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Pflichtangebot statt freiwilligem Übernahmeangebot

Wien (euro adhoc) -

  ots.CorporateNews übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
  europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt der Mitteilung ist das Unternehmen
  verantwortlich.
Unternehmen/Übernahme
Am 31. Jänner 2008 hat die BF
Informationstechnologie-Beteiligungsgesellschaft m.b.H (BFIG) gemäß §
5 Abs 3 Z 1 ÜbG ihre Entscheidung bekannt gegeben, ein freiwilliges 
Übernahmeangebot für die Brain Force Holding AG zu stellen. Zu diesem
Zeitpunkt hatte die BFIG bereits ca. 16% an der Brain Force Holding 
AG erworben. Die BFIG ist eine zum Zweck des Beteiligungserwerbes 
gegründete Gesellschaft, an der die Unternehmens Invest AG und die 
CROSS Industries AG gemeinsam mehrheitlich beteiligt sind. Der Erwerb
der Brain Force Holding AG ist das erste Projekt der BFIG. Bis 
Montag, den 11. Februar 2008, hat die BFIG nach weiteren Zukäufen 
insgesamt 24,32% der Brain Force Holding AG Aktien erworben. Weiters 
hat sie am selben Tag mit der BEKO Holding AG (an welcher die CROSS 
Industries AG mit mehr als 25% beteiligt ist) einen 
Stimmbindungsvertrag abgeschlossen, der ihr zusätzlich die Verfügung 
über 5,86% der Stimmrechte der Brain Force Holding AG Aktien 
verschaffen soll. Dieser Vertrag steht allerdings unter der 
aufschiebenden Bedingung des Wegfalls des kartellrechtlichen 
Durchführungsverbotes. Mit Wegfall des kartellrechtlichen 
Durchführungsverbotes wird die BFIG über mehr als 30% der Stimmrechte
der Brain Force Holding AG verfügen und daher nach dem 
Übernahmegesetz ein Pflichtangebot an die Aktionäre der Brain Force 
Holding AG zu legen haben. Aus diesem Grund wird die BFIG ihre am 31.
Jänner 2008 bekannt gegebene Entscheidung, ein freiwilliges Angebot 
zu legen, nicht weiterverfolgen, sondern beabsichtigt nunmehr die 
Stellung eines Pflichtangebotes. Aufgrund der zwischenzeitlich 
getätigten Aktienkäufe der BFIG wird der Preis des Pflichtangebotes 
höher liegen als bisher angekündigt und voraussichtlich statt EUR 
2,30 (wie am 31. Jänner 2008 angekündigt) nunmehr EUR 2,40 betragen. 
Ein Antrag auf Verlängerung der Frist zur Anzeige der 
Angebotsunterlage wurde bei der Übernahmekommission gestellt.
Informationen über BF 
Informationstechnologie-Beteiligungsgesellschaft m.b.H (BFIG) Die BF 
Informationstechnologie-Beteiligungsgesellschaft m.b.H., mit Sitz in 
Wels, ist eine zum Zwecke des Beteiligungserwerbes gegründete 
Gesellschaft. Der Erwerb der Brain Force Holding AG ist das erste 
Projekt der BFIG.
An der BF Informationstechnologie-Beteiligungsgesellschaft m.b.H. 
sind die Unternehmens Invest AG zu 49 Prozent und die CROSS 
Industries AG zu zwei Prozent beteiligt. Die übrigen 49 Prozent der 
BF Informationstechnologie-Beteiligungsgesellschaft m.b.H. werden von
der IT - Managementgesellschaft m.b.H. & Co. KG gehalten, an der 
institutionelle und private Investoren als Kommanditisten beteiligt 
sind. CROSS Industries AG hält an der Unternehmens Invest AG eine 
Beteiligung von rund 51 Prozent. Geschäftsführer der BF 
Informationstechnologie-Beteiligungsgesellschaft m.b.H. und der IT - 
Managementgesellschaft m.b.H. & Co. KG sind DI Herbert Paierl (UIAG) 
und Mag. Friedrich Roithner.

Rückfragehinweis:

Geschäftsführer der BFIG
DI Herbert Paierl
Tel.: +43 (1) 405 97 71-0
mailto:office@uiag.at

Branche: Finanzdienstleistungen
ISIN: AT0000816301
WKN: 882788
Index: WBI, ATX Prime
Börsen: Wiener Börse AG / Amtlicher Handel

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