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Initiative Finanzstandort Deutschland (IFD): Unternehmensteuerreform bietet Chance, Rahmenbedingungen für Investitionen und Anleger zu verbessern

Frankfurt am Main (ots)

- Internationale Wettbewerbsfähigkeit wird gestärkt 
   - IFD sieht erheblichen Nachbesserungsbedarf bei Zinsschranke, 
     Verlustabzug und Verrechnungspreisen 
   - Rolf Friedhofen: "Absenkung der nominalen Steuersätze und 
     Abgeltungsteuer sind richtige Schritte"
Die Initiative Finanzstandort Deutschland (IFD) begrüßt die 
Zielsetzung des Gesetzesentwurfs zur Unternehmensteuerreform und 
erwartet von ihm einen positiven Effekt für den Standort Deutschland.
"Die Absenkung der nominalen Steuersätze und die Einführung einer 
Abgeltungsteuer sind richtige Schritte, um Deutschland als 
Wirtschafts- und Finanzstandort im internationalen Vergleich 
attraktiver zu machen", sagt Rolf Friedhofen, Sherpa der IFD und 
Finanzvorstand der HypoVereinsbank. "Kapital- und 
Personengesellschaften profitieren gleichermaßen von den 
Neuregelungen. Die Einführung der Abgeltungsteuer führt bei richtiger
Ausgestaltung zu einer Vereinfachung der Besteuerung von Einkünften 
aus Kapitalvermögen."
Problematisch erscheinen jedoch einzelne 
Gegenfinanzierungsmaßnahmen. In ihrer jetzigen Ausgestaltung gehen 
die geplanten Regelungen bezüglich Zinsschranke, Verlustabzug und 
Verrechnungspreisen weit über das im internationalen Vergleich 
übliche Maß hinaus. Hier besteht dringender Nachbesserungsbedarf, da 
ansonsten die effektive Steuerbelastung in vielen Fällen über der 
nominellen Steuerbelastung liegen wird.
Neuregelungen und positive Effekte
Aus Sicht der IFD setzt die vorgesehene Absenkung der nominalen 
Steuerbelastung für Kapitalgesellschaften auf unter 30 Prozent ein  
positives Signal für in- und ausländische Unternehmen in Deutschland.
Zusammen mit der geplanten Angleichung der Thesaurierungsbelastung 
von Personengesellschaften an die Belastung von Kapitalgesellschaften
wird die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Finanzstandortes 
Deutschland gestärkt.
Die Einführung der Abgeltungsteuer ist nach Auffassung der IFD ein
weiterer richtiger Schritt: Die Besteuerung von Einkünften aus 
Kapitalvermögen wird so deutlich vereinfacht. Anleger können sich 
zukünftig auf die ökonomischen Aspekte von Anlageinstrumenten 
konzentrieren. Allerdings muss hierzu an einer einheitlichen 
Verlustverrechnung innerhalb der Einkünfte aus Kapitalvermögen 
festgehalten werden.
Noch erhebliche Defizite bei den Maßnahmen zur Gegenfinanzierung 
Trotz aller positiven Impulse sieht die IFD aber auch noch dringenden
Nachbesserungsbedarf bei der Unternehmensteuerreform. Die neuen 
Regelungen enthalten zum Teil investitionsschädliche Eingriffe. 
Darüber hinaus bedeuten sie für die betroffenen Unternehmen einen 
erheblichen bürokratischen Mehraufwand, den es zu reduzieren gilt.
Die IFD anerkennt grundsätzlich das haushaltspolitische Bedürfnis 
der Bundesregierung, die Steuermindereinnahmen aus der Reform auf 5 
Mrd. EUR pro Jahr zu begrenzen. Die derzeitigen Schätzungen über ein 
erheblich steigendes Steueraufkommen für das Jahr 2007 und die 
Folgejahre zeigen aber, dass die Angst vor einer Finanzierungslücke 
unbegründet ist. Im Gegenteil würde die Schaffung eines positiveren 
Umfeldes für die Unternehmen für ein weiteres Anwachsen des 
Steueraufkommens sorgen. Daher sollten die Maßnahmen der 
Gegenfinanzierung mit Augenmaß ausgestaltet werden. Über das 
verlautbarte Ziel der Erhaltung inländischen Steuersubstrats sollte 
nicht hinaus gegangen werden.
In Bezug auf die Zinsschranke wäre es bedeutsam, dass die 
Escape-Klausel unbürokratisch und handhabbar ausgestaltet wird, damit
sie auch in einer zumutbaren Art und Weise genutzt werden kann. Die 
Erstellung von zusätzlichen vollumfänglichen Jahresabschlüssen und 
Konzernjahresabschlüssen - insbesondere nach IFRS - ausschließlich 
für steuerliche Zwecke wäre eine in der Praxis häufig nicht 
darstellbare Anforderung. Hier sollten vereinfachte 
Überleitungsrechnungen ausreichen, die ebenfalls einer prüferischen 
Durchsicht durch den Abschlussprüfer unterzogen werden könnten. 
Darüber hinaus darf das Halten von Beteiligungen nicht durch einen 
Abzug vom Eigenkapital sanktioniert werden. Des Weiteren müssen 
Banken, Finanzdienstleistungsinstitute und Versicherungen 
grundsätzlich von der Zinsschranke ausgenommen werden, da sie bereits
aufsichtsrechtlich regulierten Eigenkapitalanforderungen unterliegen.
Auch Leasinggesellschaften sollten ausgenommen sein, da sie aufgrund 
ihrer Struktur erheblich benachteiligt würden. Viele 
Kapitalgesellschaften werden die Escape-Klausel aufgrund der neuen 
Regelungen zur Gesellschafterfremdfinanzierung nicht nutzen können. 
Gerade auch das Vorliegen einer schädlichen Fremdfinanzierung durch 
ein Kreditinstitut bei einem lediglich faktischen Rückgriff auf den 
Anteilseigner wäre ein Rückfall in altbekannte und streitbefangene 
Problembereiche. Bereits zum geltenden Recht hatte die 
Finanzverwaltung zu § 8a KStG in einem BMF-Schreiben für diese Fälle 
ausdrücklich eine Eingrenzung geschaffen. Insgesamt sollte bei der 
Zinsschranke ganz klar darauf geachtet werden, dass wirklich nur die 
Fälle getroffen werden, in denen ein Missbrauch rechtlicher 
Gestaltungsmöglichkeiten gegeben ist.
Die Regelungen zum Verlustabzug sollen ebenfalls erheblich 
verschärft werden. Hier soll zukünftig auf den bloßen Übergang von 
Anteilen an Kapitalgesellschaften abgestellt werden. Dies würde auch 
Vorgänge innerhalb eines Konzerns treffen. Nach dem Entwurf würden 
darüber hinausgehend viele Vorgänge betroffen sein, für die 
wirtschaftlich vernünftige und nachvollziehbare Gründe sprechen, z.B.
die Ausplatzierung von Start-Up-Unternehmen oder 
Umstrukturierungsmaßnahmen innerhalb von Konzernen. Daneben würden 
z.B. börsennotierte Unternehmen Teile ihrer Verlustvorträge 
verlieren, nur weil Aktionäre mehr als 25% der Aktien des 
Unternehmens über die Börse erwerben.
Im Bereich der grenzüberschreitenden Verrechnungspreise und der 
Funktionsverlagerungen werden in einseitiger Art und Weise 
unbestimmte Rechtsbegriffe geprägt und den Steuerpflichtigen neue 
nicht überschaubare Pflichten auferlegt. Hier sollte zu einem fairen 
Ausgleich der Interessen zwischen den beteiligten Staaten und den 
Steuerpflichtigen gefunden werden. Die wirtschaftlich notwendigen 
Verlagerungen von Funktionen sollten nicht durch den Zwang zur 
Entwicklung und zur Dokumentation von hypothetischen 
Verhandlungssituationen behindert werden, die so in der Praxis nicht 
vorzufinden sind. Wenn konkrete Ausnahmefälle Auslöser für diese 
Vorschrift waren, sollte man diese zielgenauer regeln. Daneben werden
Anpassungsklauseln gefordert, die in der Praxis eher Seltenheitswert 
haben dürften.
Die Abgeltungsteuer erfordert in der aktuellen Diskussion eine 
sorgfältige Interessenabwägung zwischen dem Staat, den 
Steuerpflichtigen und den Kreditinstituten.
Der Staat wird sowohl von der Verwaltungsvereinfachung durch 
Komplexitätsreduktion sowie von der Verbreiterung der 
Bemessungsgrundlage massiv profitieren.
Die Steuerpflichtigen werden aufgrund der leicht verständlichen 
Regelungen eine sehr viel höhere Akzeptanz für die Besteuerung von 
Kapitalanlagen in Deutschland aufbringen. Dies ermöglicht auch eine 
Fokussierung auf deren ökonomischen Gehalt. Hier muss noch die 
steuerliche Gleichbehandlung der verschiedenen Kapitalanlagen 
hinreichend sicher gestellt werden.
Die Kreditinstitute übernehmen umfangreiche neue 
Verwaltungsaufgaben, z.B. die Einbehaltung und Abführung der 
Kirchensteuer. Die Bereitschaft dazu endet aber dort, wo die 
abzuschaffende Komplexität wieder auflebt. Dies ist bei der 
Verlustverrechnung der Fall. Im Gesetzesentwurf ist vorgesehen, wegen
des einheitlichen Steuersatzes eine Verlustverrechung auf Erträge und
Verluste aus Kapitalanlagen zu begrenzen. Derzeit wird geplant, 
darüber hinaus die Verrechnung von Verlusten nur noch zwischen 
gleichartigen Ertragsarten zuzulassen. So sollen z.B. Zinserträge 
nicht mehr mit Verlusten aus Aktienverkäufen verrechnet werden 
können. Damit würde innerhalb der Einkünfte aus Kapitalanlagen in 
verfassungsrechtlich bedenklicher Art und Weise nach verschiedenen 
Töpfen differenziert werden müssen. In einem Massenverfahren ist das 
weder zu administrieren noch in EDV-Programmen umzusetzen. Gerade die
aus solchen Töpfen resultierende Unterscheidung zwischen 
Quelleneinkünften und Wertänderungen an der Substanz schafft dann 
erneut Anreize zur Schaffung von Finanzinstrumenten, die Verluste von
einem Topf in einen anderen transferieren können. Damit fallen wir 
aber wieder in die enorme Komplexität des derzeit geltenden 
Steuerrechts zurück. Daher fordert die IFD die Politik auf, von einer
Einschränkung der Verlustverrechnung abzusehen, da die 
Abgeltungsteuer sonst ihr Ziel einer grundlegenden Vereinfachung 
verfehlt.
Über die IFD
Die IFD setzt sich seit ihrer Gründung Mitte 2003 für Reformen im 
deutschen Finanzmarkt ein und erarbeitet in 12 Arbeitgruppen 
pragmatische und marktorientierte Lösungen für neue Dienstleistungen 
und Produkte. Der IFD gehören führende Kreditinstitute und 
Versicherungsunternehmen, die Deutsche Börse, die Bundesbank, das 
Bundesfinanzministerium sowie die Spitzenverbände der 
Finanzwirtschaft an. Etwa 250 Experten der Mitgliedshäuser entwickeln
umsetzbare Vorschläge zu Themen wie Mittelstandsfinanzierung, Reform 
der Altersvorsorge, Finanzausbildung und EU-Finanzmarktintegration.
Die Mitglieder der IFD:
Allianz Group Dresdner Bank, Bayern LB, Bundesministerium der 
Finanzen, Bundesverband deutscher Banken, Bundesverband der Deutschen
Volksbanken und Raiffeisenbanken, Deutscher Sparkassen- und 
Giroverband, Commerzbank, DekaBank, Deutsche Bank, Deutsche Börse 
Group, Deutsche Bundesbank, Deutsche Postbank, DZ BANK, Gesamtverband
der Deutschen Versicherungswirtschaft, HypoVereinsbank, KfW 
Bankengruppe, Morgan Stanley, Münchener-Rück-Gruppe. Assoziierte 
Mitglieder der IFD: Citigroup, Goldman Sachs, JPMorgan, Lehman 
Brothers, Merrill Lynch, UBS
Pressekontakt:

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Für die IFD: Die PR-Steuerungsgruppe:
Christian Achilles, Deutscher Sparkassen- und Giroverband,
(030) 20 225 5100
Torsten Albig, Bundesministerium der Finanzen, (030) 2242 3227
Walter Allwicher, Deutsche Börse, (069) 211-15371
Christian Becker-Hussong, HypoVereinsbank, (089) 378-25801
Christian Burckhardt, Deutsche Bundesbank, (069) 9566 2157
Martin Halusa, Dresdner Bank, (069) 263-50750
Dr. Michael Helbig, KfW Bankengruppe, (069) 7431-9631
Heiner Herkenhoff, Bundesverband deutscher Banken, (030) 1663 1200
Dr. Rolf Kiefer, DekaBank, (069) 7147 7918
Roland Klein, CNC, (089) 599 458 122 oder (0044) 777 616 2997
Peter Kulmburg, BayernLB, (089) 2171 21300
Dr. Christian Lawrence, Münchener Rück Gruppe, (089) 3891 2504
Peter Pietsch, Commerzbank, (069) 13622379
Dr. Detlev Rahmsdorf, Deutsche Bank, (069) 91036424
Martin Roth, DZ BANK, (069) 7447 42750
Melanie Schmergal, Bundesverband der Deutschen Volksbanken und
Raiffeisenbanken, (030) 2021 1320

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