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Sanacorp Pharmahandel AG

euro adhoc: Sanacorp Pharmahandel AG
Recht/Prozesse
Fusionskontrollstreit Sanacorp eG gegen Bundeskartellamt: Mündliche Verhandlung

  Ad hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der
  Emittent verantwortlich.
20.09.2006
Der Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat im Rahmen
seiner mündlichen Verhandlung am heutigen 20. September 2006 zu
Erkennen gegeben, dass die Beschwerde der Sanacorp eG Pharmazeutische
Großhandlung gegen die Untersagungsverfügung des Bundeskartellamts,
welches die beabsichtigte Mehrheitsübernahme an der Andreae-Noris
Zahn AG, Frankfurt am Main, (ANZAG) durch die
Sanacorp-Unternehmensgruppe untersagt hatte, abgewiesen werden
könnte. Das Gericht will nunmehr die von den Prozessparteien am
heutigen Tag vorgetragenen weiteren Argumente für die
Entscheidungsfindung abschließend würdigen. Die Entscheidung des
Gerichts soll am 29. September 2006 ergehen.
Die Sanacorp eG Pharmazeutische Großhandlung verfügt über 100 % der
Stimmrechte an der Sanacorp Pharmahandel Aktiengesellschaft, von der
rund 25 % des gezeichnetes Kapitals als Vorzugsaktien (ISIN
DE0007163131) börsennotiert sind.

Rückfragehinweis:

Dr. Thomas Strieder
Tel.: +49 (0)89 8581 494
E-Mail: t.strieder@sanacorp.de

Branche: Pharma
ISIN: DE0007163131
WKN: 761313
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