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Schadensersatzklage gegen GPC Biotech AG wegen irreführender Kapitalmarktinformation - Antrag auf US-Sammelklage gestellt
München / New York (ots)
Im Zusammenhang mit der Verzögerung bei der Zulassung des Krebsmedikaments "Satraplatin" in den USA und dem darauf erfolgten Kurssturz der Aktie des Unternehmens GPC Biotech AG (Martinsried b. München) hat die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Münchner Anwaltskanzlei gemeinsam mit ihrem New Yorker Kooperationspartner Shalov Stone Bonner & Rocco LLP am Montag, dem 06. August 2007 beim "United States District Court for the Southern District of New York" eine US-Sammelklage gegen die GPC Biotech AG eingereicht. Die Sammelklage schließt alle Anleger ein, die zwischen dem 05. Dezember 2005 und 24. Juli 2007 Aktien der beklagten Gesellschaft erworben hatten. In der Klage wird GPC Biotech vorgeworfen, die Anleger in dem Klagezeitraum unvollständig über den Fortgang bei der Entwicklung des Krebsmedikaments Satraplatin, von dem sich das Unternehmen einen Umsatz von mehr als 500 Millionen USD erhofft hatte, informiert und dadurch US-Wertpapiervorschriften verletzt zu haben.
Am 24. Juli 2007 hatte ein Beratergremium der US-Zulassungsbehörde Food and Drug Administration (FDA) die Empfehlung gegeben, die Analyse endgültiger Überlebensdaten einer klinischen Studie ab-zuwarten, bevor entschieden wird, ob Satraplatin die Zulassung erhalten kann. Das Unternehmen zog daraufhin den Zulassungsantrag auf beschleunigte Zulassung des Medikaments zurück. Der Kurs der GPC Biotech-Aktie war anschließend massiv eingebrochen, da der Markt aufgrund der früheren positiven Aussagen des Unternehmens von einer Zulassung noch in diesem Jahr ausgegangen war.
"Unserer Einschätzung nach hat die GPC Biotech AG insbesondere nicht darauf hingewiesen, dass die FDA bereits vor dem 24. Juli 2007 Bedenken hinsichtlich der angewandten Methode in der fraglichen Studie geäußert hatte", so Rechtsanwalt Bernd Jochem, Partner bei Rotter Rechtsanwälte. Wie unter anderem das US-Nachrichtenmagazin "Forbes" am 25. Juli 2007 berichtet hat, hatte die FDA in der entscheidenden Sitzung mit Vertretern von GPC Biotech am 24. Juli 2007 dem Unternehmen mehrfach deutlich gemacht, bereits früher Hinweise erteilt zu haben, dass die in der Studie angewandte Methode keine Gültigkeit beanspruchen könne.
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