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EANS-News: MAX21 Management und Beteiligungen AG: Nichtigkeits- und Anfechtungsklagen gegen die Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung vom 23.01.2008

Weiterstadt (euro adhoc) -

  Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der
  Emittent/Meldungsgeber verantwortlich.
Unternehmen/Rechtssache
01.07.2009. - Mit Urteil des
Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main vom 23.06.2009 (Az. 5 U 
89/08) wurde das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts (LG) 
Frankfurt am Main (Az. 3-5 O 82/08) vom 24.06.2008 zu Gunsten der 
Gesellschaft vollumfänglich bestätigt.
Die von den Klägern erhobenen Nichtigkeits- und Anfechtungsklagen 
gegen die Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung vom 23.01.2008
(siehe Corporate News vom 17.03.2008) wurden in den nachfolgend 
genannten Beschlussfassungen abgewiesen:
. TOP 4: Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien,  
. TOP 5: Aufhebung eines bestehenden Genehmigten Kapitals, Schaffung 
eines    neuen Genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit des 
Bezugsrechtsausschlusses    und entsprechende Satzungsänderung,  . 
TOP 6: Vergütung des Aufsichtsrates für die (Rumpf-) Geschäftsjahre 
2004,    2005 und 2006,  . TOP 7: Vergütung des Aufsichtsrates für 
das Geschäftsjahr 2006/2007,  . TOP 9: Vergütung des Aufsichtsrates 
für Geschäftsjahre ab dem Geschäftsjahr    2007/2008.
Bereits das LG Frankfurt am Main hatte am 24.06.2008 die 
Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 3 (Entlastung des 
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2006/2007) für nichtig erklärt. 
Dagegen hatte die Gesellschaft keine Berufung eingelegt.
Die gerichtlichen Kosten des Berufungsverfahrens und die 
außergerichtlichen Kosten der Gesellschaft haben die Kläger neben 
ihren eigenen außergerichtlichen Kosten vollumfänglich zu tragen.
Auch in der Berufung folgte das OLG Frankfurt am Main den 
Ausführungen und Begründungen der Gesellschaft. Die vorgebrachten 
Nichtigkeits- und Anfechtungsgründe haben nicht vorgelegen.
Die Revision zum BGH wurde nicht zugelassen. Die Kläger haben nunmehr
nur noch die Möglichkeit sog. "Nichtzulassungsbeschwerde" zum 
Bundesgerichtshof (BGH) binnen eines Monats seit dem 23.06.2009 zu 
erheben.
Infolge des von der Gesellschaft erwarteten klageabweisenden Urteils 
wird der Vorstand nunmehr unverzüglich die entsprechenden Beschlüsse 
zum Handelsregister zur Eintragung einreichen.
Die übrigen von den Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen betroffenen, 
nicht eintragungspflichtigen bzw. eintragungsfähigen Beschlüsse haben
damit Bestand.
Die Organe der Gesellschaft werden nunmehr unverzüglich mit der 
Vorbereitung der ordentlichen Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 
2007/2008 beginnen. Der genaue Termin für diese Hauptversammlung wird
gesondert bekannt gegeben.
Über MAX21 Management und Beteiligungen AG
MAX21 AG ist eine Beteiligungsgesellschaft, die junge Open 
Source-Unternehmen bei der erfolgreichen Umsetzung ihrer 
Geschäftsmodelle unterstützt und neue Geschäftsfelder erschließt. 
Neben dem gezielten Einsatz von Kapital bietet MAX21 ihren 
Portfoliounternehmen Dienstleistungen für die Bereiche Organisation &
Administration, Marketing & Vertrieb sowie Recruiting an. Das bisher 
einzigartige Geschäftskonzept macht MAX21 zum wichtigsten 
unabhängigen Marktplatz für Open Source-Lösungen in Europa. Die 
wichtigsten Firmen der MAX21-Unternehmensgruppe konzentrieren sich 
auf die Geschäftsbereiche Postdienstleistung, Security, ERP und Voice
over IP.
Die MAX21 AG ist im Entry Standard (Open Market) an der Frankfurter 
Börse notiert (Wertpapierkennnummer: A0D88T, ISIN: DE000A0D88T9, 
Börsenkürzel: MA1).
Weitere Informationen: www.max21.de

Rückfragehinweis:

Ansprechpartner für Presseanfragen

MAX21 Management und Beteiligungen AG
Oliver Michel, Vorstand
Postfach 10 01 21
64201 Darmstadt
Tel.: +49 6151 9067-234
Fax: +49 6151 9067-295
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Internet: www.max21.de

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WKN: A0D88T
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