibt, ist er entschlossen, die Interessen aller Aktionäre zu 
schützen. Er wendet sich da¬mit gegen die Pläne des neuen 
Grossaktionärs, des britischen Hedge Fund Laxey Partners, Implenia 
eine Strategieänderung aufzuzwingen und dadurch die eigenen 
Sonderinteressen durchzudrücken. Um eine solche Einflussnahme zu 
verhindern, hat der Verwaltungsrat prä¬zisiert, welche Auflagen ein 
Grossaktionär zu erfüllen hat, um im Falle einer Übernahme ins 
Aktienregister eingetragen zu werden und damit auch seine Stimmkraft 
ausüben zu können.
Grundsätzlich wird ein ausländischer Grossaktionär nicht eingetragen,
da in einem solchen Fall aufgrund der Bestimmungen der Lex Koller das
Immobilien-Entwicklungsgeschäft von Implenia akut gefährdet wäre. Von
diesem Grundsatz wird der Verwaltungsrat nur abweichen, wenn der 
bezahlte bzw. den übrigen Aktionären gebotene Preis durch eine 
unabhängige Fairness Opinion als adäquat bezeichnet wird, und zwar 
unter ausdrücklicher Berücksichtigung des Wertes des 
Immo¬bilien-Projektentwicklungsgeschäftes. Das heisst, dass alle 
Aktionäre für die Einbussen, die Implenia im 
Immobilienentwicklungs¬geschäft wegen der Eintragung eines 
ausländischen Grossaktionärs allenfalls erleiden würde, entschädigt 
werden. Zudem verlangt der Verwaltungsrat, dass gegebenenfalls allen 
Aktionä¬ren derselbe Preis geboten wird, d. h. dass keine 
Bevorteilung einzelner Aktionärsgruppen erfolgen darf.
Mit diesen Beschlüssen will er die Gleichbehandlung aller Aktionäre 
sicherstel¬len. Zugleich bekräftigt der Verwaltungsrat seine 
Überzeugung, dass Implenia als unabhängiges Unter¬nehmen am besten 
und nachhaltigsten Werte für die Aktionäre generieren kann. Er wird 
von den gefassten Beschlüssen bezüglich Eintragung eines wesentlichen
ausländischen Aktio¬närs deshalb nur dann abweichen, wenn eine 
Generalversammlung von Implenia be¬schliesst, das statutarische 
Abwehrdispositiv aufzuheben.
Wie der Verwaltungsrat in seinem Schreiben an die Aktionäre weiter 
ausführt, wird das zu¬künftige Wachstum von Implenia vor allem vom 
Immobiliengeschäft in der Schweiz sowie von der Internationalisierung
des Geschäftes getrieben. Zur Optimierung der Chancen und Risiken 
will Implenia im Ausland über eine klar definierte Nischenpolitik 
wachsen. Im Vorder¬grund stehen dabei Konzessionsgeschäfte sowie 
Public Private Partnerships, also die Reali¬sierung von Bauten 
zusammen mit der öffentlichen Hand.

Rückfragehinweis:

Herr Aloys Hirzel
Hirzel.Neef.Schmid.Konsulenten
Telefon +41 43 344 42 42
Fax +41 43 344 42 40

Branche: Baustoffe
ISIN: CH0023868554
WKN: 2386855
Index: SPI, SSCI, SPIEX
Börsen: SWX Swiss Exchange / Amtlicher Handel

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