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Schadensersatzklagen Gegen Hypo Real Estate
Die Kanzlei Rotter Rechtsanwälte hat erste Schadensersatzklagen gegen die Hypo Real Estate Holding AG beim Landgericht München I eingereicht

München (ots)

Die auf das Bank- und Kapitalmarktrecht
spezialisierte Münchner Kanzlei Rotter Rechtsanwälte hat am 
vergangenen Freitag erste Klagen beim Landgericht München I gegen den
Immobilien- und Staatsfinanzierer Hypo Real Estate Holding AG (HRE) 
eingereicht. Hintergrund ist die verspätete Bekanntgabe der massiven 
Betroffenheit der HRE von der Finanzmarktkrise. Die HRE hat erst ab 
dem 15.01.2008 eingeräumt, derart von der Finanzmarktkrise betroffen 
zu sein, dass Abschreibungen auf das eigene Portfolio an 
strukturierten Wertpapieren erforderlich wurden. Am 29.09.2008 
gestand die HRE schließlich ein, aufgrund der ungenügenden 
Refinanzierung der am 02.10.2007 übernommenen DEPFA vor der Insolvenz
zu stehen. Noch kurz zuvor wurde die Refinanzierung der DEPFA von den
Vorständen trotz Finanzmarktkrise als gesichert dargestellt. Die HRE 
konnte im Anschluss nur durch mehrere milliardenschwere Hilfsaktionen
mit Unterstützung der Bundesregierung gerettet werden.
Hierzu Rechtsanwalt János C. Morlin von Rotter Rechtsanwälte: 
"Nach uns vorliegenden Informationen, die sich im wesentlichen mit 
den uns bekannten Erkenntnissen von Staatsanwaltschaft und BaFin 
decken, war der HRE jedenfalls seit Juli 2007 bekannt, dass die 
Auswirkungen der Finanzmarktkrise konkrete und elementare 
Auswirkungen auf das eigene Geschäftsmodell haben würden." Diese 
Tatsachen wurden aber erst ab dem 15.01.2008 nach und nach 
veröffentlicht, bis am 29.09.2008 auch die existenzielle 
Liquiditätskrise bei der DEPFA eingeräumt wurde. Diejenigen 
Investoren, die im Zeitraum zwischen Juli 2007 und 28. September 2008
Aktien oder sonstige von der HRE emittierte Wertpapiere gekauft 
haben, hätten einen deutlich niedrigeren Preis für ihre Papiere 
bezahlt, wenn die HRE die Insidertatsachen sofort nach ihrer 
Entstehung veröffentlicht hätte. "Für Anleger, die in diesem Zeitraum
Wertpapiere des Unternehmens gekauft haben, kommen demnach unter 
anderem Schadensersatzansprüche nach dem Wertpapierhandelsgesetz 
gegen die HRE in Betracht", so Rechtsanwalt Morlin weiter.
In den konkreten Fällen hatten die Kläger der Kanzlei zwischen 
November 2007 und Januar 2008, also nur kurz vor Bekanntgabe der 
Ad-hoc-Meldung vom 15. Januar 2008, Aktien der HRE gekauft und dabei 
Preise je Aktie von durchschnittlich EUR 35,00 bezahlt. Bis zum 15. 
Januar 2008 hatte die HRE jede nennenswerte Betroffenheit von der  
Finanzmarktkrise dementiert und stattdessen betont, gestärkt aus den 
aktuellen Verwerfungen des Finanzmarktes hervorzugehen. Viele 
Investoren wurden dadurch noch zum Kauf der Aktie verleitet. 
Zahlreiche weitere Klagen geschädigter Investoren, darunter 
Fondsgesellschaften und Pensionskassen, werden derzeit vorbereitet. 
Deshalb ist die Durchführung eines Musterverfahrens nach dem 
Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz (KapMuG) beabsichtigt. Aufgrund 
der guten Erfolgsaussichten hat sich die 
Prozessfinanzierungsgesellschaft Advofin AG gegenüber der Kanzlei 
Rotter Rechtsanwälte bereit erklärt, die Kosten eines gerichtlichen 
Vorgehens gegen eine Erfolgsbeteiligung zu übernehmen.
ÜBER ROTTER RECHTSANWÄLTE:
Rotter Rechtsanwälte (München und Hamburg) ist eine der führenden 
deutschen Kanzleien für private und institutionelle Kapitalanleger. 
Rotter Rechtsanwälte ist im Bereich der fehlerhaften 
Kapitalmarktinformationen führend in Kontinentaleuropa. Insgesamt 
konnte Rotter Rechtsanwälte im Rahmen von Schadensersatzprozessen in 
Deutschland und den USA, wo die Kanzlei seit 1998 präsent ist, bei 
fehlerhaften Kapitalmarktinformationen europäischer bzw. in 
Deutschland notierter Unternehmen zu mehr als 1 Mrd. EUR 
Entschädigung für Investoren beitragen. Zum institutionellen 
Mandatsspektrum von Rotter Rechtsanwälte gehören weltweit führende 
Asset Manager, amerikanische und europäische Pensionskassen, 
internationale Versicherer, Privatbanken, US- und europäische 
Fondsmanager sowie deutsche Kapitalanlagegesellschaften (KAG) mit 
einem verwalteten Gesamtvermögen (Assets under Management) von 1,8 
Billionen Euro.
Pressekontakt:

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Rotter Rechtsanwälte, München:
János C. Morlin, Rechtsanwalt;
Bernd Jochem, Rechtsanwalt/ Partner
Telefon: +49 (0)89 64 98 45-0, E-Mail: mail@rrlaw.de; Website:
www.rrlaw.de

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